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Gruenbuch DWPol_20151103.txt
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Entwurf
Grünbuch
Digitaler Wandel und Politik
Im Auftrag des
Präsidenten des Bundesrates Gottfried Kneifel
3. November 2015
#besserentscheiden
Das vorliegende Grünbuch beschäftigt sich aus der Perspektive der Gesetzgebung mit der
Frage, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf die Arbeitswelt, die Lebensqualität, die
Gesellschaft, die Politik und insbesondere die Demokratie hat. Es ist kollaborativ durch eine
breite politische Diskussion zustande gekommen und soll nach der Veröffentlichung weitere
Diskussionen und vor allem tatsächliche politische Veränderungen in Gang bringen.
Diese Initiative wurde von Menschen wie Ihnen gestartet. #besserentscheiden ist derzeit noch
unser Projekt. Wir hoffen jedoch auf Ihre Unterstützung und Mitwirkung. Machen Sie
#besserentscheiden bitte auch zu Ihrem Projekt. Mit Ihrer Mitarbeit wird diese Initiative ihre
Ziele erreichen. Lesen und kommentieren Sie das Grünbuch. Setzen Sie die Ideen in Ihrem
Umfeld um, entwickeln Sie das Konzept weiter und teilen Sie Ihre Erfahrungen. Danke für Ihr
Interesse.
Die Initiatorinnen und Initiatoren
Gottfried Kneifel, Edgar Mayer, Reinhard Todt, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Michaela Anderle, Claudia Bayerl, Ambros Berger, Ali Bierbaumer, David Biro,
Bruno Buchberger, Martina Chlestil, Adam Christian, Adam Christian, Tamara Ehs, Selim Erol,
Klaus Fehkührer, Harald Felgenhauer, Thomas Fessl, Bettina Fernsebner-Kokert,
Sonja Fischbauer, Martina Friedl, Sonja Gabriel, Roland Giersig, Thomas Goiser,
Mathias Grandosek, Markus Gratzer, Gerald Gregori, Wolfgang Greif,
Stephan Gruber-Fischnaller, Lischka Guenther, Michael Hagler, Robert Harm, Michael Heiling,
Hannes Heller, Andreas Hermann, Alfred Hiebl, Marius Hiller, Martin Hlustik, Sonja Hofmair,
Magdalena Holczik, Philipp Hold, Josef Hörmandinger, Ulrike Huemer, Mathias Huter,
Wilfried Jäger, Christian Jungwirth, Martin Kaltenböck, Helmut Karas, Karl Peböck,
Andreas Kastner, Sebastian Klocker, Wieland Kloimstein, Hans Koenigshofer,
Elena Koptschalijski, Andreas Kovar, Caroline Krammer, Franz Kratzer, Harald Kriesche,
Andreas Krisch, Lotte Krisper-Ullyett, Sylvia Kuba, Hannes Leo, Tina Lienbacher,
Bruno Lindorfer, Lioba Lobmayr, Georg Loderbauer, Thomas Lohninger, Joachim Losehand,
Martin J. H. Mair, Gottfried Marckhgott, Johannes Matiasch, Heinrich Mautner Markhof,
Max Mayr, Akin Meral-Hecke, Michael Meyer, Jürgen Minichmayr, Gernot Mitter,
Sibylle Moser, Thomas Narosy, Thomas Niederreiter, Willi Nowak, Angelika Overbeck,
Aspasia Papaloi, Nona Parvanova, Peter Plener, Lukas Praml, Andrea Prock, Peter Purgathofer,
Peter Ranisch, Bettina Rausch, Peter Reichl, Miriam Reinartz, Werner Reiter, Stefan Richter,
Paul Ringler, David Röthler, Oliver Schenk, Dietmar Schipek, Alois Schrems, Klaus Schuch,
Ursula Seethaler, Günther Singer, Martin Stanits, Michael Steiner, Ilse Stockinger,
Horst Suntych, Alfred Taudes, Mika Tesulov, Günter Trojan, Franz Unterluggauer,
Heinz Wachmann, Chris Wegmayr, Hildegard Weinke, Florian Wukovitsch
Impressum:
Für den Inhalt verantwortlich: Andreas Kovar, Hannes Leo, Bettina Fernsebner-Kokert
Kontaktinformation: #besserentscheiden, Dorotheergasse 7, A-1010 Wien,
T: +43 1 5229220-0, office@besserentscheiden.at
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 7
1. Digitaler Wandel 9
a. Politische Relevanz 9
b. Digitale Transformation und ihre Effekte 11
c. Anforderungen an die politischen Debatten 15
2. Ideen für politische Maßnahmen 23
a. Bildungspolitik 24
b. Forschungs- und Innovationspolitik 34
c. Infrastrukturpolitik 38
Breitband 39
Mobilfunk 46
Wettbewerb 48
Frequenzen 51
Europäisierung 53
Regulierung 54
d. Wirtschaftspolitik 57
Berufs- und Arbeitsrecht 57
Steuerrecht 66
Datenschutz 70
Binnenmarkt: Urheberrecht, Haftungsrecht und Konsumentenschutz 81
Netzneutralität 88
Verkehrspolitik 91
Energiepolitik und Elektrizitätswirtschaft 92
e. Staat und Demokratie 94
Demokratie 94
Verwaltung 98
Governance 105
Vorwort
Mit dem Schwerpunkt „Digitaler Wandel und Politik“ untersucht der österreichische Bundesrat
aus der Perspektive der Gesetzgebung vorausschauend die Auswirkungen der schon
absehbaren Veränderungen. Unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesrates,
Gottfried Kneifel und mit Unterstützung der Vorsitzenden der im Bundesrat vertreten
Fraktionen, Bundesrat Edgar Mayer, Bundesrat Reinhard Todt, Bundesrätin Monika Mühlwerth
und Bundesrat Marco Schreuder wurde im Sommer 2015 die Arbeit an diesem Grünbuch
gestartet.
In diesem Prozess wird in Online-Konsultationsverfahren und in Veranstaltungen die Frage
erörtert, welche politischen oder rechtlichen Änderungen erforderlich sind, damit wir den
Digitalen Wandel nutzen können. Dieses Grünbuch fasst die bisherigen Ergebnisse dieser
Diskussionen zusammen und dient als eine Entscheidungsgrundlage für die parlamentarische
Enquete „Digitaler Wandel und Politik“ und für anschließende Verhandlungen im
Verfassungsausschuss. Darauf aufbauend plant der Bundesrat entsprechende politische
Beschlüsse zu fassen.
In der ersten Phase der Ideenfindung wurden bereits mehr als 200 Stellungnahmen, über 100
Kommentare und mehr als 1000 Bewertungen in der Online-Diskussion unter
www.besserentscheiden.at eingebracht. Dieser Text steht online als Grundlage für die weitere
Diskussion zur Verfügung. Wir ersuchen Sie, sich mit den hier vorgebrachten Positionen
auseinander zu setzen und Ihr Wissen und in die Weiterentwicklung des Dokuments
einzubringen.
In Österreich ist eine Politik des Argumentierens, Debattierens und Gehörtwerdens noch wenig
ausgeprägt. Obwohl in anderen Ländern die Stärkung dialogorientierter Elemente in der
Gesetzgebung diskutiert und umgesetzt wird, ist Deliberation in der österreichischen Politik
und in den Medien bisher nur selten ein Thema. Im Interesse einer offenen Gesetzgebung, die
bessere und stärker akzeptierte politische Entscheidungen hervorbringt, müssen neue
prälegislative Verfahren entwickelt werden. Vorhabensberichte, Grünbücher, stärkere
wissenschaftliche Unterstützung und Konsultationsverfahren können interessierten
Bürger_innen und den Abgeordneten in beiden Kammern des österreichischen Parlaments
eine substanzielle Teilhabe an der Entwicklung von Politiken ermöglichen und bessere
politische Entscheidungen hervorbringen.
Mit dem vorliegenden Projekt werden die Möglichkeiten in der Arbeit des Bundesrates zur
Stärkung der dialogorientierten (deliberativen) Demokratie in Österreich aufgezeigt.
Konsequent weiterverfolgt kann dieser Weg in einer generellen Neuorientierung des
Bundesrates münden. Dabei könnte ein neues klares Bild und ein neues Selbstverständnis des
Bundesrates mit Zugkraft entwickelt werden. Schon jetzt kann der Bundesrat als zweite
Kammer des Parlaments im Rahmen seiner aktuellen Geschäftsordnung, selbstständig
wesentliche politische Fragen ganzheitlich bearbeiten und dabei ressort- und
kompetenzübergreifend agieren.
Zweite Kammern haben seit jeher nicht nur die Aufgabe der föderalen Repräsentation,
sondern dienen vor allem als „chambre de réflexion“, als Kammer des Nachdenkens, der
Vertiefung, des Denkprozesses – schlicht dessen, was wir heute als Think-tank bezeichnen
würden. War früher diese Aufgabe einem Weisenrat oder Senat (wörtlich einem Ältestenrat)
vorbehalten, werden in einer demokratisch organisierten Wissensgesellschaft große Teile der
Bürgerschaft aller Altersgruppen interessiert und in der Lage sein, diese Aufgabe der Reflexion
zu übernehmen. Der Bundesrat könnte in dieser Richtung reformiert werden, um
bürgerschaftliche Partizipation zu organisieren und gleichzeitig den Parlamentarismus und die
repräsentative Demokratie zu stärken.
1. Digitaler Wandel
a. Politische Relevanz
Wir stecken mitten in einer Veränderung, deren wirtschaftliche und gesellschaftliche
Bedeutung kaum unterschätzt werden kann. Die vor uns liegenden Umbrüche kann man
wahrscheinlich von der Tragweite her gut mit der Industrialisierung oder auch mit dem
Zeitalter der Aufklärung vergleichen. Die Parallelen mit der Industriellen Revolution stechen ins
Auge, da in beiden Fällen neue Basistechnologien und technische Veränderungen die
treibenden Faktoren waren. Während der Industriellen Revolution haben wir gelernt, im
großen Maßstab die in chemischen Verbindungen steckende Energie zu nutzen. In der Phase
der Digitalisierung spielen Informationen, ihre Verarbeitung, Übertragung und Speicherung
eine zentrale Rolle. In beiden Fällen beschränken sich die Veränderungen aber nicht auf
einzelne technische Innovationen.
Wesentlich war und ist, dass die neuen technischen Anwendungen dazu verwendet werden,
grundsätzliche, organisatorische Veränderungen im Wirtschaftsleben und im gesamten
gesellschaftlichen Gefüge voranzutreiben.
Auch wenn wir uns bereits seit Jahrzehnten im Computerzeitalter befinden, ist die Dynamik
dieser Veränderung mit keinem früheren Zeitalter zu vergleichen. Das Tempo der technischen
Entwicklungen bei Rechengeschwindigkeit, Übertragungsrate und Speicherdichte nimmt
ständig exponentiell zu und es ist immer noch kein Ende dieser Entwicklung abzusehen.
Innerhalb weniger Monate verdoppelt sich regelmäßig die Leistungsfähigkeit. Alle paar Jahre
ermöglichen technische Innovationen eine weitere Fortsetzung der Beschleunigung dieser
Entwicklung. In den aktuellen kleinen mobilen Geräten und Spielkonsolen steckt tatsächlich die
geballte Leistung riesiger Rechner der 80er- und 90er-Jahre. Die Simulation von Atomtests war
vor drei Jahrzehnten eine Aufgabe für große, kostspielige Rechenanlagen. Die gleiche
Rechenleistung steht heute in Kinderzimmern für aufwendige graphische Simulationen zur
Verfügung. Die Geschwindigkeit des Digitalen Wandels ist nicht nur höher als jene der
Industriellen Revolution, sie hält auch länger an. Was wir noch aus der Industrialisierung lernen
können ist, dass die technischen Erfindungen erst mit einer zeitlichen Verzögerung zu
innovativen Anwendungen geführt haben. Selbst wenn die Geschwindigkeit der technischen
Entwicklungen nachlassen sollte, wofür es keine Anzeichen gibt, wir würden noch Jahrzehnte
brauchen, um alle Anwendungsmöglichkeiten für die von Ingenieuren schon bisher
entwickelten Technologien zu erfinden. Alleine durch die Kombination der bisher verfügbaren
Technik, würden sich unsere Wirtschaft, unsere Gesellschaft und unsere Kultur grundlegend
ändern. Die Phasen der dynamischen Umbrüche liegen also erst vor uns. Alles, was wir bisher
von der Digitalisierung gesehen haben, sind erst die ersten technischen Veränderungen. Die
großen Veränderungen in der Gesellschaft, im Wirtschaftsleben, der Vermittlung von Wissen
und in daraus resultierenden politischen Neuerungen, kennen wir noch nicht.
Trotzdem ist es aus Sicht der Politik auf jeden Fall interessant und wichtig, die verfügbaren
Informationen auszuwerten, die erkennbaren Chancen zu identifizieren und die Risiken klar zu
benennen. Wenn wir die Herausforderungen meistern wollen - und die meisten
Einschätzungen gehen davon aus, dass das möglich ist - müssen wir uns darüber klar werden,
worin sie bestehen. Wir sollten versuchen, die Veränderungen unvoreingenommen zu
verstehen, um besser Entscheidungen treffen zu können. Dazu ist es auch erforderlich, die
negativen Effekte zu analysieren, um ihnen wirkungsvoll zu begegnen. Auf Grund der
Tragweite und der Geschwindigkeit ist es erforderlich, sich vorausschauend systematisch mit
der Frage auseinanderzusetzen, wie wir diesen Wandel idealerweise zum Motor für
Wirtschaftswachstum, zur Quelle für neue Beschäftigungsmöglichkeiten machen, wie wir
insgesamt die Chancen nutzen können, die Lebensqualität zu verbessern und wie wir mit den
Risiken umgehen können, die bereits bestehen und auf uns zukommen werden. Vor Ort und
global stecken wir mitten in diesem Digitalen Wandel, auch wenn sich die Wirkung erst nach
und nach entfalten wird. Staaten, die es richtig anstellen, werden Chancen nutzen können.
Vielen Regionen und Generationen von Menschen werden digitale Wirtschaftswunder erleben.
Inwieweit unsere Gesellschaft diese Chancen nutzen kann, liegt sehr stark an politischen
Entscheidungen, die jetzt reiflich diskutiert und zügig getroffen werden müssten. Mit
Sicherheit befinden wir uns in einem Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte, bei dem die
Sieger und Verlierer noch nicht endgültig feststehen.
Wir können davon ausgehen, dass der Digitale Wandel nachhaltig und gravierend sein wird.
Aber steht dieses politische Thema nicht in Konkurrenz zu anderen aktuellen politischen
Problemen, die es zu lösen gilt, wie z.B. Migration, Beschäftigung, Nachhaltigkeit und
Sicherheit? Wie sich in der Analyse zeigt, ist der Digitale Wandel eines dieser zentralen
Themen und mit den politischen Issues Arbeitsmarkt, Wissensgesellschaft, Demokratisierung,
Ressourcenverbrauch, Sicherheit, Globalisierung und anderen eng verwoben. Gerade diese
Verbindung zu anderen großen Themen verleiht dem Digitalen Wandel seine Wirkungskraft.
Nach mehreren Jahrzehnten der Digitalisierung kann man sagen, dass es mit Sicherheit um
keine temporäre Erscheinung oder nur um ein oberflächliches Phänomen, wie eine Generation
technisch besonders ausgefeilter Geräte, geht. Die smarten Endgeräte und Gadgets sind ein
Element, aber nicht die Auslöser des Wandels.
Da mit Sicherheit praktisch alle Lebensbereiche in irgendeiner Form betroffen sind, ist es nicht
überraschend, dass auch die politischen Schlüsselmaßnahmen nicht von einem Ressort auf
einer politischen Ebene umgesetzt werden können. Eine ganze Reihe politischer Akteure
werden grundlegende Reformen kooperativ bewältigen müssen. Die Mitglieder der
Regierungen und der gesetzgebenden Körperschaften werden dazu eine gemeinsame Sicht
brauchen, welche Fragestellungen anstehen und welche Brisanz und Dringlichkeit die Themen
haben, um in der Lage zu sein, über unterschiedliche Lösungswege zu debattieren und zu
befinden. Dieses Grünbuch soll einen Beitrag leisten, ein solches Big Picture der politischen
Aufgaben zu entwickeln, um den Digitalen Wandel als Chance nutzen zu können und die
Klippen zu umschiffen.
b. Digitale Transformation und ihre Effekte
Mit der zunehmenden Digitalisierung bekommen Menschen den Zugriff auf die Produktion und
den Vertrieb von Produkten. Was mit dem Desktop-Publishing in den 1980ern begonnen hat,
hat sich mit dem Internet zu einer neuen Wirtschaft immaterieller Produkte und
Serviceleistungen weiterentwickelt. Trotz der rapiden Entwicklung wird derzeit nur ein
geringer Teil der Wertschöpfung schon „im Netz“ erzielt. Jetzt greift die Digitalisierung auf die
Produktion realer Güter über und ermöglicht eine neue Industrie. Gleichzeitig entwickeln sich
neue Wertschöpfungsketten, ein Internet der Dinge und neue Formen der Logistik.
Beim Nachdenken über die Chancen und Risiken der Digitalisierung sollte man sich nicht zu
stark von Analogien zur Industrialisierung leiten lassen, weil diese natürlich Grenzen haben. Zu
leicht könnten wir falsche Schlüsse ziehen. Der Digitale Wandel schafft qualitative
Veränderungen, die zu anderen Ergebnissen führen. Alleine die Geschwindigkeit, die
sinkenden Kosten der Verarbeitung, Übertragung und Speicherung machen technische
Lösungen realisierbar, die bisher zwar schon erdacht waren, aber an den Kosten oder der
Geschwindigkeit gescheitert sind. Aber nicht nur technischer Fortschritt bringt innovative
Produkte hervor. Der erste iPod war genau genommen „bloß“ eine neue Kombinationen aus
schon bekannten technischen Bauteilen und gutem Design. Der durchschlagende Erfolg kam
mit einem Marktplatz für Musik, für den schon längere Zeit Bedarf bestanden hatte.
Die sinkenden Kosten führen dazu, dass Leistungen mit neuen Geschäftsmodellen verkauft und
über andere Leistungen mitfinanziert werden können und so für die Konsumenten tatsächlich
kostenlos zur Verfügung stehen. Der Effekt besonders geringer Grenzkosten führt dazu, dass
bei einem E-Book neben den Produktionskosten praktisch keine oder vernachlässigbare Kosten
für Vervielfältigung und die Distribution anfallen. Zeitungen, die weiterhin ausreichend
zahlende Abonnenten haben, können es sich leisten, Teile ihrer Texte kostenlos im Internet
anzubieten. Das kann dazu führen, dass der Absatz eines Produkts in die Höhe schnellt, aber
die Umsätze sich in Luft auflösen. Kostenlose Jobbörsen verbessern das Service für alle
Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen, verdrängen aber kostenpflichtige Inserate und
Dienstleister vom Markt. Die Wertschöpfung geht scheinbar zurück, obwohl der Nutzen für die
Konsumenten steigt. Jeder, der für wenig Geld ein Musikstück am Wochenende online kauft
und sich das Warten auf Montag, den Weg in ein Plattengeschäft und die Kosten für die ganze
CD spart, die er gar nicht haben wollte, hat einen wirtschaftlichen Nutzen. Der herkömmliche
Musikhandel sieht natürlich die Kehrseite der Medaille.
Wesentlich dürften im Wirtschaftsleben in einer digitalen Gesellschaft die starken
Netzwerkeffekte sein, die dazu führen, dass alle zu den stärksten Plattformen strömen. Im
Extremfall heißt das, „the winner takes it all“. Niemand will die zweitaktivste Handelsplattform
nutzen. Alles Geschäft geht zum attraktivsten Marktplatz, der damit auch über die meisten
Ressourcen verfügt, um attraktiv zu bleiben und zudem einen absoluten Kostenvorteil hat.
Viele Silicon Valley-Giganten haben sich diesen Wettbewerbsvorteil bereits gesichert. Andere
Standorte, die über eine weitaus bessere Ausgangssituation verfügt haben als die ländliche
Provinz südlich von San Francisco, haben diesen Vorsprung verspielt.
Ganz oben auf der politischen Agenda steht natürlich die Frage nach dem Rennen zwischen
Mensch und Maschine. Wie steht es mit der durch den Digitalen Wandel verursachten
technologischen Arbeitslosigkeit? Bei der Industrialisierung gehen die Meinungen immer noch
auseinander, ob und in welcher Form technologische Neuerungen zu dauerhafter
Arbeitslosigkeit führen. Im Fall der Digitalen Transformation sind alle Aussagen rein spekulativ.
Sicher ist nur, dass die Auswirkungen von den politischen Rahmenbedingungen abhängen. Wie
diese Rahmenbedingungen zu gestalten sein werden und welche Maßnahmen wir brauchen
werden, muss über weite Strecken noch ausdiskutiert werden.
Nachdem praktisch jeder Schachcomputer jeden menschlichen Spieler besiegt, ist die Sorge
um den Arbeitsplatz nicht unberechtigt und wird daher sachlich und unsachlich, auf jeden Fall
in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. An jeder wirtschaftlichen Ausbeutung sind Menschen
und nicht Maschinen schuld. Daher ist es Aufgabe der Politik, sich mit den
Rahmenbedingungen des Wirtschaftens und der Arbeitswelt zu beschäftigen und sinnvolle
Regelungen zu finden. Übrigens haben bei offenen Schachmeisterschaften derzeit Teams
talentierter Amateure, die mehrere Schachprogramme parallel nutzen, die Nase vorne. Sie
besiegen Schachmeister und Computer. Die Digitalisierung bietet uns und jedem, der seinen
Arbeitsplatz bedroht sieht, auch neue Chancen.
Der Strukturwandel wird weit über technische Veränderungen hinausgehen. Er wird die
Gesellschaft verändern und muss gesellschaftlich gestaltet werden. So wie der Sozialstaat mit
seinen Errungenschaften wie Sozialversicherung, allgemeines und gleiches Wahlrecht und
Emanzipation die Antwort auf eine Industriegesellschaft war. Die Autorin Mercedes Bunz
meint in „Die stille Revolution“, dass Technologie uns Menschen widerfährt, aber uns nicht
determiniert. Wir müssten zwischen den technischen Möglichkeiten und ihrer gesellschaftlichen
Interpretation und Anwendung differenzieren. Dass die Politik sich von den ungesunden
Großutopien aus dem Zeitalter der Industrialisierung verabschiedet hat, ist sicher eine heilvolle
Lehre aus der Vergangenheit. Doch sollten wir nicht so weit gehen, gegenüber technischen
Entwicklungen jeden gestalterischen Anspruch aufzugeben. Eine zu defensive Haltung würde
uns um wesentliche Chancen bringen.
Mit der Digitalisierung gehen unterschiedliche, anscheinend widersprüchliche, Effekte einher.
Während Netzwerkeffekte dazu führen, dass einmal etablierte Unternehmen nicht mehr von
gleichartigen Neugründungen verdrängt werden und umso schneller wachsen, je größer sie
sind, ermöglicht die Digitalisierung vielen kleinen Anbietern als Marktteilnehmer einen
globalen Markt zu bedienen. Über Webshops oder online-Marktplätze können sie als
Nischenanbieter ihre Produkte weltweit im Internet anbieten. Dieser als Longtail bezeichnete
Effekt führt dazu, dass die Produktvielfalt nicht ab- sondern zunimmt.
Auch mit dem Phänomen der Masse und der großen Datenmengen müssen sich die
Gesellschaft und die Politik noch weiter auseinandersetzen. Das Thema „Big Data“ wird in der
Folge noch weiter besprochen. Aber auch mit der kulturell ererbten Skepsis gegenüber
Menschenmassen werden wir uns noch auseinandersetzen müssen. Aus historischen Gründen
scheint vor allem die europäische Philosophie Vorbehalte gegenüber der „wisdom of the
crowd“ entwickelt zu haben. In der Tradition der Denker_innen der zweiten Hälfte des 20.
Jahrhunderts scheinen wir zu übersehen, dass Wikipedia, als ein Beispiel der Weisheit der
Massen, in einer Entwicklungslinie mit der Druckerpresse und der Aufklärung steht. Massen
sind nicht nur Ansammlungen von Menschen. Sie folgen nicht blind irgendwelchen Aufrufen,
sondern teilen und verbreiten Wissen und organisieren sich.
Wenn es nicht mehr eine oder wenige Autoritäten gibt die entscheiden, was Faktum ist,
sondern eine ganze Wolke an Informationen, hat das Auswirkungen auf unser Verhältnis zu
diesen Autoritäten. Medizinische Kapazunder müssen sich gefallen lassen, dass ihre Patienten
nicht nur ergänzend das Internet konsultieren, sondern auch selbstbewusst nach einer
Zweitmeinung und ergänzenden Analysen fragen. Die Digitalisierung stellt Autoritäten und
Expert_innen in Frage, schafft sie aber nicht gänzlich ab, sondern nur in der bisherigen Form.
Natürlich könnten Laien Symptome falsch deuten. Aufgeschlossene Ärzt_innen werden sich
aber vielleicht über besser informierte Patient_innen freuen. Gewählte Politiker werden nicht
mehr wie Erwählte behandelt, umjubelt oder angefeindet, ihre Aussagen werden einfach
einem Faktencheck unterzogen. In so einer weiterhin demokratischen Gesellschaft muss nicht
nur politisches Leadership neu und weniger pompös erfunden werden, die tragenden
Institutionen der Demokratie, wie politische Parteien und Sozialpartner, müssen sich neu
denken, um sich weiterhin zu legitimieren.
Dabei laufen politische Organisationen Gefahr, dass sie Opfer des „Innovator‘s Dilemma“
werden. Clayton M. Christensen beschreibt in „The Innovator’s Dilemma: When New
Technologies Causes Great Firms to Fail“, warum sogar innovative Giganten von neuen
Marktteilnehmern verdrängt werden, die mit neuen bahnbrechenden, sogenannten
disruptiven, Geschäftsideen Furore machen. Kodak, ein gigantisches Vorzeigeunternehmen,
das selbstverständlich nicht in der Lage war die Fotografie in Frage zu stellen, ist hier nur ein
Beispiel.
Die Fotoindustrie, Medienunternehmen und die Musikbrache haben schon immer mit reiner
Information gehandelt. Nur die Datenträger und damit die Produktion und der Vertrieb haben
sich mit der Zeit geändert. Daher waren die Medien-, die Musikbranche und die
Telekommunikation die ersten Märkte, die digitalisiert werden konnten. Hier hat sich gezeigt,
dass mit dem Digitalen Wandel von Unternehmen neue Geschäftsmodelle gefunden werden
müssen und dass auch gerade innovative Unternehmen damit Probleme haben. „Disrupt“
wurde zur Parole, mit der neue Akteure, ganz „denke das Undenkbare“, die Pläne bestehender
Medien-Giganten durchkreuzten. Die Medienwirtschaft ist daher eine der Branchen, die den
Digitalen Wandel nicht diskutiert, sondern seit Jahren durchlebt. Daher muss auch die
Medienpolitik und -gesetzgebung diesen Veränderungen Rechnung tragen, wenn sie nicht den
Anspruch verlieren will, konstruktiv zu gestalten.
Ein Beitrag aus der Ideenfindung dazu: Aufgrund der Bedeutung der non-linearen
Medienangebote in der täglichen Mediennutzung muss hinterfragt werden, ob eine strenge
Regulierung klassischer linearer Medienangebote, insbesondere hinsichtlich der
Werbebeschränkungen, noch zeitgemäß ist. Der rasant zunehmende Wettbewerb von neuen
disruptiven Medienangeboten sollte keinesfalls durch einseitige Belastungen im ungleichen
Ausmaß verstärkt werden. Es sollte eine durchgreifende Deregulierung in Angriff genommen
werden.
Ein anderer Teilnehmer macht aufmerksam: Die Bestimmungen zur Ablieferung von
Bibliotheksstücken im österreichischen Mediengesetz stammen ursprünglich aus einer „vor-
digitalen“ Zeit. Zurzeit wird eine weitere Novelle zum Mediengesetz vorbereitet, die eine
Neuregelung im Bereich der Ablieferung von E-Books anstrebt.
c. Anforderungen an die politischen Debatten
Der digitale Wandel bringt Veränderungen, die alle Lebensbereiche umfassen werden – wie
wir arbeiten, wie wir leben, wie wir unsere Gesellschaft und unsere Demokratie organisieren.
Smartphones und Social Media haben die Art und Weise, wie wir kommunizieren, bereits
grundlegend verändert. Gut möglich, dass andere technologische Entwicklungen genauso
rasch zur Selbstverständlichkeit werden. Vielleicht werden wir eines Tages in unseren
selbstfahrenden Autos darüber nachdenken, dass es für uns bereits genauso unvorstellbar
geworden ist, das Fahrzeug selbst zu lenken, wie wir uns zu Zeiten von Gangschaltung und vom
Fuß auf dem Gaspedal nicht mehr vorstellen konnten, noch mit Pferdekutschen unterwegs zu
sein.
Viele Veränderungen sind in ihrer Dimension jedoch noch gar nicht abschätzbar. Wie es
Umbrüchen nun einmal inne wohnt, bringt auch die Digitalisierung große Chancen, stellt uns
aber auch vor große Herausforderungen. Was den digitalen Wandel jedoch von früheren
technologischen Entwicklungen unterscheidet, ist die Dynamik und Rasanz, mit der die
Neuerungen kommen. Das macht es für viele Menschen, für Unternehmen und ebenso für die
Politik schwer, Schritt zu halten.
Welche Maßnahmen müssen wir also ergreifen, damit möglichst viele Nutznießer der
Potenziale und Errungenschaften der digitalen Welt sein können? Machen Regulierungen im
Internet Sinn? Wie können wir die Souveränität über unsere Daten behalten? Welche
gesetzlichen Rahmenbedingungen sind notwendig, damit unsere demokratischen Grundwerte
im digitalen Raum weiterhin Bestand haben? Wobei bereits der Begriff „digitaler Raum“ eine
Wahlmöglichkeit impliziert, dass wir uns entscheiden können, ob wir diesen Raum betreten
oder nicht. In der Realität sind wir schon längst zur Echokammer der Digitalisierung geworden.
Denn eines steht fest: Der digitale Wandel findet statt. Darüber, wie wir ihn gestalten können,
müssen wir nun eine breite öffentliche Diskussion führen.
In der Grünbuchdiskussion wurden dazu als Vorschläge, wie wir die Debatte führen sollten, die
folgenden Beiträge eingebracht:
• Jede Struktur sollte auf die Zukunft unserer Enkel ausgerichtet werden. Die Digitalisierung
aus diesem Zukunftsblickwinkel zu nutzen, wäre hilfreich.
• Für alle Felder der Digitalisierung braucht es ein fundiertes Verstehen der Chancen und
Risiken. Es braucht eine breite Basis des Verstehens in der Bevölkerung, damit wertlose
Spannungen in der Gesellschaft vermieden werden.
• Es braucht die Kommunikation der konkreten positiven Potenziale. Und diese Potenziale
müssen in der Gesellschaft tatsächlich verstanden werden können. Der Nutzen ist derzeit
nicht verständlich kommuniziert
• Digitalisierung ist mit großen Ängsten (begründeten und unbegründeten) verbunden. Angst
ist aber keine hilfreiche Kraft. Leadership ist erforderlich, um sozialen Frieden durch
rechtzeitige Berücksichtigung und Interessenausgleich zu ermöglichen.
• Die Auswirkungen auf das Leben der Menschen - sowohl die positiven als auch die
negativen - sind zu sammeln und zu gewichten. Damit das Thema in seiner Bedeutung
neben den anderen wichtigen Themen (Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Bildung...)
richtig dimensioniert eingeordnet werden kann. Das Thema ist in seinen Auswirkungen auf
die Lebensqualität zu bewerten und der Bevölkerung zu präsentieren, um eine breite
Diskussion zu ermöglichen.
• Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben sich zur zentralen Lebensader
für alle unsere Lebensbereiche als auch für sämtliche Wirtschaftsbranchen entwickelt und
sind auch die Grundlage für eine neue Informationsökonomie. Damit garantieren wir
unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, unseren Wohlstand und unseren
gesellschaftlichen Fortschritt. Die globalen Veränderungen im neuen Jahrtausend bringen
ganz neue Anforderungen für unsere Gesellschaft mit sich. Die Lösung großer
gesellschaftlicher Fragestellungen wie Energie, Sicherheit, Gesundheitsversorgung im
Kontext der demographischen Veränderung der Gesellschaft, Verkehrsmanagement in
Großstädten, etc., ist wesentlich von Informationstechnologie (IT) Innovationen bestimmt.
eGovernment, eHealth, eMobility, eEnergy, eEnvironment oder auch Industrie 4.0, smart
city, smart building, car2car oder car2infrastructure communication sind oft verwendete
Schlagwörter um diese zukünftigen, intelligenten und mit hoher Automatisierung
funktionierenden Systeme zu beschreiben.
• Die den Globus umspannenden Kommunikationsnetze mit ihren Anwendungen für
Sprachkommunikation, einfachstem Informationsaustausch von Daten, Bildern, und Videos
und für kollaborative Arbeitsprozesse haben in kürzester Zeit neue Geschäftsmodelle mit
neuen Wirtschaftszweigen entstehen lassen und haben unser Kommunikationsverhalten
bereits grundlegend verändert. Darüber hinausgehend sind wir als Gesellschaft bereits im
hohen Maße von der umfassenden Verfügbarkeit dieser Technik abhängig. Egal ob im
persönlichen Umfeld, in kleinen Firmen, internationalen Unternehmen oder im
Behördenbereich, die Einbindung von elektronischen Technologien in Kommunikations-,
Produktions- und Entscheidungsprozesse aber auch in die private Alltagskommunikation ist
in den letzten Jahren massiv erfolgt. Ein Fehlen der technischen Infrastruktur würde
nachhaltige negative Konsequenzen für alle Bereiche bedeuten. Unsere Jugend, auch als
„digital natives“ bezeichnet, weil sie mit dieser neuen Kommunikationstechnik und den
damit verbundenen neuen Gewohnheiten aufgewachsen ist, hat bereits ihr kollektives
Kommunikationsverhalten auf den Cyberspace abgestimmt.
• Durch die globale jederzeit verfügbare und verteilbare Information sind auch
gesellschaftliche Prozesse und Strukturen einem dramatischen Wandel unterzogen.
Entscheidungsprozesse des Einzelnen, Demokratieprozesse wie
Bürgerbeteiligungsverfahren oder die Kommunikation zwischen Politikvertretern und
Bürgern etc. finden in neuen Formen statt und verändern grundlegend bisher etablierte
Abläufe.
• Im Gegensatz zu früheren Technologieentwicklungen wie Radio, Fernsehen, Autos, etc.
haben wir als Gesellschaft nur eine sehr kurze Zeit zur Verfügung gehabt um uns auf die
Neuerungen und auf die disruptiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Effekte
einzustellen. Hatten bisher mehrere Generationen Zeit sich auf neue Technologien
einzustellen, hat uns die rasante Entwicklung der neuen digitalen Medien in kürzester Zeit
überrascht.
• Die breite Bevölkerung ist durch die neuen Möglichkeiten der neuen Medien genau so
überrascht wie oft überfordert. Stalking (Cyber Bulling), Verletzung der Privatsphäre,
unterschiedlichste Datenschutzbestimmungen in den Ländern, offene digitale Identitäten,
Cyber Kriminalität und neue Suchtverhalten sind neue Phänomene mit denen wir uns in
unserer Gesellschaft auseinandersetzen müssen.
• Eine breite öffentliche Diskussion zur Gestaltung einer positiven Kulturtechnik für eine
Gesellschaft als auch eine Erörterung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für den
Einsatz von neuer Technik hat bisher kaum stattgefunden. Neben einer Regulierungspolitik
zur Sicherstellung des Wettbewerbs im Bereich der Kommunikationsnetze gab es in
Österreich im Wesentlichen keine nennenswerten politischen Initiativen.
• Innovation muss, neben technischem Fortschritt zur Bewältigung der drängenden Probleme
und zur Lösung der globalen Metafragen, auch auf einem Wertefundament beruhen.
• Soziale Innovation ist in diesem Zusammenhang besonders gefordert. Damit sind
Chancengleichheit, Inklusion aller Menschen und demokratisch-freiheitliche Strukturen
angesprochen.
• Das Internet ist kein öffentlicher Raum. Das Internet ist nur ein öffentlich zugänglicher
Raum. Anders als Gassen, Straßen und Plätze in einer Stadt, die allen gemeinsam gehören
(und von Gemeinde, Stadt, Land oder Bund verwaltet werden), ist die technische
Infrastruktur der digitalen Räume in der Regel in privater Hand. Diese „private Hand“ hat
natürlich vor allem private, d.h. eigene Interessen, die mit allgemeinen gesellschaftlichen
Interessen in Konkurrenz stehen oder diesen voranstehen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen, „Nettiquetten“, „Forenregeln“ oder Lizenzbedingungen sind das
vorherrschende Regelwerk.
• Gesamtgesellschaftliche, also zum Beispiel demokratiepolitische, Aspekte der digitalen
Informationsgesellschaft werden im politischen Diskurs immer auch mit den
wirtschaftlichen Interessen der Infrastruktur-Anbieter und -Betreiber abgewogen und - wie
das Beispiel „Netzneutralität“ zeigt - obsiegen in der Regel die wirtschaftlichen Interessen
der „privaten Hand“. Die - auch moralische - Legitimation, eigene wirtschaftliche Interessen
zu verfolgen, steht dabei völlig außer Streit.
• Auch bei der Rechtsdurchsetzung ist die Gesellschaft auf die Mithilfe der privaten Dienste-
und Inhalte-Anbieter angewiesen, sie werden vom Gesetzgeber und von Gerichten zu
„Hilfspolizisten“ ernannt, die sowohl im Falle vermuteter und tatsächlicher
Rechtsverletzungen ebenso aktiv werden müssen, wie sie vorausschauend Sorge tragen
müssen, dass es in ihrem Verfügungsbereich erst gar nicht zu mutmaßlichen und
tatsächlichen Rechtsverletzungen kommt.
• Aus Sicht der Zivilgesellschaft müssen Grundrechte und allgemein anerkannte Grundsätze,
wie sie im nicht-digitalen Raum gelten, ebenso im digitalen Raum Anwendung finden.
Zugleich muss sich die öffentliche Hand spürbar bei der Zurverfügungstellung von Zugang,
Infrastruktur und Angeboten im digitalen Raum engagieren. Das bisherige Prinzip „kein
Staat - nur Privat“ hat zu einer Dominanz von vor allem nicht-europäischer, nicht-
österreichischen Angeboten und damit Interessen geführt, die in vielerlei Hinsicht unsere
Gesellschaft und die Menschen, die in ihr leben, abhängig machen von kulturell
unterschiedlichen Zugängen zu Diskursen (z.B. der „Meinungsfreiheit“) und natürlich auch
Gewinnorientierten Interessen.
• Das Internet der Dinge und damit auch Industrie 4.0 (in verschiedenen Ausprägungen und
Graden) werden die kommenden Jahrzehnte bestimmen. Es ist anzunehmen, dass
angesichts der Geschwindigkeit des bisherigen technischen Fortschritts in der
Digitalisierung auch die kommenden Jahre Umwälzungen bringen werden, die wir uns
heute noch nicht wirklich vorstellen können oder die wir noch nicht als relevant
wahrnehmen. Dennoch sollten wir uns von diesen Umwälzungen nicht überrollen lassen,
sondern auf allen Ebenen aktiv mitgestalten. Schweden beispielsweise nutzt die Digitale
Revolution um gleichzeitig eine Nachhaltigkeitsstrategie zu implementieren mit der Vision
2030 Frontrunner in der Produktion von customized hochqualitativen Industrieleistungen zu
sein - mit guten Karriereperspektiven für die Industriebeschäftigten. Die Produktion in
Schweden soll 2030 daher wissensintensiv, flexibel, effizient und vor allem ökologisch
nachhaltig sein.
• Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Fragen der
Maschinenethik.
• Digitale Granularität: Eine der zentralen Entwicklungen, die der Digitale Wandel ganz
allgemein mit sich bringt, betrifft die Granularität von verarbeiteten Informationen, deren
Verfeinerung durch den Einsatz heutiger Technologie in früher unvorstellbarem Ausmaß
möglich wird (Stichwort Big Data, Internet of Things etc.) und dabei quasi keine Kosten
verursacht. Politik beschäftigt sich allerdings traditionellerweise mit vergleichsweise weit
größeren Einheiten (Bürger, Unternehmen, Euro, Umgehungsstraße etc.). So naheliegend
es nun ist, auch politische Entscheidungen zunehmend feingranularer zu gestalten (was in
manchen Bereichen durchaus sinnvoll sein kann), so sehr sei davor gewarnt, dies nur
deswegen zu tun, weil es technisch möglich geworden ist. Ein Beispiel aus der Diskussion:
nur weil es die technische Entwicklung erlaubt, ist es noch lange nicht per se sinnvoll, auch
Kleinstunternehmer (in der Diskussion wurde die „Garderobenfrau“ als Beispiel zitiert) auf
die Verwendung digitaler Registrierkassen zu verpflichten. Nicht alles, was durch den
Digitalen Wandel technisch möglich wird, ist auch politisch sinnvoll – man sollte niemals
auf den Menschen dahinter vergessen.
• Sich vom digitalen Wandel abzukoppeln ist weder möglich noch wünschenswert. Sinkende
Beschäftigung und sinkendes Einkommen wären längerfristig die Folge. Zunehmende
Digitalisierung hat das Potenzial zu umfassenden Effizienzsteigerungen und
Rationalisierungen (Energie, Arbeit, Verkehr, Rohstoffe,...). Diese Optionen und ihre
Konsequenzen - etwa auf den Arbeitsmarkt - sind durchaus unterschiedlich zu bewerten.
Um den größten Nutzen für die Beschäftigten, die Konsumenten, die Wirtschaft und die
Gesellschaft zu schaffen, ist es daher wenig sinnvoll, alles über einen Kamm zu scheren. Es
geht um konkrete Analysen, Einschätzungen, Positionen und Handlungsempfehlungen.
• Zunehmende Digitale „Möglichkeiten“ haben auch das Potenzial für neue Produkte,
Dienstleistungen und Geschäftsmodelle mit neuen, zusätzlichen Beschäftigungs- und
Einkommensmöglichkeiten. Aber auch dabei sind negative Entwicklungen nicht
auszuschließen, etwa wenn neue digitale Geschäftsmodelle mit der Flucht aus Steuern,
Abgaben oder Hintertreibung von Rahmenbedingungen verbunden sind.
• In jedem Fall wird der Weg des digitalen Wandels mit erheblichen strukturellen
Veränderungen verschiedenster Art verbunden sein. Es geht darum, mit gezielten
politischen Maßnahmen die Chancen optimal zu nützen, aber die problematischen
Auswirkungen nicht aus dem Auge zu verlieren. Ein explizites Monitoringsystem zur
Beobachtung der Entwicklung aus diesem Gesichtspunkt heraus ist daher höchste
angebracht.
• Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch stammt aus dem Jahr 1811 und das Allgemeine
Verwaltungsverfahrensgesetz aus dem Jahr 1991. Nur zwei Beispiele von rechtlichen
Rahmenbedingungen, die das Leben der Bürger_innen in vielfältiger Weise beeinflussen,
jedoch nur bedingt auf die Gesellschaft im digitalen Wandel angepasst wurden. Eine
Vielzahl von Gesetzen stammt aus einer Zeit, bevor das Internet Einzug in jeden Haushalt,
in jedes Unternehmen, in die öffentliche Verwaltung etc. gefunden hat.
• Gesetze wurden zum Teil nur rudimentär an die neuen Entwicklungen angepasst und
berücksichtigen nur unzureichend Zukunftsthemen wie das Internet der Dinge,
Cloudcomputing oder Share Economy. Die dadurch geschaffenen Rechtsunsicherheiten
hemmen Innovationen. Der Gesetzgeber sollte in einem Evaluationsprozess systematisch
die rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch prüfen und deren Zeitgemäßheit beurteilen.
Wesentlich ist, dass bei darauffolgenden Gesetzesadaptierungen die Anliegen, Bedürfnisse
und Interessen der Menschen weiterhin im Fokus stehen.
• Ich plädiere für eine jährliche Technologiefolgenabschätzung zu a) in Pilotierung
befindlicher Systeme (z.B. autonome Fahrzeuge) und b) kritischer Infrastrukturen.
• Da die Rechtstradition sowie das Verständnis eines Wirtschaftssystems in den USA andere
sind als in Europa, ist die prinzipielle Frage zu stellen: „Passen wir unser Rechts- und
Wirtschaftssystem dem angelsächsischen an oder verlangen wir, dass die Geschäftsmodelle
an europäische Gegebenheiten angepasst werden?“ Diese Diskussion entwickelt sich
anhand der Beispiele Airbnb und Uber. In diesen Modellen verschmelzen der Status
Privatperson und Unternehmer immer mehr.
2. Ideen für politische Maßnahmen
Die Frage, in welchem Ausmaß politisch flankierende Maßnahmen gesetzt werden sollten, um
den Digitalen Wandel als Chance zu nutzen, ist gesellschaftlich noch nicht sachlich
ausdiskutiert worden. Auf ein grundsätzliches Bekenntnis, bedarfsorientiert Anpassungen
vorzunehmen, um Neuerungen nicht zu behindern - insbesondere, auf Protektionismus
zugunsten etablierter Geschäftsmodelle zu verzichten, allerdings auf neuartige Risiken als
Gesetzgeber zu reagieren und keinem Laissez-faire das Wort zu reden - wird man sich
vielleicht schnell einigen können. Jedoch lassen solche Aussagen immer noch viel Spielraum für
einzelne Entscheidungen. Diese Entscheidungen werden aber für politische Verhältnisse
schnell fallen müssen, wenn eine Volkswirtschaft Nutzen aus der Digitalisierung ziehen will. In
diesem Rahmen brauchen die Entscheidungsträger_innen daher gute
Orientierungsmöglichkeiten, die mit neuen Informationen laufend aktualisiert werden müssen.
Zudem werden in diesem politischen Umfeld die Interessen bereits eingesessener
Unternehmen und Branchen sicher viel lautstärker und politisch vehementer vorgetragen, als
die Anliegen erst wachsender, aber in Zukunft vielleicht wichtiger Unternehmungen. Damit
sind wir beim Thema strategische Früherkennung politischer Risiken und Chancen angelangt,
bei der es gilt, aus dem lauten Rauschen der Informationen die essentiellen, aber schwachen
Signale herauszuhören. Auf Anregung des Präsidenten des österreichischen Bundesrates
Gottfried Kneifel und mit der Unterstützung aller vier Obleute der im Bundesrat vertretenen
Fraktionen, haben wir daher im Sommer 2015 einen deliberativen Prozess gestartet und die
Frage gestellt: Was muss politisch oder rechtlich geändert werden, damit wir den digitalen
Wandel nutzen können? Ergänzend dazu wollten wir wissen: Welche Fragen werden Ihrer
Ansicht nach von der Politik noch nicht ausreichend bearbeitet, die aber aufgrund ihrer
Wichtigkeit diskutiert werden müssen?
Mehr als 200 Texte sind als Antworten eingegangen, über 100 ergänzende Kommentare
wurden dazu verfasst und mehr als 1000 Bewertungen wurden zu diesen Antworten
abgegeben. Die Fragestellung wurde damit aus unterschiedlichsten Blickwinkeln beantwortet.
Das Wissen vieler Branchen und Disziplinen ist somit eingeflossen. Hier stellen wir diese bisher
eingebrachten Standpunkte zusammenfassend zur Diskussion.
Unter www.besserentscheiden.at kann zu jeder Passage Stellung genommen werden. Jeder
Absatz kann diskutiert werden. Dieser Diskussionsprozess wird auch nach der öffentlichen
Konsultation weitergehen. Das Grünbuch wird in weiteren Versionen weiterhin online zur
Diskussion gestellt.
Aufgabe aller politischen Akteure wird es sein, diesen politischen Diskurs zu fördern und
Rahmenbedingungen zu schaffen, um die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen
Auswirkungen des Digitalen Wandels ordnungspolitisch und mit Anreizen zu gestalten.
Darüber hinaus bietet der Digitale Wandel neue Möglichkeiten für die politische Beteiligung
und für die öffentliche Verwaltung. Die bisherige Diskussion hat bereits eines gezeigt: Wir
haben einiges an Handlungsbedarf und auch eine ganze Reihe von Handlungsmöglichkeiten für
die Politik, um sich beim Digitalen Wandel zu engagieren. Die Politik ist gefordert und verfügt
gleichzeitig über ausreichend Ansätze, um gestaltend tätig zu werden. Die Digitale
Transformation ist keinesfalls ein technischer Bereich, in dem die Politik etwa außen vor ist.
Alle Handlungsmöglichkeiten lassen sich zu fünf Bereichen zusammenfassen:
• Bildungspolitik und Weiterbildung für die Qualifikationen, über die Arbeitnehmer_innen
verfügen müssen und das Rüstzeug, das wir den Jüngeren mitgeben.
• Forschung und Innovationen, um im Wettbewerb reüssieren zu können, um Wissen zu
schaffen und damit den essentiellen Rohstoff für Wirtschaftswachstum zu entwickeln.
• Entwicklung einer leistungsfähigen und sicheren Infrastruktur als Basis für einen
Wirtschaftsstandort in einer digitalen Welt
• Wirtschaftspolitik mit einer breiten Palette an Anpassungen ordnungspolitischer
Maßnahmen, um einen Rahmen zu schaffen in dem Leben, Arbeiten und Wirtschaften
zukünftig erfolgreich möglich ist.
• Nutzung der neuen Möglichkeiten im Staat und im demokratischen Zusammenleben.
a. Bildungspolitik
Der digitale Wandel wird die Art, wie wir künftig lernen und Wissen erwerben und wie die
Bildungsinstitutionen - von den Kindergärten über die Schulen bis zu den Universitäten -
organisiert sein werden, radikal verändern. Die Frage, welche Kompetenzen und
Qualifikationen die heutigen Kinder in der Zukunft benötigen werden, um in der Arbeitswelt
auf die Anforderungen, welche die Digitalisierung und Automatisierung mit sich bringen
werden, gut vorbereitet zu sein, muss dabei im Zentrum stehen. Die digitale Kompetenz sollte
als vierte Kulturtechnik verstanden werden, es gilt den kompetenten Umgang mit den digitalen
Technologien auf einem vergleichbaren Standard zu vermitteln. Der kompetente und kritische
Umgang mit digitalen Medien und Tools liegt als Teil der allgemeinen Bildung im
Verantwortungsbereich der Schulen. Dazu bedarf es eines eigenen Unterrichtsfaches, in dem
digitale Kompetenz vermittelt wird sowie darüber hinausgehend auch eines
fächerübergreifenden Ansatzes. Es genügt nicht mehr, nur PC-Nutzungskenntnisse zu
vermitteln.
Die Entwicklung digitaler Kompetenzen soll dazu befähigen, an der digitalisierten Gesellschaft
teilzuhaben und diese mitzugestalten, diese partizipative Grundhaltung gegenüber dem
digitalen Wandel muss im Bildungssystem verankert und eingeübt werden.
Die heutigen Jugendlichen bewegen sich mit einer großen Selbstverständlichkeit im digitalen
Raum. Doch die „International Computer and Information Literacy Study” (ICILS), eine
Vergleichsstudie, bei der Computer- und Internet-Kompetenzfähigkeiten von Schüler_innen im
Alter von 13 und 14 Jahren erhoben und miteinander vergleichen werden, hat gezeigt, dass die
„digital natives“ dadurch aber noch lange nicht zu kompetenten digitalen Nutzern werden. So
erreichten rund 30 Prozent der deutschen Schüler_innen (Österreich nahm an ICILS nicht teil)
nur die beiden untersten der insgesamt fünf Kompetenzstufen.
Es ist daher geboten, diese „digitale Alphabetisierung“ noch viel stärker in den Curricula der
Schulen, aber auch der Universitäten und Pädagogischen Fachhochschulen, an denen die
Lehrer_innen ausgebildet werden, zu verankern. Im „Grundsatzerlass Medienerziehung“
(2012) des Bildungsministeriums wird betont, dass Pädagogik stets auch Medienpädagogik sein
muss: „Medienkompetenz als Zielhorizont medienpädagogischer Bemühungen umfasst neben
der Fertigkeit, mit den technischen Gegebenheiten entsprechend umgehen zu können, vor
allem Fähigkeiten, wie Selektionsfähigkeit, Differenzierungsfähigkeit, Strukturierungsfähigkeit
und Erkennen eigener Bedürfnisse u. a. m. Insbesondere bei der Nutzung der Neuen Medien
stellen sich im medienerzieherischen Zusammenhang – über den Nutzwert der Medien für den
fachspezifischen Bereich hinaus – Fragen von individueller und sozialer Relevanz.“
Dazu müssen die Schulen für die Vermittlung von digitaler Kompetenz ausgestattet werden –
personell wie finanziell. Bildungseinrichtungen müssen über Ressourcen verfügen, um mit den
raschen digitalen und technologischen Entwicklungen Schritt halten zu können. Dazu müssen
Schüler_innen und Lehrer_innen mit Tablets und Notebooks ausgestattet werden und einen
Mail-Account erhalten. Für die Schulen sind österreichweit einheitliche IT-Ausstattungs-, IT-
Betriebs- und Breitbandanschluss-Richtlinien erforderlich.
Doch welche pädagogischen Maßnahmen sind im Zusammenhang mit dem Thema
Digitalisierung überhaupt sinnvoll? Um die Auswirkung des digitalen Wandels auf alle
Lebensbereiche zu verstehen, die Wirksamkeit der bisher gesetzten pädagogischen
Maßnahmen zu überprüfen und adäquate neue Zugänge zu entwickeln, bedarf es verstärkter
Ressourcen für eine medienpädagogische Grundlagenforschung. Die digitalen Medien und
Tools müssen kompetent und pädagogisch reflektiert im Unterricht eingesetzt werden. Es ist
darauf zu achten, dass bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen nicht in Geschlechter-
Stereotype verfallen wird.
Eine wichtige Voraussetzung für eine innovative und zeitgemäße Unterrichtspraxis und Lehre
stellen „Open Educational Ressources“ (OER), offene Bildungsmaterialien dar, die einen
kostenfreien Zugang zu veränderbaren Lernmaterialien und digitalen Lehrmitteln bieten. Diese
werden unter anderem indirekt öffentlich finanziert, wenn etwa Lehrende die Medien, die im
Zuge ihrer bezahlten Arbeitszeit entstanden sind, zur Verfügung stellen. Ein offener,
gemeinnütziger Zugang zu bereits erarbeitetem Vermittlungs-Know-how würde die Weiter-
und Ausbildung der der Pädagog_innen fördern. Für diese Maßnahmen brächte es eine
langfristig finanzierte Koordinierungsstelle für OER und offene Standards.
Digitale Kompetenz ist eine unabdingbare Voraussetzung für Lehrer_innen und Pädagog_innen
und muss daher entsprechend in den Curricula der Aus- und Weiterbildung an Universitäten
und Hochschulen verankert werden. Es ist notwendig, die Ausbildung der Pädagog_innen zu
evaluieren und im Hinblick auf die Digitalisierung neu auszurichten. Es darf nicht vom Zufall
abhängen, welche digitale Kompetenzen Schüler_innen bis 14 in Österreich erwerben. Bei
einer der Schlüsselkompetenzen für das 21. Jahrhundert muss Verlässlichkeit bei der
Vermittlung gewährleistet sein. Unterstützend könnten Experten aus IKT-Unternehmen in
Workshops digitale Kompetenz an den Schulen vermitteln, entsprechende Projekte werden
bereits umgesetzt.
Die duale Berufsausbildung muss entsprechend den neuen Entwicklungen angepasst werden.
Dazu sind neue Berufsbilder zu erarbeiten und die von der Digitalisierung besonders
betroffenen bestehenden Berufsbilder müssen laufend evaluiert und aktualisiert werden.
Der außerschulische Bereich und die Bedeutung nicht formaler Bildungsangebote darf bei der
Vermittlung digitaler Kompetenzen nicht außer Acht gelassen werden. So übernimmt unter
anderem die außerschulische Jugendarbeit im Hinblick auf die Herausforderungen des
digitalen Wandels die wichtige Aufgabe, der Ungleichheit entgegen zu wirken. Denn wie die
„KIM-Studie 2014“ des Medienpädagogischen Forschungsverbunds in Deutschland gezeigt hat,
ist die „mediale Teilhabe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem prekären (….)
Milieu stark eingeschränkt.“
Eine weitere Bevölkerungsgruppe, die Gefahr läuft, den Anschluss zu verlieren, sind die über
50-Jährigen. Hier bedarf es eines Ausbaus bedarfsorientierter, leistbarer Angebote in der
Erwachsenenbildung, damit auch Älteren Teilhabe möglich ist und ältere Arbeitnehmer_innen
in der neuen digitalen Berufswelt Fuß fassen können. Insbesondere zwischen den
Generationen beziehungsweise ländlicher und städtischer Bevölkerung droht der „Digital Gap“,
eine Kluft bei der Internetnutzung. Zudem setzen sich Diskriminierungen gegenüber
marginalisierten Gruppen auch im Internet fort. Obwohl das Smartphone Netzzugang durch
alle Bildungsschichten und weitestgehend unabhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der
Familien bringt, sind beispielsweise Flüchtlinge vom einfachen Zugang zum Netz
ausgeschlossen. In der Technikindustrie sind weibliche Fachkräfte und Menschen mit
Migrationshintergrund weiterhin unterrepräsentiert.
Medienbildung fördert einen selbstbestimmten, eigenverantwortlichen, kritischen und
kreativen Umgang mit Medien und Inhalten und stärkt damit die Fähigkeit, sich zu orientieren,
zu reflektieren und sich seiner eigenen Rollen/Identitäten bewusst zu werden und damit im
Sinne von Bildung selbstbestimmt und selbstständig zu leben und zu handeln.
• Ein kompetenter Umgang mit Medien ist in einer modernen, mediatisierten Gesellschaft ein
zentrales Bildungsziel und entsteht durch kontinuierliche, vielschichtige und vor allem
aktive Auseinandersetzung mit Medien aller Art. Bildungseinrichtungen – von Kindergärten
über Jugendzentren, Schulen und Universitäten bis hin zu Einrichtungen der
Erwachsenenbildung – sind gefordert, Erfahrungs- und Reflexionsräume mit und über
Medien zu schaffen.
• IKT-Wissen und Medienkompetenz müssen von Kindesbeinen an vermittelt werden. Eine
umfassende Berücksichtigung als Teil der Schulausbildung ist unbedingt erforderlich. Dabei
ist nicht nur der faktische Umgang (Programmieren, Anwendung, Big Data, Datenschutz)
mit der neuen Technik zu lehren, sondern vor allem die gesellschaftlichen Aspekte
hinsichtlich Privatsphäre, Medienverhalten, Rechtsgrundlagen, etc.
• Alle Curricula müssen in Ergänzung zu Literalität (Lesen und Schreiben, Sprachausbildung)
und Numeralität (Mathematik) sowie zu humanwissenschaftlichen Bildungsfächern auch
auf die Wissensvermittlung bei Computer- und Netztechnologien aber vor allem den neuen
interaktiven Medien abstellen. Dabei muss ein fächerübergreifender Ansatz verfolgt
werden!
• Es müssen neue didaktische Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer und akademische
Ausbildner für alle Bereiche implementiert werden.
• Wir brauchen eine Stärkung der interdisziplinären, sozialen, projektbezogenen
Kompetenzen im Pflichtcurriculum um Menschen zu befähigen sich rascher auf neue
Gegebenheiten einzustellen, im Team und lösungsorientiert zu arbeiten („T-förmige"
Kompetenzen).
• Massive Qualifikationsmaßnahmen im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens für jene,
die bereits im Arbeitsleben stehen (tripartite Verantwortung von Staat, Unternehmen und
Beschäftiger/m für diese Ausbildung/Umorientierung)
• Datenschutz: Es braucht das Einbeziehen von Datenbewusstsein in die Lehrpläne aller
Schulstufen und Schulformen, aber auch in Schulungen des AMS.
• Eine gleichberechtigte Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Gesellschaft ist
eine essentielle Voraussetzung moderner Demokratien. Dafür braucht es eine
medienpädagogische Grundversorgung, die allen Menschen zugutekommt:
Weiterentwicklung und Ausbau von Bildungsangeboten, die alle Bevölkerungs- und
Altersgruppen erreichen. In der außerschulischen Jugendarbeit gibt es neben vereinzelten
„Best Practice“ Projekten flächendeckend noch zu wenig Medienbildungsangebote, die der
digitalen Ungleichheit entgegenwirken. Eine große Lücke in Medienbildungsangeboten
besteht generell bei berufstätigen Erwachsenen und Pensionist_innen.
• Der digitale Wandel bewirkt, dass sich die technischen
Kommunikationsmöglichkeiten ständig weiterentwickeln - Bildungseinrichtungen
müssen über Ressourcen verfügen, um mit dieser Entwicklung mitzuhalten: ein/e
MedienberaterIn pro Schule, der/die für diese Aufgabe freigestellt ist.
• Ausbau von bedarfsorientierten, leistbaren medienpädagogischen Angeboten im
Bereich der Erwachsenenbildung.
• mehr Zeitressourcen für die offene Jugendarbeit, um bildungsfernen Jugendlichen
die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen.
• Die verpflichtende Medienbildung in der Aus- und Weiterbildung aller Pädagog_innen muss
verankert werden. Medienpädagogik/Medienbildung soll nicht nur als Wahlfach in den
Curricula der Pädagog_innenausbildung Eingang finden, sondern in Theorie und Praxis fixer
Bestandteil des Lehrplans sein. Die Versäumnisse, die hierzu im Prozess
„Pädagog_innenbildung neu“ gemacht wurden, sind nachzuholen.
• Das aktuelle Urheberrecht macht die nichtkommerzielle Verwendung von nutzungsrechtlich
geschützten Medienprodukten in Bildungskontexten nahezu unmöglich. Die Gesellschaft
des 21. Jahrhunderts braucht sichere Rahmenbedingungen für nichtkommerzielle
Medienaktivitäten in allen pädagogischen Kontexten: Vor allem eine entsprechende
urheberrechtliche Regelung, die die freie nichtkommerzielle Werksnutzung garantiert und
rechtssichere, engagierte Medienbildungsarbeit ermöglicht.
• Um die Auswirkung des digitalen Wandels auf alle Lebensbereiche zu verstehen, die
Wirksamkeit der bisher gesetzten pädagogischen Maßnahmen zu überprüfen und
adäquate neue Zugänge zu entwickeln, bedarf es verstärkter Ressourcen für
medienpädagogische Grundlagenforschung.
• „Offene Bildungsmaterialien“ (OER – Open educational Ressources), der kostenfreie Zugang
zu veränderbaren Lernressourcen und digitalen Lehrmitteln sind eine wichtige
Voraussetzung für mehr Bildungsgerechtigkeit im digitalen Zeitalter und eine Chance für
eine innovative und zeitgemäße Unterrichtspraxis und Lehre.
• Der hohe Grad an öffentlicher Finanzierung von Bildungsmaßnahmen und –materialien
(z.B. Schulbuchaktion, öffentliche Hochschulen, AMS-Kurse) verlangen einen offenen und
gemeinnützigen Zugang zu dem erarbeiteten Vermittlungs-Know-how. Länder wie
Deutschland (serlo.org) oder Polen, aber auch tolle Projekte in Österreich (l3t.eu,
www.virtuelle-ph.at/oer) zeigen auf, wie es gehen könnte.
• Digital Literacy beginnt beim Basiswissen über den Aufbau und die Funktionsweise von
Computer- und Kommunikationsgeräten und erstreckt sich über Anwendungskenntnisse bis
hin zur Fähigkeit, sich in Online Communities zu bewegen und zu äußern. Dazu kommt noch
die Informationskompetenz. Dies ist die Fähigkeit, zielgerichtet, selbstbestimmt,
verantwortlich und effizient mit Informationen umzugehen.
• Die Schulbuchaktion sollte nachjustiert und mutig als Steuerungsinstrument genützt
werden. Etwa durch Zweckwidmungen von Teilen des Schulbuchaktions-Budgets (das hat
im ersten Jahr von SbX vor mehr als 10 Jahren schon einmal – leider nur ein Jahr lang –
gewirkt) bzw. durch striktere Approbation – denn die Lehrpläne als Grundlage der
Approbation stellen klare „digitale“ Ansprüche. Digitale Medien und Werkzeuge
ermöglichen mittlerweile weit mehr als auf Steuerzahlerkosten bedrucktes und gebundenes
Papier. Diese öffentlichen Mittel müssen zeitgemäß wirksam werden. Digitale Schulbücher
sollen seitens der Lehrenden und der Lernenden partizipativ mitgestaltet werden können.
Darauf ist in der Entwicklung und Förderung von entsprechenden Projekten zu achten.
• Wesentliche Kompetenzen werden den Schüler_innen nur durch verbindliche Verortung in
der Stundentafel zuteil. Daher braucht es ein Mindestmaß an ausdrücklich dem Thema
Digitalisierung und Medienkompetenz gewidmeten Stunden (z.B. je eine
Jahreswochenstunde in der 5. und in der 8. Schulstufe), ein Überdenken und gegebenenfalls
Revidieren aller fachdidaktischen Kernkonzepte und ein nachdrückliches Einfordern
entsprechender fachdidaktischer Praxis bei bereits heute festgelegten „digital-inklusiven“
Lehrplanaspekten.
• Bildungsstandards und Neue Reifeprüfung liefern für viele Lern- und Kompetenzfelder
erstmals valide Evidenzen und damit Steuerungs- und Entwicklungsgrundlagen. Es ist hoch
an der Zeit, eine österreichweit kompetente „eResearch“-Organisationseinheit zu gründen
und nachhaltig zu betreiben, um entsprechendes Wissen auch hinsichtlich der digitalen
Medien und Werkzeuge im schulischen Umfeld zu generieren. Zu deren Aufgabe würde
nicht nur Überblick, Koordination und ggf. auch Beauftragung von einschlägiger Forschung
gehören, sondern auch die Entwicklung und das Monitoring aussagekräftiger Benchmarks
hinsichtlich Schüler_innenkompetenzen, Lehrer_innenkompetenzen, pädagogischer bzw.
fachdidaktischer Aspekte digitaler Medien und Werkzeuge sowie hinsichtlich der IT-
Ausstattung.
• Bring your own device, gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung. Mobile, digitale
Begleiter sind notwendige Voraussetzung des Erwerbs digitaler Kompetenzen. Bisherige
Erfahrungen lassen darauf schließen, dass das eigene Gerät für alle Schüler_innen die beste
Lösung der Ausstattungsfrage ist. (Schüler/_innen haben ja auch eigene Schulbücher,
Hefte, Schulsachen und dgl.) Mit allf. staatlicher Unterstützung muss es möglich werden,
jedem Kind den Besitz eines „digitalen Denk- und Werkzeugs“ zu erlauben.
• Offene Standards, offene Bildungsressourcen – und eine Agentur, die deren Management
besorgt.
• Digitale Kompetenz bedeutet nicht nur Zugriff auf und Nutzung von IKT, sondern auch die
damit einhergehenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen. Der Europäische
Referenzrahmen für digitale Kompetenzen benennt fünf Bereiche, die beschreiben, was
„digitale Intelligenz“ bedeutet: Informationsverarbeitung, Kommunikation, Sicherheit,
Erstellung von Inhalten und Problemlösung.
• Es müssen Lernplattformen für einen dislozierten und partizipativen Unterricht und die
Nutzung erweiterter Lernzonen ermöglicht und geschult werden.
• Die Inklusion an Schulen durch digitale Medien muss speziell gefördert werden.
• Vernetzung, Austausch und Professionalisierung von Lehrenden sollte gefördert werden.
Bestehende Netzwerke zur digitalen Kompetenzvermittlung an Schulen wie eLSA (eLearning
im Schulalltag) IT@VS, ELC, sollten ausgeweitet und in der Schulorganisation strukturell
stärker verankert werden.
• In der Schulorganisation, Stadtschulrat und Landesschulrat muss es Koordinator_innen für
die digitale Kompetenzentwicklung an Schulen geben.
• An Schulen müssen digital unterstützte pädagogische Kommunikationsstrukturen über die
Schulhomepage hinaus für die schulinterne Partizipation von Eltern, Schüler_innen und
Lehrenden eingerichtet werden.
• Die Schulen und Bildungseinrichtungen sollten, entsprechend ihrer strategischen
Zielsetzungen, die technischen Ressourcen in einem Infrastrukturplan einreichen können
und durch ein Bewilligungsverfahren finanziell unterstützt werden.
• Es müssen Maßnahmen gesetzt werden, um die besonders qualifizierten Informatik-
Lehrer_innen nicht an die Industrie zu verlieren.
• Das Ausmaß von Informatik-Unterrichtsstunden erhöhen und IT vermehrt bereits in der
Volksschule integrieren. Die Lehrpläne für das Unterrichtsfach Informatik müssen neu
gestaltet werden. Es sollen nicht nur die Standardanwendungen gelehrt werden, sondern
vielmehr der Fokus auf Algorithmic und Computational Thinking gelegt werden.
• Die Jugendarbeit ist dafür prädestiniert durch medienpädagogische Angebote
Medienkompetenz und Kreativität zu fördern und damit chancenausgleichend zu wirken.
Hierfür müssen die Rahmenbedingungen (Personal- und Zeitressourcen, Ausstattung,
medienpädagogisches Fortbildungsangebot für Jugendarbeiter_innen) aber stark
verbessert und ausgebaut werden.
• Damit die Unternehmen den digitalen Wandel nutzen können, darf nicht verabsäumt
werden, die duale Berufsausbildung entsprechend der neuen Herausforderungen
(Verkürzung von Entwicklungszyklen u.a.) weiterzuentwickeln und das zu vermittelnde
Wissen auf dem neuesten Stand (der Technik) zu halten. Dazu ist es notwendig, Betriebe
verstärkt in die Berufsausbildung einzubinden (Erstellung Lehrplan u.a.), damit es zu einer
effektiven und modernen Ausbildung des Berufsnachwuchses kommen kann. Zur effektiven
Nutzung des digitalen Wandels in der Wirtschaft ist es nützlich, die Positionen der
Wirtschaftstreibenden verstärkt in die - die Wirtschaft betreffenden - politischen Prozesse
(bei Gesetzwerdung u.a.) einfließen zu lassen und die Erfahrungen des Wirtschaftsalltags
bei der Aufstellung oder Adaptierung von Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu
berücksichtigen.
• Die Schulbücher sind für einen Großteil der Lehrer_innen die „geheimen“ Lehrpläne.
Solange die Mehrzahl der aktuellen Möglichkeiten des E-Learnings in diesem Bereich nicht
genutzt wird, ist nur mit sehr zähem Fortschritt zu rechnen. Neben dem gedruckten
Schulbuch müssen Online Materialien zum Üben und Vertiefen des Stoffes zu Verfügung
stehen. An den kreativen Aufgabenstellungen und Übungsmöglichkeiten sollen die
Schulbuchautoren, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler mitarbeiten
bzw. an der Auswahl im Sinne von Eigenverantwortung eingebunden sein. Der Prozess der
Approbation muss neu überdacht und die Schüler_innen dabei eingebunden werden. Eine
Kooperation von Schulbuchverlagen im Sinne einheitlicher Standards für die online-
Angebote muss gefordert werden.
• Lehrer_innenaus- und Weiterbildung: eDidaktik und eMethodik müssen einen fixen Platz in
der Lehrer_innenausbildung haben. Für eine Anstellung muss dieser Teil der Ausbildung
nachgewiesen werden können. Alle aktiven Lehrer_innen müssen Weiterbildungsangebote
zur Thematik nachweislich annehmen, um die Lehrpläne, die in allen Fächern schon längst
explizit den Einsatz digitaler Medien im Unterricht vorschreiben, erfüllen zu können.
• Es macht keinen Sinn, jeden dazu zu zwingen, dass er oder sie nur noch mit Tablets lernen
soll, da es verschiedene Lerntypen gibt und manche einfach nicht damit lernen können und
das gute alte Heft bevorzugen. Der Rest der Schüler organisiert sich diesbezüglich selbst.
Jeder bevorzugt andere Geräte und Methoden und optimiert diese bis er wirklich effizient
lernen kann. Wichtig ist, dass die Klassen mit Beamern ausgestattet sind und eventuell ein
W-LAN Zugang geschaffen wird, denn jeder Lehrer hat seinen eigenen Laptop mit, schließt
diesen an und beginnt mit dem Unterricht.
• Diesen strukturellen Anpassungen kann man nur durch vorausschauende Politik und
größerer Flexibilität im Bildungssystem begegnen. Unbedingt notwendig sind Prognosen
über die zukünftige Qualifikationsnachfrage.
• Ein Festhalten an den bestehenden (Steuerungs-)Strukturen im Bildungssystem führt dazu,
dass weder die Absolvent_innen noch die Republik die neuen Entwicklungschancen nutzen
können. Zu den verpassten Chancen, den nicht geschaffenen Jobs, den abgewanderten
Unternehmen, den nicht getätigten Investitionen oder Betriebsansiedlungen gibt es keine
Statistik - in der Arbeitslosenstatistik und in der Dynamik, wie die neuen Chancen
wahrgenommen werden, werden Versäumnisse im Bildungssystem deutlich reflektiert
werden.
b. Forschungs- und Innovationspolitik
Die mit dem digitalen Wandel verbundenen Innovationen und der technische Fortschritt,
ebenso die Geschwindigkeit, mit denen diese die Arbeitswelt und Gesellschaft durchdringen,
werfen zahlreiche Fragen auf, die auch Antworten aus dem wissenschaftlichen Bereich
bedürfen, um die Lage beurteilen und einschätzen zu können. Das Spektrum reicht von den
Effekten auf die Arbeitswelt bis hin zur Sharing Economy, dem sozialen Sicherungssystem –
kurzum, den Fundamenten des derzeitigen Gesellschaftssystems.
Gleichzeitig ist Forschung und Innovation auch der Motor hinter vielen neuen Entwicklungen.
Auf den Hochschulen und Universitäten entwickelt – von Start-ups und etablierten
Unternehmen umgesetzt. Das könnte in vielen Fällen ein Handlungsmuster sein, das wir in
Zukunft öfter sehen werden. In der Vergangenheit hat es – auch in Österreich – schon
Bemühungen gegeben, wissenschaftliche Erkenntnis zum Nukleus von Start-ups zu machen.
Universitäten und Hochschulen – und hier vor allem technische und naturwissenschaftliche –
sind in entwickelten Start-up Ökosystemen eines der Kernstücke für diese. Anders formuliert:
es gibt keine funktionierenden Start-up Ökosysteme ohne Bildungseinrichtungen die
hochqualitative Forschung betreiben und hochqualifizierte Absolvent_innen ausbilden. Gerade
im Hinblick auf die Polarisierung der Arbeitsnachfrage ist dieser Aspekt ausgesprochen wichtig.
Wenn man diesen Punkt ernst nimmt, dann muss man die Ausbildungskapazitäten auf den
technischen Hochschulen und insbesondere das Angebot für Frauen – aber nicht erst auf der
Universität - deutlich verbessern. Gleichzeitig muss natürlich auch in die Forschung investiert
werden, wobei vor allem der derzeitige Mitteleinsatz auf Effizienzpotentiale untersucht
werden sollte.
Attraktive Hochschulen und eine hohe Zahl von gut ausgebildeten Absolvent_innen helfen
nicht nur Unternehmen vor Ort die sich durch den Digitalen Wandel ergebenden Optionen
aufzugreifen, sondern ziehen auch international tätige Unternehmen nach Österreich. Dass es
derzeit praktisch kaum noch in Österreich forschende oder programmierende multinationale
Unternehmen gibt, hängt wesentlich mit der Zahl der Absolvent_innen und dem Niveau der
Forschung zusammen.
In Summe braucht es durch den Digitalen Wandel mehr Forschung und Innovation zum einen,
um die Entwicklungen zu verstehen und über sie reflektieren zu können; zum anderen ist sie
Voraussetzung um als Standort überhaupt attraktiv zu bleiben.
• Um die Kompetenz im Staat aufzubauen, braucht es eine gute Vernetzung der Wissenden.
Die Expertise, solche Vorhaben gesellschaftsweit effektiv und effizient hochzufahren ist ein
kritischer Erfolgsfaktor.
• IKT findet sich in all unseren Lebensbereichen – beispielsweise in der Produktion (Industrie
4.0), im Energiesystem (Smart Grids) oder im Gesundheitssystem (eHealth). Österreich
besitzt in Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen überdurchschnittlich
viele kluge Köpfe, die sich mit Design und Entwicklung der IKT und vor allem für hohe
Sicherheitsstandards von IT-Systemen befassen. Ebenso gibt es sehr erfolgreiche
Unternehmen, die gemeinsam mit Forschungseinrichtungen besonders sichere Steuerungen
für Industrieanlagen, Fahrzeuge oder Energiesysteme entwickeln und errichten.
• IKT ist eine forschungsintensive Branche mit starker Hebelwirkung: Laut der letzten
Vollerhebung durch die Statistik Austria hat die Elektro- und Elektronikindustrie knapp eine
Mrd. Euro in F&E investiert. In der Chipfertigung etwa beträgt die F&E-Quote zwischen 15
und 20 Prozent.
• Wird ein Forschungsmitarbeiter gefördert, stellen innovative Unternehmen diesem im
Durchschnitt vier weitere Mitarbeiter als Team zur Seite. An der Umsetzung der Ergebnisse
in Hightech-Produkte sind weitere zehn Personen beschäftigt. In der gesamten
Wertschöpfungskette entstehen in Folge rund 500 Arbeitsplätze europaweit.
• Der Technologiestandort Österreich kann sich in zahlreichen Technologiefeldern
international an der Spitze behaupten. Um die Unternehmen weiter an der Spitze zu halten,
müssen Forschung und Entwicklung in jenen Bereichen forciert werden, wo in Österreich
Stärkefelder vorhanden sind. Ein unterstützendes Element dazu ist der Aufbau
gemeinsamer F&E-Infrastrukturen, welche die Spitzen-F&E stärken, Kleinserien erzeugen
kann und gleichzeitig Schnittstellen für KMUs anbietet, um daraus noch rascher
Innovationen entstehen zu lassen.
• Hinwirken auf die Einrichtung von Forschungslabors in Österreich durch finanziell potente
Unternehmen.
• Die Bedeutung von Start-Ups als kreative Vorreiter würdigen und bestmöglich fördern.
• Die Rahmenbedingungen der Forschung in Österreich verbessern. Dazu zählt nicht nur eine
bessere finanzielle Ausstattung des Forschungssektors, sondern auch eine Evaluierung der
rechtlichen Vorschriften, um die Ergebnisse besser verwerten zu können.
In Österreich ist die Förderlandschaft breit aufgestellt und in voller Blüte. Es gibt wenig Länder
die mehr Mittel (als Anteil am BIP) als Subvention – und das ist ja eine Förderung – vergeben
als Österreich. Natürlich bleibt der Digitale Wandel dabei nicht ausgespart. Das Spektrum
reicht von themenoffenen Förderungen bis zur Breitbandmilliarde, themenspezifischen
Ausschreibungen oder der Förderung von Industrie 4.0 oder Big Data. Dabei ist es nicht nur die
nationale Ebene, sondern auch die europäische ebenso wie die Bundesländer die hier
mitmischen.
Nicht erstaunlich ist dabei, dass viele potentielle Fördernehmer von dieser Vielfalt schlichtweg
überfordert sind oder bezweifeln, dass die richtigen Projekte gefördert werden. Auch die
Frage, was eigentlich gefördert werden soll, wird thematisiert.
• Der bereits bestehende „Fördercocktail“ sollte einfacher, themenoffener und leichter
zugänglich werden. Zumindest in Österreich sollte dies möglich sein. Dafür bedarf es
weniger gesetzlicher Veränderungen, sondern klarer Vorgaben für die Fördereinrichtungen
und einer Selbstbeschränkung der zuständigen Ministerien und Bundesländer bei der
Einführung neuer Programme.
• Vielfach macht es mehr Sinn den Handlungsspielraum der tatsächlichen Akteure
(Unternehmen, Privatpersonen, Gründer, Institutionen) grundsätzlich zu erweitern als
strukturelle Defizite über neue Förderprogramme abzudecken. Konkret wäre es sinnvoller
Reformen des Bildungssystems durchzuführen als hier über die Technologie- und
Innovationsförderung nachzusteuern. In diesem Sinn können viele Förderungen entfallen,
wenn die Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet werden. Förderungen sollten also
keinesfalls das Feigenblatt für fehlende Reformbemühungen sein, sondern nur dort
eingesetzt werden, wo sie auch tatsächlich die effizienteste Form der Intervention sind.
• Förderungen setzen voraus, dass man die dafür notwendigen Mittel entweder über Steuern
oder Kredite aufbringt. Sie sind daher immer auch mit Kosten verbunden und es ist meist
unklar, ob die Wirkungen der Förderungen diesen Mitteleinsatz rechtfertigen. In jedem Fall
muss man jetzt zeitgemäße Formen zur Überprüfung der Wirkung einbauen und damit
überprüfen, ob die Förderung tatsächlich sinnvoll war. Dieser Vorschlag soll keinesfalls der
oft anzutreffenden Risikoaversion im Fördersystem in Wort reden. Ganz im Gegenteil: viele
Dinge muss man austesten um mit möglichst geringen Kosten herauszufinden, was
funktioniert und was nicht. Es gilt also kreativ zu sein, mehr zu experimentieren und -
gerade beim Digitalen Wandel – die Konzepte der Vergangenheit nicht überzustrapazieren.
• Den Fördernehmern ist vielleicht nicht immer klar, dass sie bei der Antragstellung die
„Entscheidungsbefugnis“ an eine Institution oder Jury delegieren, die weit von der Realität
des Förderprojekts bzw. des Antragstellers entfernt ist und die – abhängig vom Typ der
Förderungen und der Nebenbedingungen – oft sehr große Konsequenzen haben aber
dennoch nicht für die Konsequenzen der Entscheidungen verantwortlich zeichnet.
Naheliegend wäre es – wenn man unbedingt Förderungen verteilen will – die
Entscheidungsbefugnis tendenziell beim Fördernehmer zu lassen, weil dieser auch das
Risiko trägt.
In der Ideengenerierung wurden noch weitere Punkte angesprochen die Aufmerksamkeit
verdienen, und allesamt eine Folge raschen technologischen Wandels sind. Mittlerweile weiß
man, dass neue Technologien nicht nur ältere Technologien ersetzen, sondern viele
Anpassungen erfordern, damit sie produktiv eingesetzt werden können. Dazu gehören
Veränderungen der Organisation einer Institution ebenso, wie die Weiterbildung der
Mitarbeiter_innen. Ohne Investitionen in diese Bereiche rechnen sich die Investitionen in neue
Technologien nicht bzw. sind nicht oder unwesentlich produktiver als die alten.
Ein Schritt in diese Richtung sind die angeregten Pilotprojekte zu Produktionssystemen, dem
verstärkten Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder in Richtung „Caring
Company“. Natürlich braucht es auch gezieltere Maßnahmen um potenzielle „Verlierer_innen“
der Digitalisierung zu helfen, damit temporäre Schwierigkeiten nicht langfristig bestehen
bleiben.
Gerade in Zeiten großen Wandels braucht es unternehmerische Persönlichkeiten, die diese
Chancen nutzen. Günstige Rahmenbedingungen für KMUs und ein funktionierendes Start-up
Ökosystem sind hier ein wesentlicher Punkt. Es würde den Rahmen des Grünbuchs sprengen
hier zu versuchen, diesen Themen gerecht zu werden. Erwähnt sei jedenfalls, dass sich die
Finanzierungsbedingungen für KMUs in den letzten Jahren deutlich verschlechtert haben. Die
Banken sind hier kaum mehr bereit Kredite zu vergeben. Auch Risikokapital ist noch deutlich zu
wenig vorhanden.
Crowdfunding – und vor allem die durch das neue Gesetz veränderten Rahmenbedingungen –
sind ein positiver Beitrag. In Österreich beträgt das Crowdfundingvolumen pro Einwohner nur