From aaaf269db680445149ab67f6da8a60d6cace4e9d Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Mike Wong
+ Die benachrichtigten Benutzerinnen und Benutzer erfahren, dass eine Annährung stattgefunden hat bzw. dass sie potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren und an welchen Tagen dies der Fall war. Sie erfahren nicht, welcher Benutzer oder welche Benutzerin infiziert ist und die Benachrichtigung ausgelöst hat. Die Benachrichtigung der SwissCovid-App umfasst weiter Verhaltensempfehlungen des BAG sowie den Hinweis, dass das BAG einen Leitfaden (Web-Formular) und eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt. Verlässt man die App, um den Leitfaden auszufüllen, werden die in der App genannten Tage, an welchen eine Möglichkeit der Ansteckung bestand, automatisch an den Leitfaden übermittelt. +
++ 3.5 + Bei Eingabe des Freischaltcodes werden die Benutzerinnen und Benutzer darauf aufmerksam gemacht, mit welchen Ländern (vgl. Ziffer 2.2) die App interoperabel ist. Es wird darauf hingewiesen, dass – wenn das Feld «Einverstanden» gedrückt und der Freischaltcode in die App eingegeben wird – die privaten Schlüssel nicht nur innerhalb der SwissCovid-App geteilt werden, sondern auch mit allen anderen interoperablen Apps (zurzeit die deutsche Corona-Warn-App). Die privaten Schlüssel können nur mit allen interoperablen Apps oder gar nicht geteilt werden, was dem sogenannten «One-World-Prinzip» entspricht. +
++ 3.6 + Eine Benutzerin oder ein Benutzer, die oder der über die eigene App benachrichtigt wurde, dass sie oder er potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, kann gegen Nachweis der Benachrichtigung kostenlos einen Test auf Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder auf Antikörper gegen diesen durchführen lassen. +
++ 3.7 + Die App verwendet keine Standortortung oder Geolokalisation. +
++ 3.8 + Die App kann keine medizinische Einschätzung vornehmen, keine Massnahmen anordnen (wie z.B. eine Quarantäne) und keine Anweisungen erteilen. +
+ + 4. + Sorgfaltspflichten der Benutzerinnern und Benutzer + ++ 4.1 + Der technische Zugang zur App ist in der Verantwortung der Benutzerinnen und Benutzer. +
++ 4.2 + Für die eigenen Geräte sind die Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und diese gegen unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Schadsoftware zu schützen. +
++ Die Benutzerin und der Benutzer wird hiermit auf Sicherheitsrisiken durch die Nutzung des Internets und von Internet-Techniken hingewiesen. +
++ 4.3 + Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die App auf dem neuesten Stand zu halten und Aktualisierungen («Updates») vorzunehmen. Es bestehen keine Ansprüche auf die Benutzung einer bestimmten Version der Software. +
++ 4.4 + Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, von ihr oder ihm eingegebene Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. +
++ 4.5 + Die Benutzerinnen und Benutzer sind dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der App anwendbare gesetzliche Bestimmungen und die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. +
+ + 5. + Haftung und Gewährleistung + ++ 5.1 + Obwohl das BAG mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen, Inhalte und Mitteilungen in der App achtet, kann hinsichtlich deren inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen werden. +
++ Das BAG behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Informationen und Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen. +
++ 5.2 + Jegliche Haftungsansprüche gegen das BAG wegen Schäden inkl. Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, welche bspw. aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der App und deren Informationen, Inhalte und Mitteilungen, durch Missbrauch der Verbindung, durch technische Störungen oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten der Benutzerinnen und Benutzer, entstanden sind, werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. +
++ Jegliches Handeln bzw. Verhalten, welches aufgrund der Informationen, Inhalte und Mitteilungen der Applikation getroffen wird, wie z.B. die Begebung in Isolation/Quarantäne, erfolgt auf Verantwortung und Risiko der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG übernimmt in keinem Fall Haftung für daraus resultierende Schäden. +
++ 5.3 + Die Haftung für Hilfspersonen und Dritte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. +
++ 5.4 + Das BAG übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen und Nutzung der App dauernd und ununterbrochen zur Verfügung stehen, fehler- und störungsfrei sind oder Fehler behoben werden oder dass die Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind. +
++ Das BAG ist jederzeit berechtigt, die Nutzung der App zu unterbrechen oder einzustellen. +
++ 5.5 + Verweise und Links auf Websites Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs des BAG. Das BAG übernimmt weder für Bestand noch für den Inhalt noch für die Richtigkeit dieser Informationen eine Haftung. Der Zugriff und die Nutzung solcher Websites erfolgen auf eigene Gefahr der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Angebote der verknüpften Seiten haben. Informationen und Dienstleistungen von verknüpften Websites liegen vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten. +
++ Es wird jegliche Verantwortung für solche Websites abgelehnt. +
+ + 6. + Datenschutz + ++ 6.1 + Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Das BAG hält diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt. +
++ 6.2 + In enger Zusammenarbeit mit seinen Dienstleistern und den ausländischen Betreibern interoperabler Apps bemüht sich das BAG, die Daten so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder Fälschungen zu schützen. +
++ 6.3 + Für die Bearbeitung von Personendaten durch das BAG gilt die Datenschutzerklärung zur App. +
+ + 7. + Beendigung der Nutzung + ++ 7.1 + Die Nutzung der App kann von der Benutzerin oder dem Benutzer jederzeit durch Löschung bzw. Deinstallation auf dem Mobiltelefon beendet werden. +
++ 7.2 + Sobald die App zur Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Epidemie nicht mehr erforderlich ist oder sich als ungenügend erweist, kann der Bundesrat die App einstellen bzw. deaktivieren. +
++ 7.3 + Spätestens beim Ausserkrafttreten der in Ziffer 1.2. aufgeführten Verordnung deaktiviert das BAG die App und fordert die Benutzerinnen und Benutzer auf, diese auf dem Mobiltelefon zu deinstallieren. +
+ + 8. + Copyright und Schutz- und Nutzungsrechte + ++ 8.1 + Copyright, Bundesamt für Gesundheit BAG. +
++ 8.2 + Die Informationen und Inhalte werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vom BAG in der App veröffentlichten Inhalte dürfen nur für den Eigengebrauch genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Reproduktion und Weitergabe der Inhalte an Dritte ist unzulässig. Durch das Herunterladen oder Kopieren von Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien werden keinerlei Rechte bezüglich der Inhalte übertragen. +
++ Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien dieser App gehören ausschliesslich dem BAG oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen. +
+ + 9. + Schlussbestimmungen + ++ 9.1 + Diese Bestimmungen wurden in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. +
++ 9.2 + Die Nutzung der App ist für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlos. Allfällige Kosten für den Netzzugang, um die App nutzen zu können, trägt die Benutzerin oder der Benutzer. +
++ 9.3 + Das BAG behält sich jederzeitige Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden den Benutzerinnen und Benutzern vorab und in geeigneter Weise kommuniziert und gelten bei Weiternutzung der App als genehmigt. +
- Das BAG kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle publizierte Fassung bzw. die für den jeweiligen Zeitraum gültige Fassung. Diese Datenschutzerklärung wurde in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. Im Falle einer Aktualisierung wird der Benutzer oder die Benutzerin der App über die Änderung in geeigneter Weise informiert. + 9.4 + Sollte eine Bestimmung in den Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Nutzungsbedingungen nicht allgemein berührt.
- ***** + 9.5 + Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Vorbehalt abweichender zwingender Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige schweizerische Gericht.
\ No newline at end of file diff --git a/app/src/main/assets/disclaimer/de/terms_of_use.html b/app/src/main/assets/disclaimer/de/terms_of_use.html index 4c2b3326a..35a21b3b2 100644 --- a/app/src/main/assets/disclaimer/de/terms_of_use.html +++ b/app/src/main/assets/disclaimer/de/terms_of_use.html @@ -7,224 +7,236 @@ ~ ~ SPDX-License-Identifier: MPL-2.0 --> - - - 1. - Geltungsbereich und Zweck -- 1.1 - Diese Nutzungsbedingungen regeln den Bezug und die Nutzung der Applikation «SwissCovid-App» (nachfolgend App) durch die Benutzerinnen und Benutzer und gelten als integrierender Bestandteil derselben. + Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Gesundheit BAG im Zusammenhang mit der Nutzung der «SwissCovid-App» +
++ Version: 9. April 2021 +
++ In dieser Datenschutzerklärung erläutert das Bundesamt für Gesundheit (BAG), inwieweit es hinsichtlich der Nutzung der Applikation «SwissCovid-App» (nachfolgend App) in der Schweiz Personendaten bearbeitet. Das ist keine abschliessende Beschreibung; allenfalls regeln andere Datenschutzerklärungen, ähnliche Dokumente, Nutzungsbedingungen oder Anwendungsprogramme spezifische Sachverhalte. +
++ Das Datenschutzrecht regelt die Bearbeitung von Personendaten. Die Bundesgesetzgebung über den Datenschutz ist auf die Datenbearbeitung anwendbar. Die Datenschutzerklärung steht zudem im Einklang mit dem Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG; SR 818.101) und der Verordnung vom 24. Juni 2020 über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101.25). +
++ Unter Personendaten werden alle Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Bearbeiten meint jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten der Daten. +
+
+ Verantwortlich für die Datenbearbeitungen, die hier beschrieben werden, ist das
+
+
+ Bundesamt für Gesundheit BAG
+
+ 3003 Bern
+
+ Schweiz
+
+ Tel. +41 58
+ 462 69 98
+
+ recht(at)bag.admin.ch
+
+ Das gesamte App-System ist darauf ausgerichtet, dass der Benutzer und die Benutzerin der App nicht bestimmbar sind. Die Bearbeitung von Personendaten wird minimiert. So sind keinerlei technische Rückschlüsse auf Personen, Standorte oder Geräte möglich. Ortsangaben werden keine erfasst, sondern lediglich verschlüsselte Daten betreffend die Kontakt-Ereignisse. Diese werden technisch vor Missbrauch geschützt. Das BAG kann keine Rückschlüsse auf die Benutzerinnen und Benutzer der App ziehen. Die App schützt die Daten der Benutzerinnen und Benutzer so, dass über weite Strecken kein Personenbezug hergestellt werden kann. Dennoch ist ein Personenbezug nicht absolut auszuschliessen. So besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass bei der Benachrichtigung + + + einer möglicherweise gefährdeten Person, diese aufgrund ihrer Erinnerung an ihre Sozialkontakte der letzten Tage allenfalls Rückschlüsse auf die Identität der infizierten Person ziehen kann. Durch die Benutzung der App können somit potenziell auch Personen identifiziert werden. Die Benachrichtigung umfasst weiter Verhaltensempfehlungen des BAG, die Information, dass die Benutzerin oder der Benutzer potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, die Angabe, an welchen Tagen dies der Fall war sowie den Hinweis, dass das BAG einen Leitfaden (Web-Formular) und eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt. Verlässt die Benutzerin oder der Benutzer die App, um den Leitfaden auszufüllen, werden die in der App genannten Tage, an welchen die Möglichkeit einer Ansteckung bestand, automatisch an den Leitfaden übermittelt. +
++ Auf dem Mobiltelefon werden folgende Daten gespeichert: +
++ Im Falle einer nachgewiesenen Infektion eines Benutzers oder einer Benutzerin werden im Codeverwaltungssystem folgende Daten erfasst: +
++ Das VA-Backend besteht aus einer Liste mit folgenden Daten: +
++ Darüber hinaus kann das App-System mit entsprechenden ausländischen Systemen verbunden werden, wenn im betreffenden Staat ein angemessener Schutz der Persönlichkeit gewährleistet wird (durch die Gesetzgebung oder hinreichende Garantien, insbesondere durch Vertrag). Ausländische Systeme gelten dann als «entsprechend», wenn sie nach den folgenden Grundsätzen des App-Systems ausgestaltet sind: +
++ Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht eine Verbindung mit der in Deutschland verwendeten Corona-Warn-App. Bei der Verbindung werden das VA-Backend und das ausländische System an ein Verbindungssystem angeschlossen, das die gegenseitige Übermittlung der privaten Schlüssel von infizierten Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht. Das App-System übermittelt sodann die privaten Schlüssel der App an das Verbindungssystem und speichert die privaten Schlüssel der verbundenen ausländischen Apps auf dem VA-Backend ab. +
++ Das vom BAG betriebene App-System und das Verbindungssystem stützt sich auf das EpG und die VPTS. + Die App und die mit ihr einhergehenden Datenbearbeitungen bezwecken ausschliesslich, die Benutzerinnen und Benutzer, die potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren, unter Wahrung des Datenschutzes zu benachrichtigen sowie Statistiken aus Daten der beiden Backends im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erstellen. +
++ Das Verbindungssystem dient dazu, dass eine solche Benachrichtigung auch zwischen verbundenen nationalen Apps möglich ist. Damit können Benutzerinnen und Benutzer der App auch dann benachrichtigt werden, wenn sie eine Annäherung zu infizierten Benutzerinnen und Benutzern einer ausländischen App gehabt haben (z.B. zu Grenzgängern und Touristen im Inland oder Kontakten im Ausland). Umgekehrt können auch Benutzerinnen und Benutzer einer verbundenen ausländischen App benachrichtigt werden bei Annäherungen zu infizierten Benutzerinnen und Benutzern der App. +
++ Die Liste mit den Daten des VA-Backends wird der App im Abrufverfahren zur Verfügung gestellt. Soweit das BAG für diesen Service Dritte im In- oder Ausland beauftragt, verpflichten sich diese vertraglich, die Vorgaben nach Artikel 60a EpG und der VPTS einzuhalten. Davon ausgenommen ist die Regelung betreffend den Quellcode nach Artikel 60 + + a + + Absatz 5 Buchstabe e EpG. Das BAG kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben. Bei der Ausführung des Auftrags anfallende Randdaten dürfen die beauftragten Dritten nicht für eigene Zwecke nutzen. Diese Daten werden nur vom BAG bzw. vom BIT ausgewertet (vgl. Ziffer 8). +
++ Die Liste mit den privaten Schlüsseln der infizierten Benutzerinnen und Benutzer des VA-Backends wird zudem regelmässig für eine grenzüberschreitende Benachrichtigung an das Verbindungssystem übermittelt. Sodann laden die verbundenen ausländischen Systeme (zurzeit: die deutsche Corona-Warn-App) diese privaten Schlüssel herunter und stellen sie ihren Apps zum Abruf zur Verfügung (siehe Ziffer 2). +
++ Das BAG stellt dem Bundesamt für Statistik (BFS) periodisch den aktuellen Bestand der in beiden Backends vorhandenen Daten in anonymisierter Form für statistische Auswertungen zur Verfügung. Die Daten des Verbindungssystems können dem BFS und der zuständigen ausländischen Stelle zu Statistikzwecken in vollständig anonymisierter Form bekanntgegeben werden. Das BIT führt im Auftrag des BAG den Betrieb der gesamten Software durch und stellt den notwendigen technischen Support-Service bereit. Das BIT hat lediglich Zugriff auf Daten, soweit dies für die beschriebenen Zwecke und die Tätigkeit der betreffenden Mitarbeiter erforderlich ist. Diese sind im Umgang mit den Daten zu Vertraulichkeit verpflichtet. +
++ Die App verwendet eine Schnittstelle zum Betriebssystem des Mobiltelefons der Benutzerin oder des Benutzers, welche die Bearbeitung von Daten durch Apple oder Google bedingt. Die über die Schnittstelle genutzten Funktionen der Betriebssysteme müssen die Vorgaben von Artikel 60a EpG und der VPTS erfüllen. Davon ausgenommen ist die Regelung betreffend den Quellcode nach Artikel 60 + + a + + Absatz 5 Buchstabe e EpG. Das BAG vergewissert sich, dass diese Vorgabe eingehalten werden, insbesondere indem es entsprechende Zusicherungen einholt. +
++ Die Daten werden vernichtet, sobald sie für die Benachrichtigung der Benutzerinnen und Benutzer nicht mehr erforderlich sind. Namentlich werden sie wie folgt vernichtet: +
++ In enger Zusammenarbeit mit seinen internen und externen Hosting-Providern und anderen IT-Dienstleistern trifft das BAG zum Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust und Missbrauch angemessene Sicherheitsvorkehrungen technischer Natur (z.B. Verschlüsselungen, Pseudonymisierung, Protokollierung, Zugangskontrollen und -beschränkungen, Datensicherung, IT- und Netzwerksicherheitslösungen etc.) sowie organisatorischer Natur (z.B. Weisungen an die Mitarbeiter, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Überprüfungen etc.) gemäss den Vorgaben der Bundesverwaltung und der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. +
++ Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, oder Herausgabe Ihrer Daten. Weiter steht Ihnen das Recht auf Einschränkung der Datenbearbeitung und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenbearbeitung zu. Sie haben zudem das Recht, Einwilligungen zu widerrufen, ohne dass dadurch die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung berührt ist. Diese Rechte greifen, soweit Personendaten vorhanden sind. Das dem App-System zugrundeliegende «privacy by design», welches mit innovativen kryptografischen Methoden und einer dezentralisierten Datenbearbeitung darauf ausgerichtet ist, dass möglichst keine Angaben zu bestimmten oder bestimmbaren Personen (Personendaten) vorhanden sind, verhindert dies jedoch weitestmöglich. Aus diesem Grund ist es dem BAG beispielsweise nicht möglich, Auskunft über die zu einer bestimmten Person erfassten Annährungsereignisse zu erteilen oder diese Daten zu korrigieren. Das BAG kann diese Daten nicht einsehen, da sie lediglich auf den Mobiltelefonen gespeichert werden. +
++ Die Ausübung der Rechte setzt voraus, dass Sie Ihre Identität eindeutig nachweisen (z.B. durch eine Ausweiskopie). Zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie das BAG unter der in Ziffer 1 angegebenen Adresse kontaktieren. +
++ Im Falle datenschutzrechtlicher Verstösse können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder die Rechtswege nach Datenschutzgesetzgebung beschreiten. +
++ Es werden Protokolle über Zugriffe auf das VA-Backend und das Codeverwaltungssystem zu den in den Artikeln 57 + + l + + –57 + + o + + des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) aufgeführten Zwecken gespeichert. Die Zugriffe können statistisch ausgewertet werden. Es sind die Artikel 57 + + i + + –57 + + q + + RVOG und die Verordnung vom 22. Februar 2012 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen (SR 172.010.442), anwendbar.
- 1.2 - Die App des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stützt sich auf das Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG; SR 818.101) und die Verordnung vom 24. Juni 2020 über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101….). + Die Protokolldaten werden folgendermassen vernichtet:
+- 1.3 - Die App bezweckt die Benutzer und Benutzerinnen, die potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren, zu benachrichtigen und Statistiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erstellen. + Das BAG kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle publizierte Fassung bzw. die für den jeweiligen Zeitraum gültige Fassung. Diese Datenschutzerklärung wurde in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. Im Falle einer Aktualisierung wird der Benutzer oder die Benutzerin der App über die Änderung in geeigneter Weise informiert.
- - 2. - Zugriffs- und Anwendungsbedingungen -- 2.1 - Die Installation der App auf dem Mobiltelefon und deren Einsatz ist für die Benutzerinnen und Benutzer freiwillig. -
-- 2.2 - Die Anwendung bzw. die Nutzung der App sowie deren in Ziffer 3 beschriebenen Funktionen beschränken sich auf das schweizerische Gebiet. -
-- 2.3 - Mit dem Zugriff auf die App erklärt der Benutzer oder die Benutzerin die nachfolgenden Bedingungen und rechtlichen Informationen im Zusammenhang mit der App (und den darin enthaltenen Elementen) verstanden zu haben und anerkennt diese. Sollte der Benutzer oder die Benutzerin mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, ist auf die Nutzung der App zu verzichten. -
- - 3. - Funktionen der App - -- 3.1 - Mittels der App werden Benutzerinnen und Benutzer informiert, wenn sie mit mindestens einer nachweislich infizierten Benutzerin oder einem nachweislich infizierten Benutzer in relevantem Kontakt waren. -
-- 3.2 - Voraussetzung für das Funktionieren der App ist die Aktivierung von Bluetooth. -
-- 3.3 - Die App erfüllt unter Verwendung einer Schnittstelle zum Betriebssystem des Mobiltelefons der Benutzerin oder des Benutzers folgende Funktionen: -
-- Das Betriebssystem generiert jeden Tag einen neuen privaten Schlüssel, der keine Rückschlüsse auf die App, das Mobiltelefon und die Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht. Innerhalb der Reichweite von Bluetooth tauscht das Betriebssystem mit allen kompatiblen und aktiven Apps einen mindestens halbstündlich wechselnden Identifizierungscode ("zufällige ID / Zufalls-ID") aus, der aus einem aktuellen privaten Schlüssel abgeleitet wird, aber nicht auf diesen Schlüssel zurückgeführt werden kann und ebenfalls keine Rückschlüsse auf die App, das Mobiltelefon und deren Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht. -
-- Das Betriebssystem speichert auf dem Mobiltelefon die empfangenen Identifizierungscodes ("zufällige IDs / Zufalls-IDs"), die Signalstärke, das Datum und die geschätzte Dauer der Annäherung. -
-- Die App ruft periodisch eine Liste der privaten Schlüssel der infizierten Benutzerinnen und Benutzer ab und lässt vom Betriebssystem überprüfen, ob mindestens ein lokal gespeicherter Identifizierungscode ("zufällige ID / Zufalls-ID") mit einem privaten Schlüssel der Liste generiert wurde. Ist dies der Fall und -
-- bestand zu mindestens einem Mobiltelefon einer infizierten Benutzerin oder einem infizierten Benutzer eine Annährung von 1,5 Metern oder weniger und erreicht die Summe der Dauer aller solchen Annäherungen innerhalb eines Tages 15 Minuten, so gibt die App die Benachrichtigung aus. Der Abstand wird anhand der Stärke der empfangenen Signale geschätzt. -
-- 3.4 - Ist eine Infektion bei einer Benutzerin oder einem Benutzer nachgewiesen, generieren zugriffsberechtigte Fachpersonen (z.B. behandelnde Ärztinnen und Ärzte) einen einmaligen und zeitlich begrenzt gültigen Freischaltcode ("Covidcode") und geben diesen der infizierten Benutzerin oder dem infizierten Benutzer bekannt. Dieser oder diese kann den Freischaltcode in ihre oder seine App freiwillig eingeben. Die Benachrichtigung bzw. die Eingabe des Freischaltcodes erfolgt nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der infizierten Benutzerin oder des infizierten Benutzers. -
-- Die anderen App-Benutzerinnen und -benutzer, welche in der infektiösen Zeitspanne eine Annährung gemäss Ziffer 3.3 zu der infizierten Benutzerin oder dem infizierten Benutzer hatten, werden durch die eigenen Apps benachrichtigt. -
-- Die benachrichtigten Benutzerinnen und Benutzer erfahren, dass eine Annährung stattgefunden hat bzw. dass sie potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren und an welchem Tag dies zum letzten Mal der Fall war. Sie erfahren nicht, welcher Benutzer oder welche Benutzerin infiziert ist und die Benachrichtigung ausgelöst hat. Die Benachrichtigung umfasst weiter den Hinweis, dass das BAG eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt und Verhaltensempfehlungen des BAG. -
-- 3.5 - Ein Benutzer oder eine Benutzerin, die über die eigene App benachrichtigt wurde, dass sie potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, kann gegen Nachweis der Benachrichtigung kostenlos einen Test auf Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder auf Antikörper gegen diesen durchführen lassen. -
-- 3.6 - Die App kommuniziert zudem Verhaltensempfehlungen des BAG. -
-- 3.7 - Die App verwendet keine Standortortung oder Geolokalisation. -
-- 3.8 - Die App kann keine medizinische Einschätzung vornehmen, keine Massnahmen anordnen (wie z.B. eine Quarantäne) und keine Anweisungen erteilen. -
- - 4. - Sorgfaltspflichten der Benutzerinnern und Benutzer - -- 4.1 - Der technische Zugang zur App ist in der Verantwortung der Benutzerinnen und Benutzer. -
-- 4.2 - Für die eigenen Geräte sind die Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und diese gegen unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Schadsoftware zu schützen. -
-- Die Benutzerin und der Benutzer wird hiermit auf Sicherheitsrisiken durch die Nutzung des Internets und von Internet-Techniken hingewiesen. -
-- 4.3 - Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die App auf dem neuesten Stand zu halten und Aktualisierungen („Updates“) vorzunehmen. Es bestehen keine Ansprüche auf die Benutzung einer bestimmten Version der Software. -
-- 4.4 - Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, von ihr oder ihm eingegebene Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. -
-- 4.5 - Die Benutzerinnen und Benutzer sind dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der App anwendbare gesetzliche Bestimmungen und die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. -
- - 5. - Haftung und Gewährleistung - -- 5.1 - Obwohl das BAG mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen, Inhalte und Mitteilungen in der App achtet, kann hinsichtlich deren inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen werden. -
-- Das BAG behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Informationen und Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen. -
-- 5.2 - Jegliche Haftungsansprüche gegen das BAG wegen Schäden inkl. Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, welche bspw. aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der App und deren Informationen, Inhalte und Mitteilungen, durch Missbrauch der Verbindung, durch technische Störungen oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten der Benutzerinnen und Benutzer, entstanden sind, werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. -
-- Jegliches Handeln bzw. Verhalten, welches aufgrund der Informationen, Inhalte und Mitteilungen der Applikation getroffen wird, wie z.B. die Begebung in Isolation/Quarantäne, erfolgt auf Verantwortung und Risiko der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG übernimmt in keinem Fall Haftung für daraus resultierende Schäden. -
-- 5.3 - Die Haftung für Hilfspersonen und Dritte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. -
-- 5.4 - Das BAG übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen und Nutzung der App dauernd und ununterbrochen zur Verfügung stehen, fehler- und störungsfrei sind oder Fehler behoben werden oder dass die Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind. -
-- Das BAG ist jederzeit berechtigt, die Nutzung der App zu unterbrechen oder einzustellen. -
-- 5.5 - Verweise und Links auf Websites Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs des BAG. Das BAG übernimmt weder für Bestand noch für den Inhalt noch für die Richtigkeit dieser Informationen eine Haftung. Der Zugriff und die Nutzung solcher Websites erfolgen auf eigene Gefahr der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Angebote der verknüpften Seiten haben. Informationen und Dienstleistungen von verknüpften Websites liegen vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten. -
-- Es wird jegliche Verantwortung für solche Websites abgelehnt. -
- - 6. - Datenschutz - -- 6.1 - Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Das BAG hält diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt. -
-- 6.2 - In enger Zusammenarbeit mit seinen Dienstleistern bemüht sich das BAG, die Daten so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder Fälschungen zu schützen. -
-- 6.3 - Für die Bearbeitung von Personendaten durch das BAG gilt die Datenschutzerklärung zur App. -
- - 7. - Beendigung der Nutzung - -- 7.1 - Die Nutzung der App kann von der Benutzerin oder dem Benutzer jederzeit durch Löschung bzw. Deinstallation auf dem Mobiltelefon beendet werden. -
-- 7.2 - Sobald die App zur Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Epidemie nicht mehr erforderlich ist oder sich als ungenügend erweist, kann der Bundesrat die App einstellen bzw. deaktivieren. -
-- 7.3 - Spätestens beim Ausserkrafttreten der in Ziffer 1.2. aufgeführten Verordnung deaktiviert das BAG die App und fordert die Benutzerinnen und Benutzer auf, diese auf dem Mobiltelefon zu deinstallieren. -
- - 8. - Copyright und Schutz- und Nutzungsrechte - -- 8.1 - Copyright, Bundesamt für Gesundheit BAG. -
-- 8.2 - Die Informationen und Inhalte werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vom BAG in der App veröffentlichen Inhalte dürfen nur für den Eigengebrauch genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Reproduktion und Weitergabe der Inhalte an Dritte ist unzulässig. Durch das Herunterladen oder Kopieren von Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien werden keinerlei Rechte bezüglich der Inhalte übertragen. -
-- Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien dieser App gehören ausschliesslich dem BAG oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen. -
- - 9. - Schlussbestimmungen - -- 9.1 - Diese Bestimmungen wurden in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. -
-- 9.2 - Die Nutzung der App ist für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlos. Allfällige Kosten für den Netzzugang, um die App nutzen zu können, trägt die Benutzerin oder der Benutzer. -
-- 9.3 - Das BAG behält sich jederzeitige Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden den Benutzerinnen und Benutzern vorab und in geeigneter Weise kommuniziert und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. -
-- 9.4 - Sollte eine Bestimmung in den Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Nutzungsbedingungen nicht allgemein berührt. -
-- 9.5 - Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Vorbehalt abweichender zwingender Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige schweizerische Gericht. + *****
\ No newline at end of file diff --git a/app/src/main/assets/disclaimer/en/data_protection_statement.html b/app/src/main/assets/disclaimer/en/data_protection_statement.html index 0ac509487..d786e9cda 100644 --- a/app/src/main/assets/disclaimer/en/data_protection_statement.html +++ b/app/src/main/assets/disclaimer/en/data_protection_statement.html @@ -12,13 +12,13 @@ Data Protection Statement of the Federal Office of Public Health FOPH in connection with the use of the “SwissCovid app”- Version: 24 June 2020 + Version: 9 April 2021
In this Data Protection Statement, the Federal Office of Public Health (FOPH) explains to what extent it will process personal data in connection with the use of the application “SwissCovid app” (hereafter app) in Switzerland. This account is not exhaustive; specific matters may be governed by other data protection statements, similar documents, terms and conditions of use, or applications.
- The processing of personal data is governed by data protection legislation. The federal legislation on data protection is applicable to the data processing. In addition, the Data Protection Statement is in line with the Epidemics Act of 28 September 2012 (EpG; SR 818.101) and the Ordinance of 24 June 2020 on the Proximity Tracing System for the Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101....). + The processing of personal data is governed by data protection legislation. The federal legislation on data protection is applicable to the data processing. In addition, the Data Protection Statement is in line with the Epidemics Act of 28 September 2012 (EpG; SR 818.101) and the Ordinance of 24 June 2020 on the Proximity Tracing System for the Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101.25).
“Personal data” means all information relating to an identified or identifiable person. “Processing” means any operation with personal data, irrespective of the means applied and the procedure, and in particular the collection, storage, use, revision, disclosure, archiving or destruction of data. @@ -44,31 +44,31 @@
- The entire app system is designed to ensure that the app user is not identifiable. The processing of personal data is kept to a minimum. Data cannot be traced back by technical means to persons, locations or devices. What is collected is not location data, but merely encrypted data concerning proximity (contact) events. This is protected by technical means against misuse. The FOPH cannot draw any conclusions concerning app users. The app protects users’ data in such a way that it cannot, at a distance, be connected to specific persons. Connection to a specific person cannot, however, be ruled out altogether. There is a certain likelihood that, when someone is notified of a possible exposure, their recollection of social contacts over recent days may allow them to deduce the identity of the infected individual. The notification contains the information that the user may potentially have been exposed to the coronavirus and the date on which this was last the case; it also draws attention to the Infoline offering free advice operated by the FOPH and to the behavioural recommendations of the FOPH. As a result of using the app, persons may thus potentially be identified. -
-- The app system has two components: + The entire app system is designed to ensure that the app user is not identifiable. The processing of personal data is kept to a minimum. Data cannot be traced back by technical means to persons, locations or devices. What is collected is not location data, but merely encrypted data concerning proximity (contact) events. This is protected by technical means against misuse. The FOPH cannot draw any conclusions concerning app users. The app protects users’ data in such a way that it cannot, at a distance, be connected to specific persons. Connection to a specific person cannot, however, be ruled out altogether. There is a certain likelihood that, when someone is notified of a possible exposure, their recollection of social contacts over recent days may allow them to deduce the identity of the infected individual. As a result of using the app, persons may thus potentially be identified. The notification also contains the behavioural recommendations of the FOPH, the information that the user may potentially have been exposed to the coronavirus, the dates on which this was the case and it draws attention to a guide (web form) as well as the Infoline offering free advice operated by the FOPH. If the user leaves the app in order to complete the guide, the dates named in the app on which an infection may have taken place are automatically transferred to the guide.
- Both of the back ends, as central servers, are under the direct control of the FOPH and are operated technically by the Federal Office of Information Technology, Systems and Telecommunication (FOITT). The code management front ends run on the devices of the experts authorised to generate the activation code (Covid code). -
The following data is stored on the mobile phone:
+ The app system can also be connected to corresponding foreign systems if adequate protection of privacy is assured in the country in question (by means of corresponding legislation or sufficient guarantees, in particular in the form of an agreement). Foreign systems are considered to be “corresponding” if they are designed according to the following principles of the app system: +
++ At present, there is a connection with the Corona-Warn-App used in Germany. During the connection, the PM back end and the foreign system are linked to a connection system that allows for the mutual transmission of the private keys of infected users. The app system then transmits the app’s private key to the connection system and saves the private keys of the connected foreign apps on the PM back end. +
- The app system operated by the FOPH is based on the EpG and the VPTS. The exclusive purposes of the app and the associated data processing are, in a privacy-preserving manner, to notify users potentially exposed to the coronavirus and to produce coronavirus-related statistics using data from the two back end systems. + The app system operated by the FOPH and the connection system are based on the EpG and the VPTS. The exclusive purposes of the app and the associated data processing are, in a privacy-preserving manner, to notify users potentially exposed to the coronavirus and to produce coronavirus-related statistics using data from the two back end systems. +
++ The connection system serves to ensure that such a notification is also possible between connected national apps. This means that users of the app can also be notified if they have been in proximity to an infected user of a foreign app (e.g. cross-border commuters and tourists in Switzerland or contacts abroad). Conversely, users of a connected foreign app can also be notified if they have been in proximity to infected users of the app.
- The FOPH will periodically make available to the Federal Statistical Office (FSO), in an anonymised form, the data currently held in the two back end systems, for purposes of statistical analysis. The FOITT operates the entire software on behalf of the FOPH and provides the necessary technical support service. The FOITT has access to data only insofar as this is necessary for the purposes described and the activities of the employees concerned. They are bound by confidentiality in the management of the data. + The list with the private keys of the infected users of the PM back end is also regularly transmitted to the connection system for a cross-border notification. The connected foreign systems (currently: the German Corona-Warn-App) then download these private keys and make them available to their apps for retrieval (see + + Section 2 + + ). +
++ The FOPH will periodically make available to the Federal Statistical Office (FSO), in an anonymised form, the data currently held in the two back end systems, for purposes of statistical analysis. The data of the connection system can be disclosed to the FSO and the responsible foreign body for statistical purposes in a completely anonymised form. The FOITT operates the entire software on behalf of the FOPH and provides the necessary technical support service. The FOITT has access to data only insofar as this is necessary for the purposes described and the activities of the employees concerned. They are bound by confidentiality in the management of the data.
The app uses an interface to the operating system of the user’s mobile phone, which entails the processing of data by Apple or Google. The operating system functions used via the interface must comply with the requirements of Article 60 @@ -145,10 +175,13 @@
1.2 - The Federal Office of Public Health (FOPH) app is based on the Epidemics Act of 28 September 2012 (EpG; SR 818.101) and the Ordinance of 24 June 2020 on the Proximity Tracing System for the Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101....). + The Federal Office of Public Health (FOPH) app is based on the Epidemics Act of 28 September 2012 (EpG; SR 818.101) and the Ordinance of 24 June 2020 on the Proximity Tracing System for the Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101.25).
1.3 @@ -34,11 +34,11 @@
2.2 - The use of the app and its functions described in Section 3 is restricted to the territory of Switzerland. + The use of the app is not restricted to a geographic region. However, warnings can only be issued if the foreign app is interoperable with the SwissCovid app. At present, only the Corona-Warn-App used in Germany is interoperable.
2.3 - By accessing the app, the user declares that he or she has understood and accepted the following conditions and legal information relating to the app (and the elements contained therein). If the user does not agree to these conditions, then the app is not to be used. + By accessing the app, the user declares that she or he has understood and accepted the following conditions and legal information relating to the app (and the elements contained therein). If the user does not agree to these conditions, then the app is not to be used.
3. @@ -46,7 +46,7 @@3.1 - Via the app, users are informed if they have been in relevant contact with at least one user confirmed to have been infected. + Via the app, users are informed if they have been in relevant contact with at least one user of the SwissCovid app or other interoperable apps who has confirmed to have been infected.
3.2 @@ -60,31 +60,28 @@ Each day, the operating system generates a new private key, which cannot be connected to the app, the mobile phone or users. Within the range of Bluetooth, the operating system exchanges with all compatible, running apps an identification code (random ID), changing at least every 30 minutes, which is derived from a current private key but cannot be traced back to this key and likewise cannot be connected to the app, the mobile phone or users.
- On the mobile phone, the operating system stores the identification codes (random ID) received, the signal strength, the date and the estimated duration of proximity. + On the mobile phone, the operating system stores the identification codes received, the signal strength, the date and the estimated duration of proximity.
- The app periodically retrieves a list of the private keys of users known to be infected and allows the operating system to check whether at least one locally stored -
-- identification code (random ID) was generated by a private key included in the list. If this is the case, and if proximity of 1.5 metres or less to at least one infected user’s mobile phone was registered, and if the duration of all such proximity events within one day amounts to at least 15 minutes, then the app issues a notification. Proximity is estimated on the basis of the strength of the signals received. + The app periodically retrieves a list of the private keys of users of the SwissCovid app and other interoperable apps known to be infected and allows the operating system to check whether at least one locally stored identification code was generated by a private key included in the list. If this is the case, and if proximity of 1.5 metres or less to the mobile phone of at least one infected user of the SwissCovid app or another interoperable app was registered, and if the duration of all such proximity events within one day amounts to at least 15 minutes, then the app issues a notification. Proximity is estimated on the basis of the strength of the signals received.
3.4 - If an infection is confirmed in a user, experts with access rights (e.g. attending physicians) generate a unique activation code (Covid code), valid for a limited period, which they disclose to the infected user. This user can voluntarily enter the activation code in the app. Notification, or entry of the activation code, occurs only with the explicit consent of the infected user. + If an infection is confirmed in a user, experts with access rights (e.g. attending physicians or pharmacists) generate a unique activation code (Covid code), valid for a limited period, which they disclose to the infected user. This user can voluntarily enter the activation code in the app. Notification, or entry of the activation code, occurs only with the explicit consent of the infected user.
- Other app users who came into proximity, as defined in Section 3.3, with the infected user during the infectious period are notified by their own apps. + Other users of the SwissCovid app or other interoperable apps who came into proximity, as defined in Section 3.3, with the infected user during the infectious period are notified by their own apps.
- The users thus notified learn that a proximity event has occurred, i.e. that they have potentially been exposed to the coronavirus, and on what date this was last the case. They are not told which user has been infected and has triggered the notification. The notification also informs the user about the Infoline offering free advice operated by the FOPH and the behavioural recommendations of the FOPH. + The users thus notified learn that a proximity event has occurred, i.e. that they have potentially been exposed to the coronavirus, and on what dates this was the case. They are not told which user has been infected and has triggered the notification. The notification of the SwissCovid app also contains the behavioural recommendations of the FOPH and draws attention to a guide (web form) as well as the Infoline offering free advice operated by the FOPH. If the user leaves the app in order to complete the guide, the dates named in the app on which an infection may have taken place are automatically transferred to the guide.
3.5 - Users who are notified by their app that they have potentially been exposed to the coronavirus may, if they provide evidence of the notification, undergo, free of charge, a test for infection with, or for antibodies to, the coronavirus SARS-CoV-2. + Upon entering the activation code, users are made aware of with which countries (see Section 2.2) the app is interoperable. Reference is made to the fact that – if the “Accept” field is tapped and the activation code is entered in the app – the private keys will not only be shared within the SwissCovid app, but rather also with other interoperable apps (currently: the German Corona-Warn-App). The private keys can only be shared with all interoperable apps or not at all, in keeping with the “one world principle”.
3.6 - The app also communicates the behavioural recommendations of the FOPH. + Users who are notified by their app that they have potentially been exposed to the coronavirus may, if they provide evidence of the notification, undergo, free of charge, a test for infection with, or for antibodies to, the coronavirus SARS-CoV-2.
3.7 @@ -167,7 +164,7 @@
6.2 - In close collaboration with its service providers, the FOPH makes every effort to protect data against unauthorised access, loss, misuse or falsification. + In close collaboration with its service providers and the foreign operators of interoperable apps, the FOPH makes every effort to protect data against unauthorised access, loss, misuse or falsification.
6.3 @@ -218,7 +215,7 @@
9.3 - The FOPH reserves the right to amend or add to the Terms and Conditions of Use at any time. The new conditions will be communicated to users in advance in an appropriate manner and will be deemed to have been accepted if no objection is received within one month. + The FOPH reserves the right to amend or add to the Terms and Conditions of Use at any time. The new conditions will be communicated to users in advance in an appropriate manner and will be deemed to have been accepted upon continued use of the app.
9.4 diff --git a/app/src/main/assets/disclaimer/fr/data_protection_statement.html b/app/src/main/assets/disclaimer/fr/data_protection_statement.html index f9ab2671c..bb47bf275 100644 --- a/app/src/main/assets/disclaimer/fr/data_protection_statement.html +++ b/app/src/main/assets/disclaimer/fr/data_protection_statement.html @@ -12,7 +12,7 @@ Utilisation de l’application SwissCovid: déclaration de confidentialité de l’Office fédéral de la santé publique
- Version : 24 juin 2020 + Version : 9 avril 2021
Dans la présente déclaration de confidentialité, l’Office fédéral de la santé publique (OFSP) explique dans quelle mesure il traite les données personnelles en lien avec l’utilisation de l’application SwissCovid (ci-après « l’application ») en suisse. Il ne s’agit pas d’un descriptif exhaustif ; certains éléments spécifiques peuvent être réglés dans des déclarations de confidentialité supplémentaires, des documents similaires, des conditions d’utilisation ou des programmes d’application. @@ -22,9 +22,9 @@ 818.101 - ) et l’ordonnance COVID-19 du 24 juin 2020 sur l’essai pilote du traçage de proximité (RS + ) et l’ordonnance du 24 juin 2020 sur le système de traçage de proximité pour le coronavirus SARS-CoV-2 (OSTP ; RS - 818.101… + 818.101.25 ).
@@ -56,12 +56,12 @@- Tout le système de l’application est conçu de manière à ce que ses utilisateurs ne soient pas identifiables. Le traitement de données personnelles est réduit au minimum. Ainsi, aucune indication technique sur les personnes, les lieux ou les appareils n’est possible. Les géolocalisations ne sont pas enregistrées ; seules des données cryptées relatives aux contacts ayant eu lieu sont saisies. Ces données sont techniquement protégées de toute utilisation abusive. L’OFSP ne peut tirer aucune conclusion concernant les utilisateurs de l’application. Cette dernière protège les données des utilisateurs de telle sorte qu’aucun lien ne peut être établi avec une personne précise sur de longues distances. Un rattachement à un individu ne peut toutefois pas être totalement exclu. Il existe en effet une certaine probabilité qu’une personne alertée d’un possible risque d’infection puisse éventuellement tirer des conclusions sur l’identité de la personne infectée, en se remémorant les contacts sociaux qu’elle a eus au cours des derniers jours. Cette notification inclut l’information selon laquelle la personne a pu être exposée au coronavirus, la mention du jour où ce fut le cas pour la dernière fois, l’indication que l’OFSP propose une infoline pour un conseil gratuit et les recommandations de l’OFSP. En utilisant l’application, des personnes sont donc potentiellement identifiables. -
-- Le système de l’application se divise en deux composantes : + Tout le système de l’application est conçu de manière à ce que ses utilisateurs ne soient pas identifiables. Le traitement de données personnelles est réduit au minimum. Ainsi, aucune indication technique sur les personnes, les lieux ou les appareils n’est possible. Les géolocalisations ne sont pas enregistrées ; seules des données cryptées relatives aux contacts ayant eu lieu sont saisies. Ces données sont techniquement protégées de toute utilisation abusive. L’OFSP ne peut tirer aucune conclusion concernant les utilisateurs de l’application. Cette dernière protège les données des utilisateurs de telle sorte qu’aucun lien ne peut être établi avec une personne précise sur de longues distances. Un rattachement à un individu ne peut toutefois pas être totalement exclu. Il existe en effet une certaine probabilité qu’une personne alertée d’un possible risque d’infection puisse éventuellement tirer des conclusions sur l’identité de la personne infectée, en se remémorant les contacts sociaux qu’elle a eus au cours des derniers jours. Les personnes qui utilisent l’application sont donc potentiellement identifiables. La notification inclut les règles de conduite recommandées par l’OFSP, l’information selon laquelle la personne a pu être exposée au coronavirus, la mention des jours où cela s’est produit ainsi que l’indication que l’OFSP propose un guide (formulaire en ligne) et une infoline de conseil gratuit. Lorsque l’utilisateur quitte l’application pour remplir le guide, les jours d’infection potentielle indiqués dans l’application sont automatiquement transmis au guide.
- Les deux - - backends - - , en tant que serveur central, sont placés directement sous le contrôle de l’OFSP et gérés sur le plan technique par l’Office fédéral de l’informatique (OFIT). Les - - frontends - - de gestion des codes fonctionnent sur les appareils des professionnels autorisés à créer des codes d’autorisation (codes COVID). -
L’application enregistre les données suivantes sur le téléphone portable:
+ En outre, le système de l’application peut être relié à d’autres systèmes étrangers correspondants si un niveau adéquat de protection de la personnalité est assuré dans l’État concerné (par la législation ou par des garanties suffisantes, notamment contractuelles). Les systèmes étrangers sont ainsi réputés « correspondants » s’ils sont configurés suivant les principes ci-après du système de l’application : +
++ Il existe actuellement une liaison avec l’application Corona-Warn utilisée en Allemagne. Lors de la liaison, le + + backend + + GR et le système étranger sont raccordés à un système de liaison pour permettre la transmission réciproque des clés privées des participants infectés. Le système de l’application transmet ainsi les clés privées de l’application au système de liaison et enregistre sur le + + backend + + GR les clés privées des applications étrangères reliées. +
- Le système d’application exploité par l’OFSP se fonde sur la LEp et l’ordonnance COVID-19 sur l’essai pilote du traçage de proximité. L’application et le traitement des données entrantes par ce moyen servent exclusivement à informer les utilisateurs potentiellement exposés au coronavirus, tout en respectant la protection des données, et à établir des statistiques en lien avec le coronavirus à l’aide de données issues des deux + Le système d’application exploité par l’OFSP ainsi que le système de liaison se fondent sur la LEp et l’OSTP. L’application et le traitement des données entrantes par ce moyen servent exclusivement à informer les utilisateurs potentiellement exposés au coronavirus, tout en respectant la protection des données, et à établir des statistiques en lien avec le coronavirus à l’aide de données issues des deux backends .
++ Le système de liaison rend également possible la transmission d’une telle information entre deux applications nationales reliées. Les utilisateurs de l’application peuvent ainsi également être informés s’il y a eu une situation de rapprochement avec des utilisateurs infectés d’une application étrangère (p. ex. avec des frontaliers et des touristes en Suisse ou avec des contacts à l’étranger). De même, les utilisateurs d’une application étrangère reliée peuvent également être informés s’il y a eu une situation de rapprochement avec des utilisateurs infectés de l’application. +
+ La liste contenant les clés privées des utilisateurs infectés du + + backend + + GR est en outre régulièrement transmise au système de liaison pour une information transfrontalière. Ensuite les systèmes étrangers reliés (actuellement l’application Corona-Warn utilisée en Allemagne) téléchargent ces clés privées et les tiennent à disposition de leurs applications pour extraction (cf. ch. 2). +
L’OFSP met régulièrement à la disposition de l’Office fédéral de la statistique (OFS) le stock actuel de données existantes dans les deux backends - sous forme anonymisée. L’OFIT gère le logiciel dans son ensemble sur mandat de l’OFSP et fournit le service de soutien technique requis. L’OFIT a uniquement accès à des données lorsque cela s’avère nécessaire pour les buts et les activités spécifiques des collaborateurs concernés. Ces derniers sont tenus à la confidentialité lorsqu’ils traitent les données. + sous forme anonymisée. Les données du système de liaison peuvent être communiquées sous forme anonymisée à l’OFS et au service étranger compétent à des fins de statistiques. L’OFIT gère le logiciel dans son ensemble sur mandat de l’OFSP et fournit le service de soutien technique requis. L’OFIT a uniquement accès à des données lorsque cela s’avère nécessaire pour les buts et les activités spécifiques des collaborateurs concernés. Ces derniers sont tenus à la confidentialité lorsqu’ils traitent les données.
L’application utilise une interface reliée au système d’exploitation du téléphone portable de l’utilisateur, qui nécessite le traitement des données par Apple ou Google. Les fonctionnalités des systèmes d’exploitation utilisées par l’interface doivent remplir les prescriptions de l’art. 60 @@ -205,10 +243,13 @@
@@ -40,7 +40,7 @@
2.2 - L'utilisation de l'application et de ses fonctions décrites au chiffre 3 est limitée au territoire suisse. + L’utilisation de l’application n’est pas limitée à une zone géographique. Toutefois, des alertes sont possibles uniquement si l’application étrangère est interopérable avec l’application SwissCovid. Actuellement, seule l’application Corona-Warn utilisée en Allemagne remplit cette condition.
2.3 @@ -52,7 +52,7 @@
3.1 - L’application informe les utilisateurs lorsqu’elles ont été en contact avec au moins un utilisateur dont l’infection a été confirmée. + L’application informe les utilisateurs lorsqu’ils ont été en contact avec au moins un utilisateur de l’application SwissCovid ou d’une autre application interopérable dont l’infection a été confirmée.
3.2 @@ -63,34 +63,32 @@ L’application remplit les fonctions suivantes en utilisant une interface liée au système d’exploitation du téléphone portable de l’utilisateur :
- le système d’exploitation génère chaque jour une nouvelle clé privée qui ne permet pas de remonter jusqu’à l’application, le téléphone portable ou à l’utilisateur. Dans le rayon de portée du Bluetooth, le système d’exploitation échange avec toutes les applications compatibles et actives un code d’identification (ID aléatoire) qui change au moins toutes les demi-heures, qui est généré à partir de la clé privée actuelle mais qui ne permet ni d’identifier la clé, ni de remonter jusqu’à l’application, au téléphone portable ou à l’utilisateur. + Le système d’exploitation génère chaque jour une nouvelle clé privée qui ne permet pas de remonter jusqu’à l’application, le téléphone portable ou à l’utilisateur. Dans le rayon de portée du Bluetooth, le système d’exploitation échange avec toutes les applications compatibles et actives un code d’identification (ID aléatoire) qui change au moins toutes les demi-heures, qui est généré à partir de la clé privée actuelle mais qui ne permet ni d’identifier la clé, ni de remonter jusqu’à l’application, au téléphone portable ou à l’utilisateur.
- Le système d’exploitation enregistre les codes d’identification reçus (ID aléatoires), la puissance du signal, la date et la durée approximative du rapprochement. + Le système d’exploitation enregistre les codes d’identification reçus, la puissance du signal, la date et la durée approximative du rapprochement.
- À intervalles réguliers, l’application extrait la liste des clés privées des utilisateurs infectés, et le système d’exploitation contrôle si au moins un code d’identification enregistré localement (ID aléatoire) a été généré avec une clé privée. Si tel est le cas et -
-- qu’un rapprochement d’un mètre et demi ou moins a été établi avec au moins un téléphone mobile d’au moins un utilisateur infecté et que la durée totale de ces rapprochements atteint ou dépasse les quinze minutes au cours de la même journée, l’application envoie une information. La distance est évaluée en fonction de l’intensité du signal reçu. + À intervalles réguliers, l’application extrait la liste des clés privées des utilisateurs infectés de l’application SwissCovid ou d’autres applications interopérables, et le système d’exploitation contrôle si au moins un code d’identification enregistré localement a été généré avec une clé privée. Si tel est le cas et qu’un rapprochement d’un mètre et demi ou moins a été établi avec au moins un téléphone mobile d’au moins un utilisateur infecté de l’application SwissCovid ou d’autres applications interopérables et que la durée totale de ces rapprochements atteint ou dépasse les quinze minutes au cours de la même journée, l’application envoie une information. La distance est évaluée en fonction de l’intensité du signal reçu.
3.4 - Si une infection est attestée chez un utilisateur, les professionnels disposant des droits d’accès (p. ex. les médecins traitants) génèrent un code d’autorisation unique et temporaire (code COVID) et le communiquent à l’utilisateur infecté. Ce dernier peut saisir de manière volontaire le code d’autorisation dans son application. La notification et la saisie du code d’autorisation ne se font qu’avec le consentement explicite de la personne infectée. -
-- L’application informe les autres utilisateurs qui se sont trouvés en rapprochement selon le ch. 3.3 avec l’utilisateur infecté durant la période potentiellement infectieuse. + Si une infection est attestée chez un utilisateur, les professionnels disposant des droits d’accès (p. ex. les médecins traitants ou les pharmaciens) génèrent un code d’autorisation unique et temporaire (code COVID) et le communiquent à l’utilisateur infecté. Ce dernier peut saisir de manière volontaire le code d’autorisation dans son application. La notification et la saisie du code d’autorisation ne se font qu’avec le consentement explicite de la personne infectée.
- Les utilisateurs informés apprennent qu’un rapprochement a eu lieu, qu’ils ont potentiellement été exposés au coronavirus ainsi que le jour où cela s’est produit la dernière fois. Ils n’apprennent pas quel utilisateur est infecté et a déclenché la notification. Celle-ci comprend l’information que l’OFSP propose une infoline de conseil gratuit et des recommandations de l’OFSP. + L’application informe les autres utilisateurs de l’application SwissCovid ou d'autres applications interopérables qui se sont trouvés en rapprochement selon le ch. 3.3 avec l’utilisateur infecté durant la période potentiellement infectieuse.
- 3.5 - Un utilisateur qui a été informé par son application qu’il a été potentiellement exposé au coronavirus peut effectuer un test gratuit d’infection au SARS-CoV-2 ou un test d’anticorps sur présentation de la notification. + Les utilisateurs informés apprennent qu’un rapprochement a eu lieu ou qu’ils ont potentiellement été exposés au coronavirus ainsi que les jours où cela s’est produit. Ils n’apprennent pas quel utilisateur est infecté et a déclenché la notification. Celle-ci comprend les règles de conduite recommandées par l’OFSP, l'indication que l'OFSP propose un guide (formulaire en ligne) ainsi qu'une infoline de conseil gratuit. Lorsqu'on quitte l’application pour remplir le guide, les jours d’infection potentielle indiqués dans l’application sont automatiquement transmis au guide.
+Lors de la saisie des codes d’autorisation, les utilisateurs sont informés des pays avec lesquels l’application est interopérable (cf. ch. 2.2). Il leur est précisé que s’ils appuient sur le champ « D’accord » et qu’ils saisissent le code d’autorisation dans l’application, les clés privées ne sont pas seulement partagées dans l’application SwissCovid mais également avec toutes les autres applications interopérables (actuellement l’application allemande Corona-Warn). Suivant le principe + + One World + +, les clés privées sont soit partagées avec toutes les applications interopérables, soit pas du tout.3.6 - L’application communique les recommandations de l’OFSP en matière de conduite. + Un utilisateur qui a été informé par son application qu’il a été potentiellement exposé au coronavirus peut effectuer un test gratuit d’infection au SARS-CoV-2 ou un test d’anticorps sur présentation de la notification.
3.7 @@ -174,7 +172,7 @@
6.2 - En étroite collaboration avec ses fournisseurs de services, l’OFSP s’efforce de protéger au mieux les données contre des accès non autorisés, des pertes, des abus ou des falsifications. + En étroite collaboration avec ses fournisseurs de services et les exploitants étrangers d’applications interopérables, l’OFSP s’efforce de protéger au mieux les données contre des accès non autorisés, des pertes, des abus ou des falsifications.
6.3 @@ -225,7 +223,7 @@
9.3 - L’OFSP se réserve le droit d’apporter à tout moment des modifications et des ajouts aux conditions d’utilisation. Les nouvelles conditions sont communiquées aux utilisateurs à l’avance et de manière appropriée et sont considérées comme ayant été acceptées sans objection dans un délai d’un mois. + L’OFSP se réserve le droit d’apporter à tout moment des modifications et des ajouts aux conditions d’utilisation. Les nouvelles conditions sont communiquées aux utilisateurs à l’avance et de manière appropriée et sont considérées comme ayant été acceptées s’ils continuent d’utiliser l’application.
9.4 diff --git a/app/src/main/assets/disclaimer/it/data_protection_statement.html b/app/src/main/assets/disclaimer/it/data_protection_statement.html index 9677ebaed..5273b02c4 100644 --- a/app/src/main/assets/disclaimer/it/data_protection_statement.html +++ b/app/src/main/assets/disclaimer/it/data_protection_statement.html @@ -12,13 +12,13 @@ Informativa sulla protezione dei dati dell’Ufficio federale della sanità pubblica UFSP in relazione all’utilizzo dell’«app SwissCovid»
- Versione: 24. giugno 2020 + Versione: 9 aprile 2021
Nella presente informativa sulla protezione dei dati l’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) spiega in che misura tratterà dati personali nel quadro dell’utilizzo dell’applicazione «app SwissCovid» (di seguito app) in Svizzera. Non si tratta di una descrizione esaustiva; alcuni aspetti specifici possono essere regolamentati da altre informative sulla protezione dei dati, documenti analoghi, condizioni di utilizzo o programmi di applicazione.
- Il trattamento dei dati personali è disciplinato dal diritto sulla protezione dei dati; al trattamento dei dati si applica la legislazione federale in materia. La presente informativa è inoltre conforme alla legge del 28 settembre 2012 sulle epidemie (LEp; RS 818.101) e all’ordinanza del 24 giugno 2020 sul sistema di tracciamento della prossimità per il coronavirus SARS-CoV-2 (OSTP; RS 818.101....). + Il trattamento dei dati personali è disciplinato dal diritto sulla protezione dei dati; al trattamento dei dati si applica la legislazione federale in materia. La presente informativa è inoltre conforme alla legge del 28 settembre 2012 sulle epidemie (LEp; RS 818.101) e all’ordinanza del 24 giugno 2020 sul sistema di tracciamento della prossimità per il coronavirus SARS-CoV-2 (OSTP; RS 818.101.25).
Per dati personali s’intendono tutte le informazioni relative a una persona identificata o identificabile. Il trattamento indica qualsiasi operazione relativa a dati personali, indipendentemente dai mezzi e dalle procedure impiegati, segnatamente la raccolta, la conservazione, l’utilizzazione, la modificazione, la comunicazione, l’archiviazione o la distruzione di dati. @@ -31,7 +31,7 @@
- Responsabile per il trattamento dei dati descritto nella presente informativa:
+ Responsabile per il trattamento dei dati descritti nella presente informativa:
Ufficio federale della sanità pubblica UFSP
@@ -48,28 +48,28 @@
- L’intero sistema dell’app è concepito in modo tale che l’utente non sia identificabile. Il trattamento dei dati personali è ridotto al minimo, per cui non è in alcun modo tecnicamente possibile risalire a persone, luoghi o dispositivi. Non vengono rilevati dati sulla posizione, ma soltanto informazioni crittografate riguardanti i contatti avvenuti, protette tecnicamente da usi impropri. L’UFSP non può risalire agli utenti dell’app, che ne protegge i dati impedendo di stabilire un collegamento con una data persona sulle lunghe distanze. Un collegamento a una data persona non può tuttavia essere completamente escluso. Esiste infatti una certa probabilità che una persona informata di essere potenzialmente a rischio possa risalire all’identità della persona contagiata ricostruendo i contatti sociali avuti nei giorni precedenti. La notifica include l’informazione che l’utente è stato potenzialmente esposto al coronavirus, l’indicazione del giorno in cui lo è stato per l’ultima volta, l’informazione che l’UFSP gestisce una linea di consulenza telefonica gratuita e le raccomandazioni di comportamento dell’UFSP. L’utilizzo dell’app potrebbe quindi permettere l’identificazione di persone. -
-- Il sistema dell’app è costituito da due componenti: + L’intero sistema dell’app è concepito in modo tale che l’utente non sia identificabile. Il trattamento dei dati personali è ridotto al minimo, per cui non è in alcun modo tecnicamente possibile risalire a persone, luoghi o dispositivi. Non vengono rilevati dati sulla posizione, ma soltanto informazioni crittografate riguardanti i contatti avvenuti, protette tecnicamente da usi impropri. L’UFSP non può risalire agli utenti dell’app, che ne protegge i dati impedendo di stabilire un collegamento con una data persona sulle lunghe distanze. Un collegamento a una data persona non può tuttavia essere completamente escluso. Esiste infatti una certa probabilità che una persona informata di essere potenzialmente a rischio possa risalire all’identità della persona contagiata ricostruendo i contatti sociali avuti nei giorni precedenti. L’utilizzo dell’app potrebbe quindi permettere l’identificazione di persone. La notifica include le raccomandazioni di comportamento dell’UFSP, l’informazione che l’utente è stato potenzialmente esposto al coronavirus, l’indicazione dei giorni in cui lo è stato, la segnalazione che l’UFSP gestisce una guida (modulo web) e una linea di consulenza telefonica gratuita. Se l’utente esce dall’app per compilare il modulo web, i giorni menzionati nell’app nei quali c’è stata la possibilità di contagio vengono trasmessi automaticamente al modulo.
- Entrambi i back end, che fungono da server centrali, sono sotto il controllo diretto dell’UFSP e sono tecnicamente gestiti dall’Ufficio federale dell’informatica e della telecomunicazione (UFIT). I front end per la gestione dei codici funzionano sui dispositivi degli specialisti autorizzati a generare il codice di attivazione (codice Covid). -
Sul telefono cellulare sono memorizzati i seguenti dati:
+ Inoltre, il sistema dell’app può essere collegato a sistemi esteri corrispondenti se nello Stato in questione è garantita un’adeguata protezione della personalità (grazie alla legislazione o a sufficienti garanzie, in particolare contrattuali). I sistemi esteri sono considerati «corrispondenti» se sono concepiti in base ai seguenti principi del sistema dell’app: +
++ Attualmente esiste un collegamento con la Corona-Warn-App utilizzata in Germania. Per il collegamento, il back end GP e il sistema estero sono collegati a un sistema di collegamento per la trasmissione reciproca delle chiavi private dei partecipanti infetti. Il sistema dell’app trasmette quindi la chiave privata dell’app al sistema di collegamento e memorizza sul back end GP la chiave privata delle app estere collegate. +
- Il sistema dell’app gestito dall’UFSP si fonda sulla LEp e sull’OSTP. L’app e i relativi dati trattati servono unicamente a informare, nel rispetto della protezione dei dati, gli utenti che sono stati potenzialmente esposti al coronavirus e a elaborare statistiche in relazione al coronavirus a partire dai dati dei due back end. + Il sistema dell’app gestito dall’UFSP e il sistema di collegamento si fondano sulla LEp e sull’OSTP. L’app e i relativi dati trattati servono unicamente a informare, nel rispetto della protezione dei dati, gli utenti che sono stati potenzialmente esposti al coronavirus e a elaborare statistiche in relazione al coronavirus a partire dai dati dei due back end. +
++ Il sistema di collegamento fa sì che una simile informazione sia possibile anche tra app nazionali collegate. In tal modo, gli utenti dell’app possono essere informati anche se si sono trovati in prossimità di utenti infetti di un’app estera (p. es. frontalieri e turisti in Svizzera o contatti all’estero). Viceversa, anche gli utenti di un’app estera collegata possono essere informati se si sono trovati in prossimità di utenti infetti dell’app.
- L’elenco con i dati del back end GP viene messo a disposizione dell’app (o del front end) mediante procedura di richiamo. Laddove l’UFSP commissioni tali servizi a terzi situati in Svizzera o all’estero, questi ultimi s’impegnano contrattualmente a rispettare le prescrizioni dell’articolo 60 + L’elenco con i dati del back end GP viene messo a disposizione dell’app mediante procedura di richiamo. Laddove l’UFSP commissioni tali servizi a terzi situati in Svizzera o all’estero, questi ultimi s’impegnano contrattualmente a rispettare le prescrizioni dell’articolo 60 a @@ -125,17 +148,20 @@
- L’UFSP mette periodicamente a disposizione dell’Ufficio federale di statistica per valutazioni statistiche l’attuale raccolta di dati disponibili nei due back end in forma completamente anonimizzata. L’UFIT gestisce su incarico dell’UFSP tutti i software e fornisce il servizio di assistenza tecnica necessario. L’UFIT ha accesso solo ai dati necessari agli scopi descritti e all’attività dei collaboratori interessati, che sono tenuti a utilizzare i dati con riservatezza. + L’elenco delle chiavi private degli utenti infetti del back end GP è inoltre trasmesso regolarmente al sistema di collegamento ai fini dell’informazione transfrontaliera. I sistemi esteri collegati (attualmente: la Corona-Warn-App tedesca) scaricano quindi queste chiavi private e le mettono a disposizione delle proprie app affinché possano richiamarle (cfr. n. 2). +
++ L’UFSP mette periodicamente a disposizione dell’Ufficio federale di statistica (UST) per valutazioni statistiche l’attuale raccolta di dati disponibili nei due back end in forma anonimizzata. I dati del sistema di collegamento possono essere resi noti in forma completamente anonimizzata all’UST e al competente servizio estero a fini statistici. L’UFIT gestisce su incarico dell’UFSP tutti i software e fornisce il servizio di assistenza tecnica necessario. L’UFIT ha accesso solo ai dati necessari agli scopi descritti e all’attività dei collaboratori interessati, che sono tenuti a utilizzare i dati con riservatezza.
L’app utilizza un’interfaccia verso il sistema operativo del telefono cellulare dell’utente che elabora dati attraverso Apple o Google. Le funzioni dei sistemi operativi utilizzate tramite l’interfaccia devono adempiere le prescrizioni di cui all’articolo 60 a - LEp e della presente ordinanza; è fatta salva la disposizione sul codice sorgente di cui all’articolo 60 + LEp e dell’OSTP; è fatta salva la disposizione sul codice sorgente di cui all’articolo 60 a @@ -152,7 +178,10 @@
- L’esercizio dei propri diritti presuppone che la persona interessata dimostri in modo univoco la propria identità (p. es. mediante copia di un documento). Per far valere i propri diritti si può contattare l’UFSP all’indirizzo indicato al punto 1. + L’esercizio dei propri diritti presuppone che la persona interessata dimostri in modo univoco la propria identità (p. es. mediante copia di un documento). Per far valere i propri diritti si può contattare l’UFSP all’indirizzo indicato al numero 1.
In caso di violazione delle disposizioni legali sulla protezione dei dati ci si può rivolgere all’autorità di vigilanza competente oppure adire le vie legali previste dalla legislazione in materia. @@ -186,10 +215,7 @@
- Si applicano gli articoli 57 + della legge del 21 marzo 1997 sull’organizzazione del Governo e dell’Amministrazione (LOGA; RS 172.010). Gli accessi possono essere analizzati statisticamente. Si applicano gli articoli 57 i diff --git a/app/src/main/assets/disclaimer/it/terms_of_use.html b/app/src/main/assets/disclaimer/it/terms_of_use.html index 14f3f4ce1..8223a8e96 100644 --- a/app/src/main/assets/disclaimer/it/terms_of_use.html +++ b/app/src/main/assets/disclaimer/it/terms_of_use.html @@ -18,7 +18,7 @@
1.2 - L’app dell’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) si basa sulla legge del 28 settembre 2012 (LEp; RS 818.101) e sull’ordinanza del 24 giugno 2020 sul sistema di tracciamento della prossimità per il coronavirus SARS-CoV-2 (OSTP; RS SR 818.101….). + L’app dell’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) si basa sulla legge del 28 settembre 2012 (LEp; RS 818.101) e sull’ordinanza del 24 giugno 2020 sul sistema di tracciamento della prossimità per il coronavirus SARS-CoV-2 (OSTP; RS 818.101.25).
1.3 @@ -29,202 +29,199 @@ Condizioni di accesso e di impiego
- 3.1 + 2.1 L’installazione dell’app sul telefono cellulare e il suo impiego sono su base volontaria dell'utente.
- 3.2 - L’impiego risp. l’utilizzo dell’app e le sue funzioni descritte nel punto 3 si limitano al territorio svizzero. + 2.2 + L’utilizzo dell’app non è limitato a una regione geografica. Tuttavia, le segnalazioni possono aver luogo soltanto se l’app estera è interoperabile con l’app SwissCovid. Al momento attuale lo è soltanto la Corona-Warn-App impiegata in Germania.
- 3.3 + 2.3 Accedendo all’app l’utente dichiara di aver compreso e accettato le condizioni e le avvertenze legali in relazione all’app (come pure agli elementi in essa contenuti) elencate di seguito. Qualora non fosse d'accordo con tali condizioni, deve rinunciare a utilizzare l’app.
- 4. + 3. Funzioni dell’app- 4.1 - L’app informa gli utenti che sono entrati in stretto contatto con almeno un utente risultato contagiato. + 3.1 + L’app informa gli utenti che sono entrati in stretto contatto con almeno un utente dell’app SwissCovid o delle altre app interoperabili risultato contagiato.
- 4.2 + 3.2 Affinché l’app funzioni è necessario che il Bluetooth sia attivo.
- 4.3 + 3.3 Mediante l’utilizzazione di un’interfaccia verso il sistema operativo del telefono cellulare dell’utente, l’app adempie le seguenti funzioni.
- Il sistema operativo genera ogni giorno una nuova chiave privata che non consente di risalire in alcun modo all’app, al telefono cellulare o agli utenti. Scambia un codice d’identificazione (ID casuale) che cambia almeno una volta ogni mezz’ora con tutte le app compatibili e attive che si trovano entro la portata di Bluetooth. Tale codice deriva da una chiave privata aggiornata, ma non è riconducibile alla stessa e di conseguenza nemmeno all’app, al telefono cellulare e al suo utente. + Il sistema operativo genera ogni giorno una nuova chiave privata che non consente di risalire in alcun modo all’app, al telefono cellulare o agli utenti. Scambia un codice d’identificazione (cosiddetto “random ID”) che cambia almeno una volta ogni mezz’ora con tutte le app compatibili e attive che si trovano entro la portata di Bluetooth. Tale codice deriva da una chiave privata aggiornata, ma non è riconducibile alla stessa e di conseguenza nemmeno all’app, al telefono cellulare e al suo utente.
- Il sistema operativo memorizza sul telefono cellulare i codici d’identificazione ricevuti (ID casuali), la potenza del segnale, la data e la durata stimata della prossimità. + Il sistema operativo memorizza sul telefono cellulare i codici d’identificazione ricevuti, la potenza del segnale, la data e la durata stimata della prossimità.
- L’app richiama periodicamente l’elenco delle chiavi private degli utenti contagiati e controlla con il suo sistema operativo se almeno un codice d’identificazione memorizzato localmente (ID causale) è stato generato con una chiave privata dell’elenco. Se ciò si verifica nonché la prossimità da almeno un telefono cellulare di una persona contagiata è pari o inferiore a 1,5 metri + L’app richiama periodicamente un elenco delle chiavi private degli utenti contagiati dell’app SwissCovid e delle altre app interoperabili e controlla con il suo sistema operativo se almeno un codice d’identificazione memorizzato localmente è stato generato con una chiave privata dell’elenco. Se ciò si verifica nonché la prossimità da almeno un telefono cellulare di un utente dell’app SwissCovid o delle altre app interoperabili contagiato è pari o inferiore a 1,5 metri e la somma della durata di tutte queste prossimità in un giorno raggiunge i quindici minuti, l’app ne informa l’utente. La distanza è stimata in base alla potenza del segnale ricevuto.
- e la somma della durata di tutte queste prossimità in un giorno raggiunge i quindici minuti, l’app ne informa l’utente. La distanza della prossimità è stimata in base alla potenza del segnale ricevuto. + 3.4 + In caso di contagio accertato di un utente, il personale specialistico avente diritto di accesso (p. es. medici curanti o farmacisti) genera un codice di attivazione (codice Covid) univoco e la cui validità è limitata nel tempo e lo comunica all’utente contagiato, che può immetterlo nell’app su base volontaria. La notifica ovvero l’inserimento del codice di attivazione richiedono il consenso esplicito dell'utente contagiato.
- 4.4 - In caso di contagio accertato di un utente, il personale specialistico avente diritto di accesso (p. es. medici curanti) genera un codice di attivazione (codice Covid) univoco e la cui validità è limitata nel tempo e lo comunica all’utente contagiato, che può immetterlo nell’app su base volontaria. La notifica ovvero l’inserimento del codice di attivazione richiedono il consenso esplicito dell'utente contagiato. + Gli altri utenti dell’app SwissCovid o delle altre app interoperabili che sono stati in prossimità secondo il numero 3.3 con l’utente contagiato durante il periodo di contagiosità vengono informati dalla loro app.
- Gli altri utenti dell'app che sono stati in prossimità secondo il punto 3.3 con l’utente contagiato durante il periodo di contagiosità vengono informati dalla loro app. + Viene loro comunicato che vi è stata una prossimità ovvero che sono stati potenzialmente esposti al coronavirus e le date in cui tale episodio si è verificato. Non viene comunicato loro quale utente è risultato contagiato e ha attivato la notifica dell’app SwissCovid. Quest’ultima comprende anche le raccomandazioni di comportamento dell’UFSP nonché l’informazione che l’UFSP gestisce una guida (modulo web) e una linea di consulenza telefonica gratuita. Se l’utente esce dall’app per compilare il modulo web, i giorni menzionati nell’app nei quali c’è stata la possibilità di contagio vengono trasmessi automaticamente al modulo.
- Viene loro comunicato che vi è stata una prossimità ovvero che sono stati potenzialmente esposti al coronavirus e la data in cui tale episodio si è verificato per l'ultima volta. Non viene comunicato loro quale utente è risultato contagiato e ha attivato la notifica. Quest’ultima comprende anche l’informazione che l’UFSP gestisce una linea di consulenza telefonica gratuita nonché le raccomandazioni di comportamento dell’UFSP. + 3.5 + Al momento dell’immissione del codice di attivazione, agli utenti viene comunicato con quali Paesi è interoperabile l’app (cfr. n. 2.2). Viene inoltre segnalato che, premendo il pulsante «Accetta» e immettendo il codice di attivazione nell’app, le chiavi private vengono condivise non soltanto all’interno dell’app SwissCovid, ma anche con tutte le app interoperabili (attualmente la Corona-Warn-App tedesca). Le chiavi private possono solo essere condivise con tutte le app interoperabili o non essere condivise affatto, secondo il «principio one world».
- 4.5 + 3.6 L’utente che è stato informato dalla propria app di essere stato potenzialmente esposto al virus può, presentando tale notifica, sottoporsi gratuitamente al test del SARS-CoV-2 o degli anticorpi al virus.
- 4.6 - L’app fornisce inoltre raccomandazioni di comportamento dell’UFSP. -
-- 4.7 + 3.7 L’app non utilizza funzioni di determinazione della posizione né di geolocalizzazione.
- 4.8 + 3.8 L’app non può effettuare valutazioni mediche, disporre misure (p. es. quarantena) e impartire istruzioni.
- 5. + 4. Obblighi di diligenza degli utenti- 5.1 + 4.1 L’accesso tecnico all’app è responsabilità degli utenti.
- 5.2 + 4.2 Gli utenti sono tenuti ad adottare i provvedimenti di sicurezza necessari per i propri dispositivi e a proteggerli dall’accesso non autorizzato di terzi e da software dannosi.
Si richiama l’attenzione degli utenti sugli rischi di sicurezza legati all’utilizzo di Internet e delle relative tecnologie.
- 5.3 + 4.3 Gli utenti sono tenuti a mantenere l’app aggiornata e a effettuare gli aggiornamenti (update). Non sussistono diritti all’utilizzo di una determinata versione del software.
- 5.4 + 4.4 Gli utenti sono tenuti a verificare l’integrità e la correttezza di tutti i dati da loro inseriti.
- 5.5 + 4.5 Gli utenti sono responsabili dell'utilizzo dell’app nel rispetto delle disposizioni di legge applicabili e delle condizioni di utilizzo.
- 6. + 5. Responsabilità e garanzia- 6.1 + 5.1 Nonostante l’UFSP presti grande attenzione alla correttezza di informazioni, contenuti e messaggi pubblicati nell’app, non può essere garantita la loro esattezza, precisione, attualità, completezza e attendibilità.
L’UFSP si riserva espressamente il diritto di modificare, cancellare o sospendere temporaneamente la pubblicazione di una parte o dell’integralità delle informazioni e dei contenuti in qualsiasi momento e senza alcun preavviso.
- 6.2 + 5.2 L’UFSP declina, nella misura consentita dalla legge, ogni responsabilità per danni materiali o immateriali, compresi i danni conseguenti, derivanti per esempio dall’accesso, dall’utilizzo o dal mancato utilizzo dell’app e delle relative informazioni, contenuti e messaggi, in seguito a uso improprio del collegamento, a problemi tecnici o a violazione degli obblighi di diligenza degli utenti.
Qualsiasi azione o comportamento adottati dall’utente sulla base di informazioni, contenuti e messaggi dell’applicazione, come per esempio l’isolamento o la quarantena, avvengono sotto la propria responsabilità e a proprio rischio. L’UFSP declina qualsiasi responsabilità per i danni che ne dovessero conseguire.
- 6.3 + 5.3 Nella misura consentita dalla legge, l’UFSP non risponde per ausiliari e terzi.
- 6.4 + 5.4 L’UFSP non si assume alcuna responsabilità e non garantisce che le funzioni e l’utilizzo dell’app siano disponibili continuamente e senza interruzioni, che siano privi di errori e guasti, che gli eventuali errori vengano risolti o che i server siano privi di virus o altri elementi dannosi.
L’UFSP ha la facoltà di interrompere o terminare in qualsiasi momento l’utilizzo dell’app.
- 6.5 + 5.5 I rimandi e i collegamenti a siti web di terzi non rientrano nella sfera di responsabilità dell’UFSP. L’UFSP declina ogni responsabilità relativa all’esistenza, al contenuto e alla correttezza di queste informazioni. L’utente accede a questi siti e li utilizza a proprio rischio. L’UFSP dichiara esplicitamente di non avere alcun influsso sulla forma, sul contenuto e sulle offerte delle pagine collegate. Le informazioni e i servizi offerti dai siti web collegati sono interamente sotto la responsabilità dei terzi in questione.
L’UFSP declina ogni responsabilità per questi siti.
- 7. + 6. Protezione dei dati- 7.1 + 6.1 Ai sensi dell’articolo 13 della Costituzione federale della Confederazione Svizzera e secondo le disposizioni legali federali sulla protezione dei dati, ognuno ha diritto al rispetto della sua sfera privata e di essere protetto da un impiego abusivo dei suoi dati personali. L’UFSP applica rigorosamente tali disposizioni. Tratta i dati personali con la massima riservatezza.
- 7.2 - In stretta collaborazione con i suoi fornitori di servizi, l’UFSP si adopera per proteggere al meglio i dati da accessi illeciti, perdite, abusi o falsificazioni. + 6.2 + In stretta collaborazione con i suoi fornitori di servizi e i gestori esteri delle app interoperabili, l’UFSP si adopera per proteggere al meglio i dati da accessi illeciti, perdite, abusi o falsificazioni.
- 7.3 + 6.3 Al trattamento dei dati personali da parte dell’UFSP si applica l’informativa sulla protezione dei dati dell’app.
- 8. + 7. Cessazione dell’utilizzo- 8.1 + 7.1 L’utilizzo dell’app può essere terminato in qualsiasi momento dall’utente cancellando o disinstallando l’app dal proprio telefono cellulare.
- 8.2 + 7.2 Quando l’app per combattere l’epidemia causata dal coronavirus non servirà più o risulterà insufficiente, il Consiglio federale potrà disattivarla o interromperne l’uso.
- 8.3 - Al più tardi quando l’ordinanza indicata al punto 1.2 sarà abrogata, l’UFSP disattiverà l’app e inviterà gli utenti a disinstallarla dal proprio telefono cellulare. + 7.3 + Al più tardi quando l’ordinanza indicata al numero 1.2 sarà abrogata, l’UFSP disattiverà l’app e inviterà gli utenti a disinstallarla dal proprio telefono cellulare.
- 9. + 8. Diritti d’autore, di protezione e d’uso- 9.1 + 8.1 Diritti d’autore: Ufficio federale della sanità pubblica UFSP.
- 9.2 + 8.2 Le informazioni e i contenuti sono messi a disposizione del pubblico. I contenuti pubblicati dall’UFSP nell’app possono essere utilizzati unicamente per uso personale. Non è ammessa alcuna riproduzione o trasmissione dei contenuti a terzi. Lo scaricamento o la copia di testi, immagini, fotografie e altri file non implicano il trasferimento dei diritti sui contenuti.
I diritti d’autore e tutti gli altri diritti vincolati a testi, immagini, fotografie o altri file contenuti nell’app sono di esclusiva proprietà dell’UFSP o altri aventi diritto espressamente menzionati. Qualsiasi riproduzione è subordinata a previa autorizzazione scritta del detentore dei diritti d’autore.
- 10. + 9. Disposizioni finali- 10.1 + 9.1 Le presenti disposizioni sono state redatte in diverse lingue. In caso di divergenze fa fede la versione tedesca.
- 10.2 + 9.2 L’utilizzo dell’app è gratuito per l’utente. Sono a carico dell’utente eventuali costi per accedere alla rete al fine di utilizzare l’app.
- 10.3 - L’UFSP si riserva il diritto di modificare o integrare le condizioni di utilizzo in qualsiasi momento. Le nuove condizioni verranno comunicate agli utenti in anticipo e in forma appropriata e si considerano accettate in assenza di opposizione entro un mese. + 9.3 + L’UFSP si riserva il diritto di modificare o integrare le condizioni di utilizzo in qualsiasi momento. Le nuove condizioni verranno comunicate agli utenti in anticipo e in forma appropriata e si considerano accettate con l’ulteriore utilizzo dell’app.
- 10.4 + 9.4 Qualora una disposizione delle condizioni di utilizzo fosse nulla o inefficace, le restanti disposizioni rimangono impregiudicate.
- 10.5 + 9.5 Si applica il diritto svizzero, salvo disposizioni divergenti imperative. Il foro esclusivo per tutte le controversie è il tribunale competente svizzero.
\ No newline at end of file From 29212cc1878fbb0586b4a7b656424b06b4355cbe Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Fabian Aggeler- 1.1 - Diese Nutzungsbedingungen regeln den Bezug und die Nutzung der Applikation «SwissCovid-App» (nachfolgend App) durch die Benutzerinnen und Benutzer und gelten als integrierender Bestandteil derselben. + Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Gesundheit BAG im Zusammenhang mit der Nutzung der «SwissCovid-App»
- 1.2 - Die App des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stützt sich auf das Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG; SR 818.101) und die Verordnung vom 24. Juni 2020 über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101.25). + Version: 9. April 2021
- 1.3 - Die App bezweckt die Benutzerinnen und Benutzer, die potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren, zu benachrichtigen und Statistiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erstellen. + In dieser Datenschutzerklärung erläutert das Bundesamt für Gesundheit (BAG), inwieweit es hinsichtlich der Nutzung der Applikation «SwissCovid-App» (nachfolgend App) in der Schweiz Personendaten bearbeitet. Das ist keine abschliessende Beschreibung; allenfalls regeln andere Datenschutzerklärungen, ähnliche Dokumente, Nutzungsbedingungen oder Anwendungsprogramme spezifische Sachverhalte.
- - 2. - Zugriffs- und Anwendungsbedingungen -- 2.1 - Die Installation der App auf dem Mobiltelefon und deren Einsatz ist für die Benutzerinnen und Benutzer freiwillig. + Das Datenschutzrecht regelt die Bearbeitung von Personendaten. Die Bundesgesetzgebung über den Datenschutz ist auf die Datenbearbeitung anwendbar. Die Datenschutzerklärung steht zudem im Einklang mit dem Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG; SR 818.101) und der Verordnung vom 24. Juni 2020 über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101.25).
- 2.2 - Die Nutzung der App ist nicht auf ein geografisches Gebiet beschränkt. Allerdings können Warnungen nur erfolgen, wenn die ausländische App mit der SwissCovid-App interoperabel ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist lediglich die in Deutschland genutzte Corona-Warn-App interoperabel. + Unter Personendaten werden alle Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Bearbeiten meint jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten der Daten.
+- 2.3 - Mit dem Zugriff auf die App erklärt die Benutzerin oder der Benutzer die nachfolgenden Bedingungen und rechtlichen Informationen im Zusammenhang mit der App (und den darin enthaltenen Elementen) verstanden zu haben und anerkennt diese. Sollte die Benutzerin oder der Benutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, ist auf die Nutzung der App zu verzichten. -
- - 3. - Funktionen der App - -- 3.1 - Mittels der App werden Benutzerinnen und Benutzer informiert, wenn sie mit mindestens einer nachweislich infizierten Benutzerin oder einem nachweislich infizierten Benutzer der SwissCovid-App oder anderen interoperablen Apps in relevantem Kontakt waren. -
-- 3.2 - Voraussetzung für das Funktionieren der App ist die Aktivierung von Bluetooth. -
-- 3.3 - Die App erfüllt unter Verwendung einer Schnittstelle zum Betriebssystem des Mobiltelefons der Benutzerin oder des Benutzers folgende Funktionen: -
-- Das Betriebssystem generiert jeden Tag einen neuen privaten Schlüssel, der keine Rückschlüsse auf die App, das Mobiltelefon und die Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht. Innerhalb der Reichweite von Bluetooth tauscht das Betriebssystem mit allen kompatiblen und aktiven Apps einen mindestens halbstündlich wechselnden Identifizierungscode (sog. «random ID») aus, der aus einem aktuellen privaten Schlüssel abgeleitet wird, aber nicht auf diesen Schlüssel zurückgeführt werden kann und ebenfalls keine Rückschlüsse auf die App, das Mobiltelefon und deren Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht. -
-- Das Betriebssystem speichert auf dem Mobiltelefon die empfangenen Identifizierungscodes, die Signalstärke, das Datum und die geschätzte Dauer der Annäherung. -
-- Die App ruft periodisch eine Liste der privaten Schlüssel der infizierten Benutzerinnen und Benutzer der SwissCovid-App und anderen interoperablen Apps ab und lässt vom Betriebssystem überprüfen, ob mindestens ein lokal gespeicherter Identifizierungscode mit einem privaten Schlüssel der Liste generiert wurde. Ist dies der Fall und bestand zu mindestens einem Mobiltelefon einer infizierten Benutzerin oder einem infizierten Benutzer der SwissCovid-App oder anderen interoperablen Apps eine Annährung von 1,5 Metern oder weniger und erreicht die Summe der Dauer aller solchen Annäherungen innerhalb eines Tages 15 Minuten, so gibt die App die Benachrichtigung aus. Der Abstand wird anhand der Stärke der empfangenen Signale geschätzt. -
-- 3.4 - Ist eine Infektion bei einer Benutzerin oder einem Benutzer nachgewiesen, generieren zugriffsberechtigte Fachpersonen (z.B. behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker) einen einmaligen und zeitlich begrenzt gültigen Freischaltcode («Covidcode») und geben diesen der infizierten Benutzerin oder dem infizierten Benutzer bekannt. Diese oder dieser kann den Freischaltcode in ihre oder seine App freiwillig eingeben. Die Benachrichtigung bzw. die Eingabe des Freischaltcodes erfolgt nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der infizierten Benutzerin oder des infizierten Benutzers. -
-
- Die anderen Benutzerinnen und Benutzer der SwissCovid-App
+ Verantwortlich für die Datenbearbeitungen, die hier beschrieben werden, ist das
- oder anderen interoperablen Apps, welche in der infektiösen Zeitspanne eine Annährung gemäss Ziffer 3.3 zu der infizierten Benutzerin oder dem infizierten Benutzer hatten, werden durch die eigenen Apps benachrichtigt.
-
- Die benachrichtigten Benutzerinnen und Benutzer erfahren, dass eine Annährung stattgefunden hat bzw. dass sie potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren und an welchen Tagen dies der Fall war. Sie erfahren nicht, welcher Benutzer oder welche Benutzerin infiziert ist und die Benachrichtigung ausgelöst hat. Die Benachrichtigung der SwissCovid-App umfasst weiter Verhaltensempfehlungen des BAG sowie den Hinweis, dass das BAG einen Leitfaden (Web-Formular) und eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt. Verlässt man die App, um den Leitfaden auszufüllen, werden die in der App genannten Tage, an welchen eine Möglichkeit der Ansteckung bestand, automatisch an den Leitfaden übermittelt. -
-- 3.5 - Bei Eingabe des Freischaltcodes werden die Benutzerinnen und Benutzer darauf aufmerksam gemacht, mit welchen Ländern (vgl. Ziffer 2.2) die App interoperabel ist. Es wird darauf hingewiesen, dass – wenn das Feld «Einverstanden» gedrückt und der Freischaltcode in die App eingegeben wird – die privaten Schlüssel nicht nur innerhalb der SwissCovid-App geteilt werden, sondern auch mit allen anderen interoperablen Apps (zurzeit die deutsche Corona-Warn-App). Die privaten Schlüssel können nur mit allen interoperablen Apps oder gar nicht geteilt werden, was dem sogenannten «One-World-Prinzip» entspricht. -
-- 3.6 - Eine Benutzerin oder ein Benutzer, die oder der über die eigene App benachrichtigt wurde, dass sie oder er potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, kann gegen Nachweis der Benachrichtigung kostenlos einen Test auf Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder auf Antikörper gegen diesen durchführen lassen. -
-- 3.7 - Die App verwendet keine Standortortung oder Geolokalisation. -
-- 3.8 - Die App kann keine medizinische Einschätzung vornehmen, keine Massnahmen anordnen (wie z.B. eine Quarantäne) und keine Anweisungen erteilen. -
- - 4. - Sorgfaltspflichten der Benutzerinnern und Benutzer - -- 4.1 - Der technische Zugang zur App ist in der Verantwortung der Benutzerinnen und Benutzer. -
-- 4.2 - Für die eigenen Geräte sind die Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und diese gegen unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Schadsoftware zu schützen. -
-- Die Benutzerin und der Benutzer wird hiermit auf Sicherheitsrisiken durch die Nutzung des Internets und von Internet-Techniken hingewiesen. -
-- 4.3 - Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die App auf dem neuesten Stand zu halten und Aktualisierungen («Updates») vorzunehmen. Es bestehen keine Ansprüche auf die Benutzung einer bestimmten Version der Software. -
-- 4.4 - Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, von ihr oder ihm eingegebene Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. -
-- 4.5 - Die Benutzerinnen und Benutzer sind dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der App anwendbare gesetzliche Bestimmungen und die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. -
- - 5. - Haftung und Gewährleistung - -- 5.1 - Obwohl das BAG mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen, Inhalte und Mitteilungen in der App achtet, kann hinsichtlich deren inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen werden. -
-- Das BAG behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Informationen und Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen. -
-- 5.2 - Jegliche Haftungsansprüche gegen das BAG wegen Schäden inkl. Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, welche bspw. aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der App und deren Informationen, Inhalte und Mitteilungen, durch Missbrauch der Verbindung, durch technische Störungen oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten der Benutzerinnen und Benutzer, entstanden sind, werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. -
-- Jegliches Handeln bzw. Verhalten, welches aufgrund der Informationen, Inhalte und Mitteilungen der Applikation getroffen wird, wie z.B. die Begebung in Isolation/Quarantäne, erfolgt auf Verantwortung und Risiko der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG übernimmt in keinem Fall Haftung für daraus resultierende Schäden. -
-- 5.3 - Die Haftung für Hilfspersonen und Dritte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. -
-- 5.4 - Das BAG übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen und Nutzung der App dauernd und ununterbrochen zur Verfügung stehen, fehler- und störungsfrei sind oder Fehler behoben werden oder dass die Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind. -
-- Das BAG ist jederzeit berechtigt, die Nutzung der App zu unterbrechen oder einzustellen. -
-- 5.5 - Verweise und Links auf Websites Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs des BAG. Das BAG übernimmt weder für Bestand noch für den Inhalt noch für die Richtigkeit dieser Informationen eine Haftung. Der Zugriff und die Nutzung solcher Websites erfolgen auf eigene Gefahr der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Angebote der verknüpften Seiten haben. Informationen und Dienstleistungen von verknüpften Websites liegen vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten. -
-- Es wird jegliche Verantwortung für solche Websites abgelehnt. -
- - 6. - Datenschutz - -- 6.1 - Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Das BAG hält diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt. -
-- 6.2 - In enger Zusammenarbeit mit seinen Dienstleistern und den ausländischen Betreibern interoperabler Apps bemüht sich das BAG, die Daten so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder Fälschungen zu schützen. -
-- 6.3 - Für die Bearbeitung von Personendaten durch das BAG gilt die Datenschutzerklärung zur App. -
- - 7. - Beendigung der Nutzung - -- 7.1 - Die Nutzung der App kann von der Benutzerin oder dem Benutzer jederzeit durch Löschung bzw. Deinstallation auf dem Mobiltelefon beendet werden. -
-- 7.2 - Sobald die App zur Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Epidemie nicht mehr erforderlich ist oder sich als ungenügend erweist, kann der Bundesrat die App einstellen bzw. deaktivieren. -
-- 7.3 - Spätestens beim Ausserkrafttreten der in Ziffer 1.2. aufgeführten Verordnung deaktiviert das BAG die App und fordert die Benutzerinnen und Benutzer auf, diese auf dem Mobiltelefon zu deinstallieren. -
- - 8. - Copyright und Schutz- und Nutzungsrechte - -- 8.1 - Copyright, Bundesamt für Gesundheit BAG. -
-- 8.2 - Die Informationen und Inhalte werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vom BAG in der App veröffentlichten Inhalte dürfen nur für den Eigengebrauch genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Reproduktion und Weitergabe der Inhalte an Dritte ist unzulässig. Durch das Herunterladen oder Kopieren von Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien werden keinerlei Rechte bezüglich der Inhalte übertragen. -
-- Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien dieser App gehören ausschliesslich dem BAG oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen. -
- - 9. - Schlussbestimmungen - -- 9.1 - Diese Bestimmungen wurden in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. -
-
- 9.2
- Die Nutzung der App ist für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlos. Allfällige Kosten für den Netzzugang, um die App nutzen zu können, trägt die Benutzerin oder der Benutzer.
+
+ Bundesamt für Gesundheit BAG
+
+ 3003 Bern
+
+ Schweiz
+
+ Tel. +41 58
+ 462 69 98
+
+ recht(at)bag.admin.ch
+
+ Das gesamte App-System ist darauf ausgerichtet, dass der Benutzer und die Benutzerin der App nicht bestimmbar sind. Die Bearbeitung von Personendaten wird minimiert. So sind keinerlei technische Rückschlüsse auf Personen, Standorte oder Geräte möglich. Ortsangaben werden keine erfasst, sondern lediglich verschlüsselte Daten betreffend die Kontakt-Ereignisse. Diese werden technisch vor Missbrauch geschützt. Das BAG kann keine Rückschlüsse auf die Benutzerinnen und Benutzer der App ziehen. Die App schützt die Daten der Benutzerinnen und Benutzer so, dass über weite Strecken kein Personenbezug hergestellt werden kann. Dennoch ist ein Personenbezug nicht absolut auszuschliessen. So besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass bei der Benachrichtigung + + + einer möglicherweise gefährdeten Person, diese aufgrund ihrer Erinnerung an ihre Sozialkontakte der letzten Tage allenfalls Rückschlüsse auf die Identität der infizierten Person ziehen kann. Durch die Benutzung der App können somit potenziell auch Personen identifiziert werden. Die Benachrichtigung umfasst weiter Verhaltensempfehlungen des BAG, die Information, dass die Benutzerin oder der Benutzer potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, die Angabe, an welchen Tagen dies der Fall war sowie den Hinweis, dass das BAG einen Leitfaden (Web-Formular) und eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt. Verlässt die Benutzerin oder der Benutzer die App, um den Leitfaden auszufüllen, werden die in der App genannten Tage, an welchen die Möglichkeit einer Ansteckung bestand, automatisch an den Leitfaden übermittelt. +
++ Auf dem Mobiltelefon werden folgende Daten gespeichert: +
++ Im Falle einer nachgewiesenen Infektion eines Benutzers oder einer Benutzerin werden im Codeverwaltungssystem folgende Daten erfasst: +
++ Das VA-Backend besteht aus einer Liste mit folgenden Daten: +
++ Darüber hinaus kann das App-System mit entsprechenden ausländischen Systemen verbunden werden, wenn im betreffenden Staat ein angemessener Schutz der Persönlichkeit gewährleistet wird (durch die Gesetzgebung oder hinreichende Garantien, insbesondere durch Vertrag). Ausländische Systeme gelten dann als «entsprechend», wenn sie nach den folgenden Grundsätzen des App-Systems ausgestaltet sind: +
++ Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht eine Verbindung mit der in Deutschland verwendeten Corona-Warn-App. Bei der Verbindung werden das VA-Backend und das ausländische System an ein Verbindungssystem angeschlossen, das die gegenseitige Übermittlung der privaten Schlüssel von infizierten Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht. Das App-System übermittelt sodann die privaten Schlüssel der App an das Verbindungssystem und speichert die privaten Schlüssel der verbundenen ausländischen Apps auf dem VA-Backend ab. +
++ Das vom BAG betriebene App-System und das Verbindungssystem stützt sich auf das EpG und die VPTS. + Die App und die mit ihr einhergehenden Datenbearbeitungen bezwecken ausschliesslich, die Benutzerinnen und Benutzer, die potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren, unter Wahrung des Datenschutzes zu benachrichtigen sowie Statistiken aus Daten der beiden Backends im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erstellen. +
++ Das Verbindungssystem dient dazu, dass eine solche Benachrichtigung auch zwischen verbundenen nationalen Apps möglich ist. Damit können Benutzerinnen und Benutzer der App auch dann benachrichtigt werden, wenn sie eine Annäherung zu infizierten Benutzerinnen und Benutzern einer ausländischen App gehabt haben (z.B. zu Grenzgängern und Touristen im Inland oder Kontakten im Ausland). Umgekehrt können auch Benutzerinnen und Benutzer einer verbundenen ausländischen App benachrichtigt werden bei Annäherungen zu infizierten Benutzerinnen und Benutzern der App. +
++ Die Liste mit den Daten des VA-Backends wird der App im Abrufverfahren zur Verfügung gestellt. Soweit das BAG für diesen Service Dritte im In- oder Ausland beauftragt, verpflichten sich diese vertraglich, die Vorgaben nach Artikel 60a EpG und der VPTS einzuhalten. Davon ausgenommen ist die Regelung betreffend den Quellcode nach Artikel 60 + + a + + Absatz 5 Buchstabe e EpG. Das BAG kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben. Bei der Ausführung des Auftrags anfallende Randdaten dürfen die beauftragten Dritten nicht für eigene Zwecke nutzen. Diese Daten werden nur vom BAG bzw. vom BIT ausgewertet (vgl. Ziffer 8). +
++ Die Liste mit den privaten Schlüsseln der infizierten Benutzerinnen und Benutzer des VA-Backends wird zudem regelmässig für eine grenzüberschreitende Benachrichtigung an das Verbindungssystem übermittelt. Sodann laden die verbundenen ausländischen Systeme (zurzeit: die deutsche Corona-Warn-App) diese privaten Schlüssel herunter und stellen sie ihren Apps zum Abruf zur Verfügung (siehe Ziffer 2). +
++ Das BAG stellt dem Bundesamt für Statistik (BFS) periodisch den aktuellen Bestand der in beiden Backends vorhandenen Daten in anonymisierter Form für statistische Auswertungen zur Verfügung. Die Daten des Verbindungssystems können dem BFS und der zuständigen ausländischen Stelle zu Statistikzwecken in vollständig anonymisierter Form bekanntgegeben werden. Das BIT führt im Auftrag des BAG den Betrieb der gesamten Software durch und stellt den notwendigen technischen Support-Service bereit. Das BIT hat lediglich Zugriff auf Daten, soweit dies für die beschriebenen Zwecke und die Tätigkeit der betreffenden Mitarbeiter erforderlich ist. Diese sind im Umgang mit den Daten zu Vertraulichkeit verpflichtet. +
++ Die App verwendet eine Schnittstelle zum Betriebssystem des Mobiltelefons der Benutzerin oder des Benutzers, welche die Bearbeitung von Daten durch Apple oder Google bedingt. Die über die Schnittstelle genutzten Funktionen der Betriebssysteme müssen die Vorgaben von Artikel 60a EpG und der VPTS erfüllen. Davon ausgenommen ist die Regelung betreffend den Quellcode nach Artikel 60 + + a + + Absatz 5 Buchstabe e EpG. Das BAG vergewissert sich, dass diese Vorgabe eingehalten werden, insbesondere indem es entsprechende Zusicherungen einholt. +
++ Die Daten werden vernichtet, sobald sie für die Benachrichtigung der Benutzerinnen und Benutzer nicht mehr erforderlich sind. Namentlich werden sie wie folgt vernichtet: +
++ In enger Zusammenarbeit mit seinen internen und externen Hosting-Providern und anderen IT-Dienstleistern trifft das BAG zum Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust und Missbrauch angemessene Sicherheitsvorkehrungen technischer Natur (z.B. Verschlüsselungen, Pseudonymisierung, Protokollierung, Zugangskontrollen und -beschränkungen, Datensicherung, IT- und Netzwerksicherheitslösungen etc.) sowie organisatorischer Natur (z.B. Weisungen an die Mitarbeiter, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Überprüfungen etc.) gemäss den Vorgaben der Bundesverwaltung und der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. +
++ Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, oder Herausgabe Ihrer Daten. Weiter steht Ihnen das Recht auf Einschränkung der Datenbearbeitung und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenbearbeitung zu. Sie haben zudem das Recht, Einwilligungen zu widerrufen, ohne dass dadurch die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung berührt ist. Diese Rechte greifen, soweit Personendaten vorhanden sind. Das dem App-System zugrundeliegende «privacy by design», welches mit innovativen kryptografischen Methoden und einer dezentralisierten Datenbearbeitung darauf ausgerichtet ist, dass möglichst keine Angaben zu bestimmten oder bestimmbaren Personen (Personendaten) vorhanden sind, verhindert dies jedoch weitestmöglich. Aus diesem Grund ist es dem BAG beispielsweise nicht möglich, Auskunft über die zu einer bestimmten Person erfassten Annährungsereignisse zu erteilen oder diese Daten zu korrigieren. Das BAG kann diese Daten nicht einsehen, da sie lediglich auf den Mobiltelefonen gespeichert werden. +
++ Die Ausübung der Rechte setzt voraus, dass Sie Ihre Identität eindeutig nachweisen (z.B. durch eine Ausweiskopie). Zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie das BAG unter der in Ziffer 1 angegebenen Adresse kontaktieren. +
++ Im Falle datenschutzrechtlicher Verstösse können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder die Rechtswege nach Datenschutzgesetzgebung beschreiten. +
++ Es werden Protokolle über Zugriffe auf das VA-Backend und das Codeverwaltungssystem zu den in den Artikeln 57 + + l + + –57 + + o + + des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) aufgeführten Zwecken gespeichert. Die Zugriffe können statistisch ausgewertet werden. Es sind die Artikel 57 + + i + + –57 + + q + + RVOG und die Verordnung vom 22. Februar 2012 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen (SR 172.010.442), anwendbar.
- 9.3 - Das BAG behält sich jederzeitige Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden den Benutzerinnen und Benutzern vorab und in geeigneter Weise kommuniziert und gelten bei Weiternutzung der App als genehmigt. + Die Protokolldaten werden folgendermassen vernichtet:
+- 9.4 - Sollte eine Bestimmung in den Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Nutzungsbedingungen nicht allgemein berührt. + Das BAG kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle publizierte Fassung bzw. die für den jeweiligen Zeitraum gültige Fassung. Diese Datenschutzerklärung wurde in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. Im Falle einer Aktualisierung wird der Benutzer oder die Benutzerin der App über die Änderung in geeigneter Weise informiert.
- 9.5 - Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Vorbehalt abweichender zwingender Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige schweizerische Gericht. + *****
\ No newline at end of file diff --git a/app/src/main/assets/disclaimer/de/terms_of_use.html b/app/src/main/assets/disclaimer/de/terms_of_use.html index 35a21b3b2..2151227e3 100644 --- a/app/src/main/assets/disclaimer/de/terms_of_use.html +++ b/app/src/main/assets/disclaimer/de/terms_of_use.html @@ -7,236 +7,223 @@ ~ ~ SPDX-License-Identifier: MPL-2.0 --> + + + 1. + Geltungsbereich und Zweck +- Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Gesundheit BAG im Zusammenhang mit der Nutzung der «SwissCovid-App» + 1.1 + Diese Nutzungsbedingungen regeln den Bezug und die Nutzung der Applikation «SwissCovid-App» (nachfolgend App) durch die Benutzerinnen und Benutzer und gelten als integrierender Bestandteil derselben.
- Version: 9. April 2021 + 1.2 + Die App des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stützt sich auf das Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG; SR 818.101) und die Verordnung vom 24. Juni 2020 über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101.25).
- In dieser Datenschutzerklärung erläutert das Bundesamt für Gesundheit (BAG), inwieweit es hinsichtlich der Nutzung der Applikation «SwissCovid-App» (nachfolgend App) in der Schweiz Personendaten bearbeitet. Das ist keine abschliessende Beschreibung; allenfalls regeln andere Datenschutzerklärungen, ähnliche Dokumente, Nutzungsbedingungen oder Anwendungsprogramme spezifische Sachverhalte. + 1.3 + Die App bezweckt die Benutzerinnen und Benutzer, die potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren, zu benachrichtigen und Statistiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erstellen.
+ + 2. + Zugriffs- und Anwendungsbedingungen +- Das Datenschutzrecht regelt die Bearbeitung von Personendaten. Die Bundesgesetzgebung über den Datenschutz ist auf die Datenbearbeitung anwendbar. Die Datenschutzerklärung steht zudem im Einklang mit dem Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG; SR 818.101) und der Verordnung vom 24. Juni 2020 über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101.25). + 2.1 + Die Installation der App auf dem Mobiltelefon und deren Einsatz ist für die Benutzerinnen und Benutzer freiwillig.
- Unter Personendaten werden alle Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Bearbeiten meint jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten der Daten. + 2.2 + Die Nutzung der App ist nicht auf ein geografisches Gebiet beschränkt. Allerdings können Warnungen nur erfolgen, wenn die ausländische App mit der SwissCovid-App interoperabel ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist lediglich die in Deutschland genutzte Corona-Warn-App interoperabel.
-
- Verantwortlich für die Datenbearbeitungen, die hier beschrieben werden, ist das
-
-
- Bundesamt für Gesundheit BAG
-
- 3003 Bern
-
- Schweiz
-
- Tel. +41 58
- 462 69 98
+ 2.3
+ Mit dem Zugriff auf die App erklärt die Benutzerin oder der Benutzer die nachfolgenden Bedingungen und rechtlichen Informationen im Zusammenhang mit der App (und den darin enthaltenen Elementen) verstanden zu haben und anerkennt diese. Sollte die Benutzerin oder der Benutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, ist auf die Nutzung der App zu verzichten.
+
+ 3.1 + Mittels der App werden Benutzerinnen und Benutzer informiert, wenn sie mit mindestens einer nachweislich infizierten Benutzerin oder einem nachweislich infizierten Benutzer der SwissCovid-App oder anderen interoperablen Apps in relevantem Kontakt waren. +
++ 3.2 + Voraussetzung für das Funktionieren der App ist die Aktivierung von Bluetooth. +
++ 3.3 + Die App erfüllt unter Verwendung einer Schnittstelle zum Betriebssystem des Mobiltelefons der Benutzerin oder des Benutzers folgende Funktionen: +
++ Das Betriebssystem generiert jeden Tag einen neuen privaten Schlüssel, der keine Rückschlüsse auf die App, das Mobiltelefon und die Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht. Innerhalb der Reichweite von Bluetooth tauscht das Betriebssystem mit allen kompatiblen und aktiven Apps einen mindestens halbstündlich wechselnden Identifizierungscode (sog. «random ID») aus, der aus einem aktuellen privaten Schlüssel abgeleitet wird, aber nicht auf diesen Schlüssel zurückgeführt werden kann und ebenfalls keine Rückschlüsse auf die App, das Mobiltelefon und deren Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht. +
++ Das Betriebssystem speichert auf dem Mobiltelefon die empfangenen Identifizierungscodes, die Signalstärke, das Datum und die geschätzte Dauer der Annäherung. +
++ Die App ruft periodisch eine Liste der privaten Schlüssel der infizierten Benutzerinnen und Benutzer der SwissCovid-App und anderen interoperablen Apps ab und lässt vom Betriebssystem überprüfen, ob mindestens ein lokal gespeicherter Identifizierungscode mit einem privaten Schlüssel der Liste generiert wurde. Ist dies der Fall und bestand zu mindestens einem Mobiltelefon einer infizierten Benutzerin oder einem infizierten Benutzer der SwissCovid-App oder anderen interoperablen Apps eine Annährung von 1,5 Metern oder weniger und erreicht die Summe der Dauer aller solchen Annäherungen innerhalb eines Tages 15 Minuten, so gibt die App die Benachrichtigung aus. Der Abstand wird anhand der Stärke der empfangenen Signale geschätzt. +
++ 3.4 + Ist eine Infektion bei einer Benutzerin oder einem Benutzer nachgewiesen, generieren zugriffsberechtigte Fachpersonen (z.B. behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker) einen einmaligen und zeitlich begrenzt gültigen Freischaltcode («Covidcode») und geben diesen der infizierten Benutzerin oder dem infizierten Benutzer bekannt. Diese oder dieser kann den Freischaltcode in ihre oder seine App freiwillig eingeben. Die Benachrichtigung bzw. die Eingabe des Freischaltcodes erfolgt nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der infizierten Benutzerin oder des infizierten Benutzers. +
+
+ Die anderen Benutzerinnen und Benutzer der SwissCovid-App
- recht(at)bag.admin.ch
-
- Das gesamte App-System ist darauf ausgerichtet, dass der Benutzer und die Benutzerin der App nicht bestimmbar sind. Die Bearbeitung von Personendaten wird minimiert. So sind keinerlei technische Rückschlüsse auf Personen, Standorte oder Geräte möglich. Ortsangaben werden keine erfasst, sondern lediglich verschlüsselte Daten betreffend die Kontakt-Ereignisse. Diese werden technisch vor Missbrauch geschützt. Das BAG kann keine Rückschlüsse auf die Benutzerinnen und Benutzer der App ziehen. Die App schützt die Daten der Benutzerinnen und Benutzer so, dass über weite Strecken kein Personenbezug hergestellt werden kann. Dennoch ist ein Personenbezug nicht absolut auszuschliessen. So besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass bei der Benachrichtigung - - - einer möglicherweise gefährdeten Person, diese aufgrund ihrer Erinnerung an ihre Sozialkontakte der letzten Tage allenfalls Rückschlüsse auf die Identität der infizierten Person ziehen kann. Durch die Benutzung der App können somit potenziell auch Personen identifiziert werden. Die Benachrichtigung umfasst weiter Verhaltensempfehlungen des BAG, die Information, dass die Benutzerin oder der Benutzer potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, die Angabe, an welchen Tagen dies der Fall war sowie den Hinweis, dass das BAG einen Leitfaden (Web-Formular) und eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt. Verlässt die Benutzerin oder der Benutzer die App, um den Leitfaden auszufüllen, werden die in der App genannten Tage, an welchen die Möglichkeit einer Ansteckung bestand, automatisch an den Leitfaden übermittelt. -
-- Auf dem Mobiltelefon werden folgende Daten gespeichert: -
-- Im Falle einer nachgewiesenen Infektion eines Benutzers oder einer Benutzerin werden im Codeverwaltungssystem folgende Daten erfasst: -
-- Das VA-Backend besteht aus einer Liste mit folgenden Daten: -
-- Darüber hinaus kann das App-System mit entsprechenden ausländischen Systemen verbunden werden, wenn im betreffenden Staat ein angemessener Schutz der Persönlichkeit gewährleistet wird (durch die Gesetzgebung oder hinreichende Garantien, insbesondere durch Vertrag). Ausländische Systeme gelten dann als «entsprechend», wenn sie nach den folgenden Grundsätzen des App-Systems ausgestaltet sind: -
-- Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht eine Verbindung mit der in Deutschland verwendeten Corona-Warn-App. Bei der Verbindung werden das VA-Backend und das ausländische System an ein Verbindungssystem angeschlossen, das die gegenseitige Übermittlung der privaten Schlüssel von infizierten Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht. Das App-System übermittelt sodann die privaten Schlüssel der App an das Verbindungssystem und speichert die privaten Schlüssel der verbundenen ausländischen Apps auf dem VA-Backend ab. -
-- Das vom BAG betriebene App-System und das Verbindungssystem stützt sich auf das EpG und die VPTS. - Die App und die mit ihr einhergehenden Datenbearbeitungen bezwecken ausschliesslich, die Benutzerinnen und Benutzer, die potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren, unter Wahrung des Datenschutzes zu benachrichtigen sowie Statistiken aus Daten der beiden Backends im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erstellen. -
-- Das Verbindungssystem dient dazu, dass eine solche Benachrichtigung auch zwischen verbundenen nationalen Apps möglich ist. Damit können Benutzerinnen und Benutzer der App auch dann benachrichtigt werden, wenn sie eine Annäherung zu infizierten Benutzerinnen und Benutzern einer ausländischen App gehabt haben (z.B. zu Grenzgängern und Touristen im Inland oder Kontakten im Ausland). Umgekehrt können auch Benutzerinnen und Benutzer einer verbundenen ausländischen App benachrichtigt werden bei Annäherungen zu infizierten Benutzerinnen und Benutzern der App. -
-- Die Liste mit den Daten des VA-Backends wird der App im Abrufverfahren zur Verfügung gestellt. Soweit das BAG für diesen Service Dritte im In- oder Ausland beauftragt, verpflichten sich diese vertraglich, die Vorgaben nach Artikel 60a EpG und der VPTS einzuhalten. Davon ausgenommen ist die Regelung betreffend den Quellcode nach Artikel 60 - - a - - Absatz 5 Buchstabe e EpG. Das BAG kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben. Bei der Ausführung des Auftrags anfallende Randdaten dürfen die beauftragten Dritten nicht für eigene Zwecke nutzen. Diese Daten werden nur vom BAG bzw. vom BIT ausgewertet (vgl. Ziffer 8). -
-- Die Liste mit den privaten Schlüsseln der infizierten Benutzerinnen und Benutzer des VA-Backends wird zudem regelmässig für eine grenzüberschreitende Benachrichtigung an das Verbindungssystem übermittelt. Sodann laden die verbundenen ausländischen Systeme (zurzeit: die deutsche Corona-Warn-App) diese privaten Schlüssel herunter und stellen sie ihren Apps zum Abruf zur Verfügung (siehe Ziffer 2). -
-- Das BAG stellt dem Bundesamt für Statistik (BFS) periodisch den aktuellen Bestand der in beiden Backends vorhandenen Daten in anonymisierter Form für statistische Auswertungen zur Verfügung. Die Daten des Verbindungssystems können dem BFS und der zuständigen ausländischen Stelle zu Statistikzwecken in vollständig anonymisierter Form bekanntgegeben werden. Das BIT führt im Auftrag des BAG den Betrieb der gesamten Software durch und stellt den notwendigen technischen Support-Service bereit. Das BIT hat lediglich Zugriff auf Daten, soweit dies für die beschriebenen Zwecke und die Tätigkeit der betreffenden Mitarbeiter erforderlich ist. Diese sind im Umgang mit den Daten zu Vertraulichkeit verpflichtet. -
-- Die App verwendet eine Schnittstelle zum Betriebssystem des Mobiltelefons der Benutzerin oder des Benutzers, welche die Bearbeitung von Daten durch Apple oder Google bedingt. Die über die Schnittstelle genutzten Funktionen der Betriebssysteme müssen die Vorgaben von Artikel 60a EpG und der VPTS erfüllen. Davon ausgenommen ist die Regelung betreffend den Quellcode nach Artikel 60 - - a - - Absatz 5 Buchstabe e EpG. Das BAG vergewissert sich, dass diese Vorgabe eingehalten werden, insbesondere indem es entsprechende Zusicherungen einholt. -
-- Die Daten werden vernichtet, sobald sie für die Benachrichtigung der Benutzerinnen und Benutzer nicht mehr erforderlich sind. Namentlich werden sie wie folgt vernichtet: -
-- In enger Zusammenarbeit mit seinen internen und externen Hosting-Providern und anderen IT-Dienstleistern trifft das BAG zum Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust und Missbrauch angemessene Sicherheitsvorkehrungen technischer Natur (z.B. Verschlüsselungen, Pseudonymisierung, Protokollierung, Zugangskontrollen und -beschränkungen, Datensicherung, IT- und Netzwerksicherheitslösungen etc.) sowie organisatorischer Natur (z.B. Weisungen an die Mitarbeiter, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Überprüfungen etc.) gemäss den Vorgaben der Bundesverwaltung und der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. -
-- Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, oder Herausgabe Ihrer Daten. Weiter steht Ihnen das Recht auf Einschränkung der Datenbearbeitung und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenbearbeitung zu. Sie haben zudem das Recht, Einwilligungen zu widerrufen, ohne dass dadurch die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung berührt ist. Diese Rechte greifen, soweit Personendaten vorhanden sind. Das dem App-System zugrundeliegende «privacy by design», welches mit innovativen kryptografischen Methoden und einer dezentralisierten Datenbearbeitung darauf ausgerichtet ist, dass möglichst keine Angaben zu bestimmten oder bestimmbaren Personen (Personendaten) vorhanden sind, verhindert dies jedoch weitestmöglich. Aus diesem Grund ist es dem BAG beispielsweise nicht möglich, Auskunft über die zu einer bestimmten Person erfassten Annährungsereignisse zu erteilen oder diese Daten zu korrigieren. Das BAG kann diese Daten nicht einsehen, da sie lediglich auf den Mobiltelefonen gespeichert werden. -
-- Die Ausübung der Rechte setzt voraus, dass Sie Ihre Identität eindeutig nachweisen (z.B. durch eine Ausweiskopie). Zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie das BAG unter der in Ziffer 1 angegebenen Adresse kontaktieren. -
-- Im Falle datenschutzrechtlicher Verstösse können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder die Rechtswege nach Datenschutzgesetzgebung beschreiten. -
-- Es werden Protokolle über Zugriffe auf das VA-Backend und das Codeverwaltungssystem zu den in den Artikeln 57 - - l - - –57 - - o - - des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) aufgeführten Zwecken gespeichert. Die Zugriffe können statistisch ausgewertet werden. Es sind die Artikel 57 - - i - - –57 - - q - - RVOG und die Verordnung vom 22. Februar 2012 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen (SR 172.010.442), anwendbar. + oder anderen interoperablen Apps, welche in der infektiösen Zeitspanne eine Annährung gemäss Ziffer 3.3 zu der infizierten Benutzerin oder dem infizierten Benutzer hatten, werden durch die eigenen Apps benachrichtigt. +
++ Die benachrichtigten Benutzerinnen und Benutzer erfahren, dass eine Annährung stattgefunden hat bzw. dass sie potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren und an welchen Tagen dies der Fall war. Sie erfahren nicht, welcher Benutzer oder welche Benutzerin infiziert ist und die Benachrichtigung ausgelöst hat. Die Benachrichtigung der SwissCovid-App umfasst weiter Verhaltensempfehlungen des BAG sowie den Hinweis, dass das BAG einen Leitfaden (Web-Formular) und eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt. Verlässt man die App, um den Leitfaden auszufüllen, werden die in der App genannten Tage, an welchen eine Möglichkeit der Ansteckung bestand, automatisch an den Leitfaden übermittelt. +
++ 3.5 + Bei Eingabe des Freischaltcodes werden die Benutzerinnen und Benutzer darauf aufmerksam gemacht, mit welchen Ländern (vgl. Ziffer 2.2) die App interoperabel ist. Es wird darauf hingewiesen, dass – wenn das Feld «Einverstanden» gedrückt und der Freischaltcode in die App eingegeben wird – die privaten Schlüssel nicht nur innerhalb der SwissCovid-App geteilt werden, sondern auch mit allen anderen interoperablen Apps (zurzeit die deutsche Corona-Warn-App). Die privaten Schlüssel können nur mit allen interoperablen Apps oder gar nicht geteilt werden, was dem sogenannten «One-World-Prinzip» entspricht. +
++ 3.6 + Eine Benutzerin oder ein Benutzer, die oder der über die eigene App benachrichtigt wurde, dass sie oder er potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, kann gegen Nachweis der Benachrichtigung kostenlos einen Test auf Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder auf Antikörper gegen diesen durchführen lassen. +
++ 3.7 + Die App verwendet keine Standortortung oder Geolokalisation. +
++ 3.8 + Die App kann keine medizinische Einschätzung vornehmen, keine Massnahmen anordnen (wie z.B. eine Quarantäne) und keine Anweisungen erteilen. +
+ + 4. + Sorgfaltspflichten der Benutzerinnern und Benutzer + ++ 4.1 + Der technische Zugang zur App ist in der Verantwortung der Benutzerinnen und Benutzer. +
++ 4.2 + Für die eigenen Geräte sind die Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und diese gegen unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Schadsoftware zu schützen. +
++ Die Benutzerin und der Benutzer wird hiermit auf Sicherheitsrisiken durch die Nutzung des Internets und von Internet-Techniken hingewiesen. +
++ 4.3 + Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die App auf dem neuesten Stand zu halten und Aktualisierungen («Updates») vorzunehmen. Es bestehen keine Ansprüche auf die Benutzung einer bestimmten Version der Software. +
++ 4.4 + Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, von ihr oder ihm eingegebene Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. +
++ 4.5 + Die Benutzerinnen und Benutzer sind dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der App anwendbare gesetzliche Bestimmungen und die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. +
+ + 5. + Haftung und Gewährleistung + ++ 5.1 + Obwohl das BAG mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen, Inhalte und Mitteilungen in der App achtet, kann hinsichtlich deren inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen werden. +
++ Das BAG behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Informationen und Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen. +
++ 5.2 + Jegliche Haftungsansprüche gegen das BAG wegen Schäden inkl. Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, welche bspw. aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der App und deren Informationen, Inhalte und Mitteilungen, durch Missbrauch der Verbindung, durch technische Störungen oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten der Benutzerinnen und Benutzer, entstanden sind, werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. +
++ Jegliches Handeln bzw. Verhalten, welches aufgrund der Informationen, Inhalte und Mitteilungen der Applikation getroffen wird, wie z.B. die Begebung in Isolation/Quarantäne, erfolgt auf Verantwortung und Risiko der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG übernimmt in keinem Fall Haftung für daraus resultierende Schäden. +
++ 5.3 + Die Haftung für Hilfspersonen und Dritte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. +
++ 5.4 + Das BAG übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen und Nutzung der App dauernd und ununterbrochen zur Verfügung stehen, fehler- und störungsfrei sind oder Fehler behoben werden oder dass die Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind. +
++ Das BAG ist jederzeit berechtigt, die Nutzung der App zu unterbrechen oder einzustellen. +
++ 5.5 + Verweise und Links auf Websites Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs des BAG. Das BAG übernimmt weder für Bestand noch für den Inhalt noch für die Richtigkeit dieser Informationen eine Haftung. Der Zugriff und die Nutzung solcher Websites erfolgen auf eigene Gefahr der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Angebote der verknüpften Seiten haben. Informationen und Dienstleistungen von verknüpften Websites liegen vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten. +
++ Es wird jegliche Verantwortung für solche Websites abgelehnt. +
+ + 6. + Datenschutz + ++ 6.1 + Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Das BAG hält diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt. +
++ 6.2 + In enger Zusammenarbeit mit seinen Dienstleistern und den ausländischen Betreibern interoperabler Apps bemüht sich das BAG, die Daten so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder Fälschungen zu schützen. +
++ 6.3 + Für die Bearbeitung von Personendaten durch das BAG gilt die Datenschutzerklärung zur App. +
+ + 7. + Beendigung der Nutzung + ++ 7.1 + Die Nutzung der App kann von der Benutzerin oder dem Benutzer jederzeit durch Löschung bzw. Deinstallation auf dem Mobiltelefon beendet werden. +
++ 7.2 + Sobald die App zur Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Epidemie nicht mehr erforderlich ist oder sich als ungenügend erweist, kann der Bundesrat die App einstellen bzw. deaktivieren. +
++ 7.3 + Spätestens beim Ausserkrafttreten der in Ziffer 1.2. aufgeführten Verordnung deaktiviert das BAG die App und fordert die Benutzerinnen und Benutzer auf, diese auf dem Mobiltelefon zu deinstallieren. +
+ + 8. + Copyright und Schutz- und Nutzungsrechte + ++ 8.1 + Copyright, Bundesamt für Gesundheit BAG. +
++ 8.2 + Die Informationen und Inhalte werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vom BAG in der App veröffentlichten Inhalte dürfen nur für den Eigengebrauch genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Reproduktion und Weitergabe der Inhalte an Dritte ist unzulässig. Durch das Herunterladen oder Kopieren von Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien werden keinerlei Rechte bezüglich der Inhalte übertragen. +
++ Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien dieser App gehören ausschliesslich dem BAG oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen. +
+ + 9. + Schlussbestimmungen + ++ 9.1 + Diese Bestimmungen wurden in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. +
++ 9.2 + Die Nutzung der App ist für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlos. Allfällige Kosten für den Netzzugang, um die App nutzen zu können, trägt die Benutzerin oder der Benutzer.
- Die Protokolldaten werden folgendermassen vernichtet: + 9.3 + Das BAG behält sich jederzeitige Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden den Benutzerinnen und Benutzern vorab und in geeigneter Weise kommuniziert und gelten bei Weiternutzung der App als genehmigt.
-- Das BAG kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle publizierte Fassung bzw. die für den jeweiligen Zeitraum gültige Fassung. Diese Datenschutzerklärung wurde in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. Im Falle einer Aktualisierung wird der Benutzer oder die Benutzerin der App über die Änderung in geeigneter Weise informiert. + 9.4 + Sollte eine Bestimmung in den Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Nutzungsbedingungen nicht allgemein berührt.
- ***** + 9.5 + Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Vorbehalt abweichender zwingender Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige schweizerische Gericht.
\ No newline at end of file From cfb08b666193c5a6f8c431518301bd1be05270a7 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Johannes Gallmann