Verfaulte Daten
Inhalt
Daten werden mit deutlicher zeitlicher Verspätung nach ihrem eigentlichen Bekanntwerden bzw. der Erhebung bereitgestellt
Je nach Ausmaß des zeitlichen Verzugs eignen sich veraltete Daten weniger oder gar nicht für den beabsichtigten Einsatzzweck. Besonders gravierend ist dies, wenn Datenhaltende Stellen sich durch den zeitlichen Verzug einen Vorteil sichern, da nur sie die aktuellen/richtigen Daten nutzen können (z.B. Verkehrsverbünde oder -Unternehmen, die so versuchen, sich als alleinige authoritative Quelle für Fahrplpanauskunft zu behaupten).
Häufig sind Prozesse zur Datenbereitstellung nicht automatisiert und verursachen so manuellen Aufwand. In der Folge wird nur in größeren Abständen veröffentlicht, mitunter gerät die Akualisierung gar in Vergessenheit, z.B. weil andere Aufgaben höhere Priorität erhalten oder das damit betraute Personal wechselt.
Fortwährendes Nachfragen bei der veröffentlichenden Stelle, um erneute Veröffentlichung und final automatisierte Bereitstellung zu erreichen. Auf andere Quellen ausweichen.
Automatisierung der Datenbereitstellungsprozesse. Regulatorisch sollte die Unverzüglichkeit der Datenveröffentlichung vorgesehen, Maximalfristen sowie Fristen zur Erstbereitstellung festgelegt werden.
- Positivbeispiel zur Regelung der Unverzüglichkeit im Sächsischen E-Government-Gesetz §8 (3)
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