diff --git a/ImplementationGuide/markdown/Datenobjekte_Medikament.md b/ImplementationGuide/markdown/Datenobjekte_Medikament.md index ee0c8a4..cccaedb 100644 --- a/ImplementationGuide/markdown/Datenobjekte_Medikament.md +++ b/ImplementationGuide/markdown/Datenobjekte_Medikament.md @@ -54,17 +54,17 @@ Valide Beispiele für das Profil Medikament: ### Übergangslösung für die Chargendokumentation beim Verblistern Für eine Einführung in den Sachverhalt, siehe [Chargendokumentation: Lösung für Verblisterer gefunden](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/11/13/chargendokumentation-loesung-fuer-verblisterer-gefunden). -Die dort angesprochene Lösung kann auch auf den stationären Sektor übertragen werden und im Modul ISiK Mdeikation Anwendung finden. +Die dort angesprochene Lösung kann gegebenenfalls auch auf den stationären Sektor übertragen werden und im Modul ISiK Medikation Anwendung finden. #### `Medication.lot-number` **Bedeutung:** Chargennummer -**Hinweise:** Bitte beachten Sie die Regelungen der Bundesmantelvertragspartner für den [Bereich der Apotheken](https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp) . Insbesondere den Technischen Anhang 7 (TA7) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V in der aktuellsten Fassung, [Stand der Veröffentlichung](https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/apotheken/technische_anlagen_aktuell/TA7_004_20231017.pdf). +**Hinweise:** Bitte beachten Sie gegebenenfalls die Regelungen der zwischen GKV-SV und DAV für den [Bereich der Apotheken](https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp). Insbesondere den Technischen Anhang 7 (TA7) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V in der aktuellsten Fassung, [Erste Änderungsvereinbarung](https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/rahmenvertraege/apotheken/20240101_1.AeV_Arzneimittelabrechnungsvereinbarung_300_Abs.3_SGBV.pdf). -**Relevanter Passus:** Soweit die Übermittlung der Chargenbezeichnung beim „Stellen“ von Arzneimitteln technisch nicht möglich ist, wird bis zur Schaffung entsprechender technischer Möglichkeiten analog § 312 Absatz 1 Nummer 3 SGB V ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2025 von der Verpflichtung zur Chargendokumentation abgesehen. -Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnungen ist „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen. -Dabei sind die Abrechnungs- und rahmenvertraglichen Regelungen im Übrigen einzuhalten, insbesondere ist sicherzustellen, dass die in Anlage 9 § 2 Satz 1 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V beschriebenen Mitwirkungspflichten auf Nachfrage erfüllt werden. Siehe: [Ergänzung in der Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V](https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/apotheken/technische_anlagen_aktuell/FAQ-Liste_TA7-V004_001_20231127.pdf) +**Relevanter Passus:** Soweit die Übermittlung der Chargenbezeichnung beim „Stellen“ von Arzneimitteln technisch nicht möglich ist, wird bis zur Schaffung entsprechender technischer Möglichkeiten analog § 312 Absatz 1 Nummer 3 SGB V ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2025 von der Verpflichtung zur Chargendokumentation abgesehen. +Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnungen ist „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen. +Dabei sind die Abrechnungs- und rahmenvertraglichen Regelungen im Übrigen einzuhalten, insbesondere ist sicherzustellen, dass die in Anlage 9 § 2 Satz 1 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V beschriebenen Mitwirkungspflichten auf Nachfrage erfüllt werden. Siehe auch, [Ergänzung in der Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V](https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/apotheken/technische_anlagen_aktuell/FAQ-Liste_TA7-V004_001_20231127.pdf) in der FAQ-Liste zur TA7. ### Interaktionen diff --git a/Resources/fsh-generated/resources/StructureDefinition-ISiKMedikament.json b/Resources/fsh-generated/resources/StructureDefinition-ISiKMedikament.json index f40bb00..a340442 100644 --- a/Resources/fsh-generated/resources/StructureDefinition-ISiKMedikament.json +++ b/Resources/fsh-generated/resources/StructureDefinition-ISiKMedikament.json @@ -596,7 +596,7 @@ "id": "Medication.batch", "path": "Medication.batch", "short": "Angaben zur Charge", - "comment": "Bitte beachten Sie die Regelungen der Bundesmantelvertragspartner: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp . Insbesondere den Technischen Anhang 7 (TA7) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V in der aktuellsten Fassung.", + "comment": "Bitte beachten Sie gegebenenfalls die Regelungen der zwischen GKV-SV und DAV: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp . Insbesondere den Technischen Anhang 7 (TA7) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V in der aktuellsten Fassung.", "mustSupport": true }, { diff --git a/Resources/input/fsh/ISiKMedikament.fsh b/Resources/input/fsh/ISiKMedikament.fsh index d6c20c0..fd67abe 100644 --- a/Resources/input/fsh/ISiKMedikament.fsh +++ b/Resources/input/fsh/ISiKMedikament.fsh @@ -124,7 +124,7 @@ Description: "Dieses Profil ermöglicht die Abbildung von patientenunabhängigen * code 1..1 MS * batch MS * ^short = "Angaben zur Charge" - * ^comment = "Bitte beachten Sie die Regelungen der Bundesmantelvertragspartner: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp . Insbesondere den Technischen Anhang 7 (TA7) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V in der aktuellsten Fassung." + * ^comment = "Bitte beachten Sie gegebenenfalls die Regelungen der zwischen GKV-SV und DAV: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/apotheken/apotheken.jsp . Insbesondere den Technischen Anhang 7 (TA7) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V in der aktuellsten Fassung." * lotNumber MS * ^short = "Chargennummer" * ^comment = "Gemäß Anlage 1 der TA7 kann hier übergangsweise bis zum 30. Juni 2025 eine Musterchargennummer (\"STELLEN\") eingetragen werden. Wenn die Übermittlung der Chargenbezeichnung beim Stellen von Arzneimitteln technisch nicht möglich ist, z.B. beim Verblistern, wird von der Verpflichtung zur Chargendokumentation abgesehen. Dementsprechend kann anstatt der tatsächlichen Chargenbezeichnungen \"STELLEN\" in das hierbeschirebene Datenfeld eingetragen werden."